Autor Thema: Krone Aktion zur Verbesserung der U6  (Gelesen 95155 mal)

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Ferry

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Re: Krone Aktion zur Verbesserung der U6
« Antwort #195 am: 20. Juli 2018, 08:42:56 »
Aber ich glaube kaum, dass es zulässig ist, Klappen, die nach unten aufgehen, weiter als 45 Grad zu öffnen.

Wieso nicht? Wer legt fest, wie weit eine Klappe aufgehen darf?
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Klingelfee

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Re: Krone Aktion zur Verbesserung der U6
« Antwort #196 am: 20. Juli 2018, 08:52:19 »
Aber ich glaube kaum, dass es zulässig ist, Klappen, die nach unten aufgehen, weiter als 45 Grad zu öffnen.

Wieso nicht? Wer legt fest, wie weit eine Klappe aufgehen darf?

Dei Behörde, die das Fahrzeug zulässt.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

T1

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Re: Krone Aktion zur Verbesserung der U6
« Antwort #197 am: 20. Juli 2018, 09:08:07 »

Es ist ja nicht so, als gäbe es nicht schon für alles Lösungen:
Schlauer ist es aber, wenn die Klappe unten angeschlagen ist, weil dann kann sie auch bei Regen 45 Grad offen stehen, ohne dass es reinregnet!  :lamp:
Schau mal auf den rechten Bildrand, auf die Klappe des Nachbarfensters ;) Die Konstruktion kann herkömmlich aufgeklappt werden und dann aber noch zusätzlich nach oben wie auf dem Bild abgebildet.

95B

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Re: Krone Aktion zur Verbesserung der U6
« Antwort #198 am: 20. Juli 2018, 09:14:10 »
Deutsche Straßenbahnen aus den 1950ern und 1960ern waren oft mit Kippfenstern ausgestattet, die seitlich bewegliche Begrenzer hatten. Wenn man das Fenster normal öffnete, konnte man es in herkömmlicher Weise kippen. Wenn man allerdings vor dem Öffnen die Begrenzer nach oben drückte, konnte man das Fenster an den Begrenzern vorbei 180 Grad nach unten klappen. Genial und einfach!
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

haidi

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Re: Krone Aktion zur Verbesserung der U6
« Antwort #199 am: 20. Juli 2018, 09:33:50 »

Es ist ja nicht so, als gäbe es nicht schon für alles Lösungen:
Schlauer ist es aber, wenn die Klappe unten angeschlagen ist, weil dann kann sie auch bei Regen 45 Grad offen stehen, ohne dass es reinregnet!  :lamp:

Aber ich glaube kaum, dass es zulässig ist, Klappen, die nach unten aufgehen, weiter als 45 Grad zu öffnen. Wenn überhaupt so weit.
So weit, dass nicht unter 2 m in den Raum steht, sollte kein Problem sein.


Es ist ja nicht so, als gäbe es nicht schon für alles Lösungen:
Schlauer ist es aber, wenn die Klappe unten angeschlagen ist, weil dann kann sie auch bei Regen 45 Grad offen stehen, ohne dass es reinregnet!  :lamp:
Bei den früheren Fenstern hat es viel mehr hinein geregnet und die Fahrgäste sind auch nicht nass geworden.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Rodauner

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Re: Krone Aktion zur Verbesserung der U6
« Antwort #200 am: 20. Juli 2018, 09:36:01 »
Ich verstehe die Bedeutung der Wörter in dem Kontext nicht. Was willst du bitte mit Sozialromantik ausdrücken?

Ich war nahe dran, dir eine Erklärung zu geben. Aber eigentlich will ich deine Bequemlichkeit nicht fördern. Guckst du mal bei Tante Google, ok?

Betrachte meine Bemerkung als eine Allgemeine - bezogen auf die Art, wie das Rathaus auf das Verhalten sozialer Randgruppen bzw. Menschen, die sich dauernd daneben benehmen, reagiert.

Schönen Tag noch!

Rodauner

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Re: Krone Aktion zur Verbesserung der U6
« Antwort #201 am: 20. Juli 2018, 09:39:47 »
Deutsche Straßenbahnen aus den 1950ern und 1960ern waren oft mit Kippfenstern ausgestattet, die seitlich bewegliche Begrenzer hatten. Wenn man das Fenster normal öffnete, konnte man es in herkömmlicher Weise kippen. Wenn man allerdings vor dem Öffnen die Begrenzer nach oben drückte, konnte man das Fenster an den Begrenzern vorbei 180 Grad nach unten klappen. Genial und einfach!

