Autor Thema: Gleisbauarbeiten Alser Straße  (Gelesen 12311 mal)

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HLS

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Re: Gleisbauarbeiten Alser Straße
« Antwort #15 am: 21. April 2018, 14:57:41 »
Am offenen Gleis (Baustelle), bzw. auf und neben Aufgrabungen, gilt sowieso 15 km/h als erlaubte Höchstgeschwindigkeit!   ;)
Trotzdem fehlt das "A". Das "E" steht auch bissel ungeschickt, denn es steht so, dass der Zug noch nicht komplett die Baustelle verlassen hat.

Aber das mit der Aufstellung der Schilder schaffen einige Bautrupps nie, bei anderen ist es wiederum völlig normal und klar wie sowas funktioniert.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Gleisbauarbeiten Alser Straße
« Antwort #16 am: 21. April 2018, 15:27:47 »
Auch wenn kein Signal dortsteht gilt 15! Früher war das sogar durchaus üblich bei Aufgrabungen nicht noch extra Signale hinzustellen.  ;)
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haidi

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Re: Gleisbauarbeiten Alser Straße
« Antwort #17 am: 21. April 2018, 20:37:08 »
Aber das mit der Aufstellung der Schilder schaffen einige Bautrupps nie, bei anderen ist es wiederum völlig normal und klar wie sowas funktioniert.
Die schaffen es ja auch nicht, das Fahrverbot in die Markierung zu stellen. Wie soll es dann mit Tafeln ohne Markierung passen?
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HLS

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Re: Gleisbauarbeiten Alser Straße
« Antwort #18 am: 22. April 2018, 21:26:49 »
Auch wenn kein Signal dortsteht gilt 15! Früher war das sogar durchaus üblich bei Aufgrabungen nicht noch extra Signale hinzustellen.  ;)
So wäre es eindeutig, nur eben mit der alten Signalisierung ist es eben nicht mehr korrekt.
"Grüß Gott"

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hema

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Re: Gleisbauarbeiten Alser Straße
« Antwort #19 am: 22. April 2018, 22:11:43 »
Na ja. In der Dienstvorschrift heißt es:

Zitat
§ 37. Betriebliche Geschwindigkeitsbeschränkungen

(3) 15 km/h Höchstgeschwindigkeit:




• Fahrt neben Gleisbaustellen (ohne Streckensignal) oder Aufgrabungen.

Wobei "neben" irgendwie komisch ist, wie soll die Straßenbahn neben dem Gleis fahren?  ::)


In der alten DV-Strab hieß das noch:
Zitat
Sind Baustellen mit Signalen gekennzeichnet, darf die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht über-
schritten werden. Baustellen, die nicht mit Signalen gekennzeichnet sind, dürfen mit höchstens 15
km/h befahren werden.
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Klingelfee

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Re: Gleisbauarbeiten Alser Straße
« Antwort #20 am: 23. April 2018, 04:22:38 »
Na ja. In der Dienstvorschrift heißt es:

Zitat
§ 37. Betriebliche Geschwindigkeitsbeschränkungen

(3) 15 km/h Höchstgeschwindigkeit:




• Fahrt neben Gleisbaustellen (ohne Streckensignal) oder Aufgrabungen.

Wobei "neben" irgendwie komisch ist, wie soll die Straßenbahn neben dem Gleis fahren?  ::)


Wieso? Gleisbaustellen, die nur in einer Richtung stattfinden. Dann fährst du in der Gegenrichtung neben der Gleisbaustelle.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

hema

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Re: Gleisbauarbeiten Alser Straße
« Antwort #21 am: 23. April 2018, 12:41:19 »
Ja, und dafür mache ich extra eine Vorschrift, für das Befahren von Gleisbaustellen aber nicht? Wäre ein bissl absurd!   ::)

Das ist sicher unüberlegt formuliert (wie so vieles bei den WiLi  >:D ), siehe den Wortlaut der alten Vorschrift von der das ja dem Sinn nach übernommen ist!
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