Autor Thema: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil  (Gelesen 9818 mal)

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13er

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Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« am: 23. Januar 2018, 22:30:12 »
Wieder einmal eine Verschlechterung für Fahrer:

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Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Santos L. Helper

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #1 am: 24. Januar 2018, 05:58:31 »
Ah das könnte erklären warum man gestern am Kagraner Platz geschlagene 5 Minuten auf die Ablöse gewartet hat.

106er

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #2 am: 24. Januar 2018, 06:28:08 »
Die Finanzbehörde hat nicht zu entscheiden, ob eine Rolldienstzulage steuerpflichtig ist, sondern kann nur im Rahmen einer Abgabenprüfung überprüfen, ob eine besondere "Erschwernis" im Sinne des Steuerrechts vorliegt und damit eine Erschwerniszulage steuerfrei abgerechnet und ausbezahlt werden kann (gegen die Feststellungen einer Abgabenprüfung kann Beschwerde eingelegt werden, d.h. der eigenen Rechtsansicht zur Durchsetzung verholfen werden - aber das würde hier zu weit führen). In den Lohnsteuerrichtlinien ist sogar ein Beispiel mit einem Busfahrer (C:-)) enthalten, wo eine Erschwernis für den Fahrdienst zuerkannt wird, und zugleich werden die entsprechenden Voraussetzungen (z.B. Arbeitszeitaufzeichnungen, Überwiegen der erschwerenden Tätigkeit) genau angeführt, die diese Zulage steuerfrei belassen.

Mir persönlich ist das Abrechnungssystem der Wiener Linien unbekannt, aber schon der Text "der steuerbegünstigte 10%ige Erschwernisanteil in der "Rolldienstzulage" für das Fahren auf Schiene" weist darauf hin, dass mit der Rolldienstzulage keine Zulage zur einzelnen Stunde, sondern eine pauschale zusätzliche Abgeltung der Arbeitsleistung vorliegt. Und diese ist nun einmal steuerpflichtig. Wichtig wäre hier eine entsprechende Änderung der kollektivvertraglichen Vereinbarung (Gewerkschaft, wo bist du?), um tatsächlich die Steuerfreiheit der Zulage zu gewährleisten (egal, ob das jetzt zu einem fixen Satz pro Stunde oder mit einem Prozentsatz für die tatsächliche Fahrzeit vereinbart wird).

Mir scheint es so zu sein, dass auf Grund einer Abgabenprüfung der Abgabenprüfer wohl ein Nichtvorliegen der Voraussetzungen gesehen hat und die Rolldienstzulage als Teil des Arbeitsentgelts bewertet hat. (Und weil offensichtlich niemand mit der Finanzbehörde anecken will, wird einfach die gesamte Rolldienstzulage steuerpflichtig ...)
Beelzebub has a devil put aside for me ...

Operator

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #3 am: 24. Januar 2018, 07:26:13 »
Ah das könnte erklären warum man gestern am Kagraner Platz geschlagene 5 Minuten auf die Ablöse gewartet hat.
So ein Unsinn, was hat das damit zu tun?

Santos L. Helper

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #4 am: 24. Januar 2018, 07:31:11 »
Ah das könnte erklären warum man gestern am Kagraner Platz geschlagene 5 Minuten auf die Ablöse gewartet hat.
So ein Unsinn, was hat das damit zu tun?

Wahrscheinlich nix, das war einfach Ironie, hilft dabei sich nicht übermässig zu ärgern wenn man täglich mit den Wiener Linien zu tun hat  ;)

Operator

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #5 am: 24. Januar 2018, 09:06:58 »
Ah das könnte erklären warum man gestern am Kagraner Platz geschlagene 5 Minuten auf die Ablöse gewartet hat.
So ein Unsinn, was hat das damit zu tun?

Wahrscheinlich nix, das war einfach Ironie, hilft dabei sich nicht übermässig zu ärgern wenn man täglich mit den Wiener Linien zu tun hat  ;)
Verstehe ich, niemand wartet gerne, vielleicht hatte der Mitarbeiter noch dringende Geschäfte oder musste sich geistig austauschen! 8)

tramway.at

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #6 am: 24. Januar 2018, 09:33:09 »
Das alles abzurechnen, muss ja ein irrer administrativer Aufwand sein... Steht das in irgendeinem Verhältnis?
Harald A. Jahn, www.tramway.at

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #7 am: 24. Januar 2018, 10:39:13 »
Das alles abzurechnen, muss ja ein irrer administrativer Aufwand sein...

Des woar scho imma so ... Wo kämen wir denn hin, wenn das Fahrpersonal Monat für Monat dieselbe Pauschalsumme bekommt, ohne 1432 Zulagen und Passierschein A 38?
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #8 am: 24. Januar 2018, 11:01:25 »
Ich finde es herrlich, um was ihr euch alles Sorgen macht. Ihr solltet eine Fahrergewerkschaft gründen.

Das ist mMn nämlich einzig und allein eine Sache zwischen Fahrpersonal(Gewerkschaft) und dem Unternehmen.

und wenn sich steuerliche Vorgaben ändern, dann muss sich auch die WL danach fügen.

Im Hintergrund sollte sich jedoch die Gewerkschaft und das Unternehmen (und nur die Zwei) an einen Tisch setzten und schauen, dass diese Gehaltsverringerung wieder irgendwie ausgeglichen werden.