Sowas wirst du heute aber nicht mehr genehmigt bekommen! Keiner würde die Verantwortung übernehmen wollen für das Verletzungsrisiko durch hinausgestreckte Arme, etc.

Schienenbremse

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Re: Krone Aktion zur Verbesserung der U6
« Antwort #202 am: 20. Juli 2018, 10:09:27 »
Ich verstehe die Bedeutung der Wörter in dem Kontext nicht. Was willst du bitte mit Sozialromantik ausdrücken?

Ich war nahe dran, dir eine Erklärung zu geben. Aber eigentlich will ich deine Bequemlichkeit nicht fördern. Guckst du mal bei Tante Google, ok?

Du bist hiermit aufgefordert, dich eines anderen Umgangstons zu bemüßigen! Diese Aufforderung ist gleichzeitig als Warnung zu verstehen.

60er

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Re: Krone Aktion zur Verbesserung der U6
« Antwort #203 am: 20. Juli 2018, 13:05:21 »
Sowas wirst du heute aber nicht mehr genehmigt bekommen! Keiner würde die Verantwortung übernehmen wollen für das Verletzungsrisiko durch hinausgestreckte Arme, etc.
Unsinn! Die Schiebefenster beim ULF waren ja auch genehmigungsfähig. Warum soll das für herunterklappbare Fensterluken in 2 Meter Höhe nicht gelten?

hema

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Re: Krone Aktion zur Verbesserung der U6
« Antwort #204 am: 20. Juli 2018, 14:03:38 »

Aber ich glaube kaum, dass es zulässig ist, Klappen, die nach unten aufgehen, weiter als 45 Grad zu öffnen. Wenn überhaupt so weit.
Warum und wo steht das?  ???
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Klingelfee

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Re: Krone Aktion zur Verbesserung der U6
« Antwort #205 am: 20. Juli 2018, 14:47:43 »

Aber ich glaube kaum, dass es zulässig ist, Klappen, die nach unten aufgehen, weiter als 45 Grad zu öffnen. Wenn überhaupt so weit.
Warum und wo steht das?  ???

Siehe Antwort 201
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

hema

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Re: Krone Aktion zur Verbesserung der U6
« Antwort #206 am: 20. Juli 2018, 16:07:02 »
Das ist aber nur die Privatmeinung eines Forenmitglieds und es gibt keine rechtliche Grundlage, die so etwas sagen würde! Erstens brauchst du für so eine Änderung keine Genehmigung seitens irgend einer Behörde und zweitens wären dann auch die Schiebefenster beim ULF nicht erlaubt, da könnte man auch was rausstrecken. Das Gesetz verlangt nur eine Gestaltung der Fenster, die ein Hinauslehnen nicht ermöglicht!
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nord22

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Re: Krone Aktion zur Verbesserung der U6
« Antwort #207 am: 20. Juli 2018, 16:33:31 »
Im online Standard wurde von Oliver Schopf eine Lösung für das Geruchsproblem in der U6 präsentiert  :)

nord22

darkweasel

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Re: Krone Aktion zur Verbesserung der U6
« Antwort #208 am: 20. Juli 2018, 17:47:19 »
Im online Standard wurde von Oliver Schopf eine Lösung für das Geruchsproblem in der U6 präsentiert  :)

nord22
Von der Perspektive her spielt die Karikatur wohl in dem Paralleluniversum, in dem die Gürtelstadtbahn über den Südgürtel verlängert wurde. :D

Rodauner

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Re: Krone Aktion zur Verbesserung der U6
« Antwort #209 am: 20. Juli 2018, 18:32:21 »
Unsinn! Die Schiebefenster beim ULF waren ja auch genehmigungsfähig. Warum soll das für herunterklappbare Fensterluken in 2 Meter Höhe nicht gelten?

Ich bezog mich auf die Art, wie sie damals (50er, 60er Jahre) ausgeführt worden sind. Und auch seit dem ULF sind die Zulassungskriterien möglicherweise wieder ein wenig schärfer geworden...

(Den Hinweis "Unsinn" hättest dir sparen können!  :down:)