Autor Thema: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)  (Gelesen 11590 mal)

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hema

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #45 am: 07. Dezember 2017, 18:44:14 »

Es sind in den letzten 2 Jahren mehr ULF's aufgrund eines plötzlichen Softwarefehler ins Rollen gekommen . . . .
Es sind ULFs entrollt (zumindest kurze Stücke), seit es sie gibt. Allerdings nicht durch Softwarefehler, sondern durch Bedienungsfehler durch den Fahrer!

Auch den E2 kann man zum Rollen bringen, ohne dass der Federspeicher aktiv wird. Das muss auch so sein, sonst könnte man keinen schadhaften Zug abschleppen ohne dass wer ständig den Ferderspeicherschalter auf "Lösen" hält. Bei fehlender Batteriespannung kann allerdings kein ULF oder E2 entrollen, der E1 ohne Beiwagen natürlich schon.
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E1-c3

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #46 am: 07. Dezember 2017, 18:47:45 »
Auch den E2 kann man zum Rollen bringen, ohne dass der Federspeicher aktiv wird.
Und wie?

hema

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #47 am: 07. Dezember 2017, 22:08:00 »
Das werde ich hier sicher nicht an die große Glocke hängen. Dass es einen wichtigen Grund dafür gibt, habe ich schon oben gesagt. Und wenn auch viele Fahrer nicht wissen wie es geht, Werkstatt und Rüstwagen wissen es!  ;)
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fastpage

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #48 am: 09. Dezember 2017, 13:07:30 »
Abrüsten und Federspeicher notlösen, danach läufts.... oder wie glaubt ihr werden im Werk die Fahrzeuge mittels Stapler verschoben.

Klingelfee

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #49 am: 09. Dezember 2017, 13:32:55 »
Abrüsten und Federspeicher notlösen, danach läufts.... oder wie glaubt ihr werden im Werk die Fahrzeuge mittels Stapler verschoben.

Das ist klar, dass man den Federspeicher notlösen kann. Eine Notentrieglung hat eine jede Bremse. Dazu brauchst du aber ein Werkzeug, das nicht am Zug vorhanden ist.
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hema

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #50 am: 09. Dezember 2017, 13:35:19 »
Im c4 schon!  ;D
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Klingelfee

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Re: Betrieb von Solo-E1 untersagt (war: Außerplanmäßige E2-Einsätze 2017)
« Antwort #51 am: 09. Dezember 2017, 16:23:07 »
Im c4 schon!  ;D

Wir sprechen da bitte immer nur vom Triebwagen. Einen jeden Beiwagen kannst du im übrigen auf die gleiche Art den Federspeicher lösen. Und auch der c4 hat keine Notlöseeinrichtung, die du bei einem E2  verwenden kannst.
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