Nachtrag. Und im Fahrdienst hast du im übrigen nur eine Zulage. Alles andere sind allgemeine Zulagen, die auf Grund der Arbeitszeit auch in der Privatwirtschaft zustehen (Nacht, Sonn- und Feiertagszulage)
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Linie 360

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #9 am: 24. Januar 2018, 11:02:30 »
Falls wer zu viel Zeit hat, hier ist der Zulagenkatalog der Wiener Stadtwerke (WL sind der Abschnitt Seiten 305-351)-> http://www.hg2.at/wp-content/uploads/2017/05/nebengebhrenkatalog-2017.pdf

oldtimer

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #10 am: 24. Januar 2018, 11:22:03 »
Wieder einmal eine Verschlechterung für Fahrer:

(Dateianhang Link)

Je nach Höhe der Rolldienstzulage bewegen sich die finanziellen Einbüßen auf etwa 30-80€ monatlich!

Wobei aber auch gesagt werden muss, dass die Rolldienstzulage von Monat zu Monat erheblich schwanken kann (rd. 200€)
"Besetzt - bitte nicht mehr zusteigen, der Zug wird abgefertigt!"

Klingelfee

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #11 am: 24. Januar 2018, 11:43:54 »
Wieder einmal eine Verschlechterung für Fahrer:

(Dateianhang Link)

Je nach Höhe der Rolldienstzulage bewegen sich die finanziellen Einbüßen auf etwa 30-80€ monatlich!

Wobei aber auch gesagt werden muss, dass die Rolldienstzulage von Monat zu Monat erheblich schwanken kann (rd. 200€)

Ist das nicht etwas hoch gegriffen? Ich kann mir nicht vorstelle, dass die Rolldienstzulage Brutto über 2.000 Euro ausmacht. Erst dann hast du nämlich eine Einbuße von ~80 Euro.

Wobei ich jedoch auch anmerken will, dass jeder Cent, was durch Änderung von Gesetzen oder Gesetzauslegung, weniger im Geldbörsel eines Fahrers landet, ein Cent zuviel Abgabe ist.
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haidi

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #12 am: 24. Januar 2018, 12:13:42 »
Wieder einmal eine Verschlechterung für Fahrer:
Je nach Höhe der Rolldienstzulage bewegen sich die finanziellen Einbüßen auf etwa 30-80€ monatlich!

Wobei aber auch gesagt werden muss, dass die Rolldienstzulage von Monat zu Monat erheblich schwanken kann (rd. 200€)
So wie ich das Schreiben verstehe,  sind bzw.waren 10% der Rolldienstzulage steuerbefreit. Es wäre schon seltsam, wenn man für rund 20 Euro Steuern in der Höhe von 30-80 Euro zahlt.

Die Rolldienstzulage gehört in dieser Form abgeschafft. Der Fahrer bekommt sein Gehalt für das Fahren von Straßenbahngarnituren. Ihm dafür, dass er seine Arbeit macht, eine Zulage zu zahlen ist pervers, die gehört in das Grundgehalt eingerechnet. Was ich für sinnvoll erachte ist eine Pünktlichkeitszulage, von der bei jeder Verfrühung Abzüge gemacht werden.
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Klingelfee

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #13 am: 24. Januar 2018, 12:52:57 »
Wieder einmal eine Verschlechterung für Fahrer:
Je nach Höhe der Rolldienstzulage bewegen sich die finanziellen Einbüßen auf etwa 30-80€ monatlich!

Wobei aber auch gesagt werden muss, dass die Rolldienstzulage von Monat zu Monat erheblich schwanken kann (rd. 200€)
So wie ich das Schreiben verstehe,  sind bzw.waren 10% der Rolldienstzulage steuerbefreit. Es wäre schon seltsam, wenn man für rund 20 Euro Steuern in der Höhe von 30-80 Euro zahlt.

Die Rolldienstzulage gehört in dieser Form abgeschafft. Der Fahrer bekommt sein Gehalt für das Fahren von Straßenbahngarnituren. Ihm dafür, dass er seine Arbeit macht, eine Zulage zu zahlen ist pervers, die gehört in das Grundgehalt eingerechnet. Was ich für sinnvoll erachte ist eine Pünktlichkeitszulage, von der bei jeder Verfrühung Abzüge gemacht werden.

Ich gebe dir Grundsätzlich recht, dass Zulagen abgeschafft werden sollten.

Nur so einfach ist es nicht. Denn derzeit hast du ich glaube 8 Gehaltsklassen. Wenn du die Zulagen in den Grundgehalt einbaust, dann hast du halt XXX, wahrscheinlich um die 100 Gehaltsklassen.

Und was machst du, wenn Mitarbeiter in einer anderen Verwendung, als eingestuft, eingesetzt wird. Den Verrechnungsaufwand dann ist mMn wesentlich höher.

Beispiel: Ein Fahrscheinkontrollor der Fiktiv eine Schichtzulage von 10 Euro täglich hat, macht einen Fahrdienst. Und wenn ich jetzt die Fahrdienstzulage fiktiv mit 25 Euro anrechne, dann habe ich eine Differenz von 15 Euro. Wie willst du ohne Zulagensystem dem Mitarbeiter der Kontrolle dann die zusätzlich 15 Euro verrechnen.

Da will ich noch gar nicht die Probleme aufzeigen, wenn Mitarbeiter von anderen Gehaltsschemata einen Fahrdienst versehen.
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68er

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Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
« Antwort #14 am: 24. Januar 2018, 12:54:58 »
Mir scheint, der Sinn der Rolldienstzulage sollte sein, einen legalen Weg zu haben, bei Krankenstand weniger zahlen zu müssen und diesen damit weniger attraktiv zu machen. Den Ausführungen von User 106er nach könnte das aber mit dem Entscheid der Steuerbehörde auch hinfällig sein.