Autor Thema: HU-Fristen von Typen E2 und c5  (Gelesen 204485 mal)

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60er

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Re: HU-Fristen von Typen E2 und c5
« Antwort #540 am: 26. Dezember 2024, 10:15:13 »
Wie lange hat der 4001?
Der 4001 hat die letzte HU am 03.11.2017 erhalten. Also kann er damit maximal noch bis Herbst 2025 fahren.

oepnvlover

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Re: HU-Fristen von Typen E2 und c5
« Antwort #541 am: 26. Dezember 2024, 17:23:27 »
Also gilt eine HU immer für 8 Jahre bei den E2?

Elin Lohner

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Re: HU-Fristen von Typen E2 und c5
« Antwort #542 am: 26. Dezember 2024, 17:31:02 »
Also gilt eine HU immer für 8 Jahre bei den E2?
Eine HU gilt für alle Straßenbahnen 8 Jahre lang bzw. wenn eine Straßenbahn, in den 8 Jahren, vor dem Ende der Frist, 500.000 km gefahren ist, was dann eine vorgezogene HU erfordert.
Ich bin der Meinung, dass man eine neue Remise am Gelände des ehemaligen Nordwestbahnhofes bauen, und dann die bestehende Remise Brigittenau dem VEF/WTM übergeben sollte.

oepnvlover

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Re: HU-Fristen von Typen E2 und c5
« Antwort #543 am: 26. Dezember 2024, 19:29:47 »
Also gilt eine HU immer für 8 Jahre bei den E2?
Eine HU gilt für alle Straßenbahnen 8 Jahre lang bzw. wenn eine Straßenbahn, in den 8 Jahren, vor dem Ende der Frist, 500.000 km gefahren ist, was dann eine vorgezogene HU erfordert.
Danke für die genaue Antwort, so detailiert wusste ich das gar nicht. Dann macht es ja Sinn wenn die WL schauen das die Fahrzuege erst nach 8 Jahren die 500.000km erreichen

T1

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Re: HU-Fristen von Typen E2 und c5
« Antwort #544 am: 01. Januar 2025, 18:33:40 »
spannend soviele HU bei E2, ich dachte mit Lieferung der letzten Flexity 2026 bedarf es keine Hochflurer mehr, da lag man wohl falsch wenn man so gedacht hat.

Na, nur weil sie 2026 ersetzt werden, sollen sie jetzt keine HU bekommen, damit sie jetzt schon nicht mehr zur Verfügung stehen? ::)

Abgesehen davon wird ab September 2026 die S-Bahn-Stammstrecke saniert und gesperrt. Ganz ohne Verdichtungen auf der Straßenbahn wird das wohl auch nicht gehen, also möglich, dass die E2 da noch ihr Ausgedinge finden…
Also ich würde meinen, dass sie 2026 nicht im Ausgedinge landen, sondern als dringend notwendige Verstärker im Bereich Stammstrecke unterwegs sein werden.
Genau lesen. Die Verstärkereinsätze meine ich als Ausgedinge ;)

Also gilt eine HU immer für 8 Jahre bei den E2?
Eine HU gilt für alle Straßenbahnen 8 Jahre lang bzw. wenn eine Straßenbahn, in den 8 Jahren, vor dem Ende der Frist, 500.000 km gefahren ist, was dann eine vorgezogene HU erfordert.
Eine HU ist nach 500 000 km nicht vorgezogen, sondern fällig. Genauso wie sie spätestens nach 8 Jahren fällig ist. Eben je nachdem, was zuerst erreicht ist – vorgezogen wäre es, wenn beides nicht erreicht wäre, aber dennoch aus anderen Gründen früher durchgeführt wird (Werkstattauslastung, Neuaufbau nach Unfall, etc.).

Also gilt eine HU immer für 8 Jahre bei den E2?
Eine HU gilt für alle Straßenbahnen 8 Jahre lang bzw. wenn eine Straßenbahn, in den 8 Jahren, vor dem Ende der Frist, 500.000 km gefahren ist, was dann eine vorgezogene HU erfordert.
Danke für die genaue Antwort, so detailiert wusste ich das gar nicht. Dann macht es ja Sinn wenn die WL schauen das die Fahrzuege erst nach 8 Jahren die 500.000km erreichen
Wie kommst du darauf? Ein Straßenbahnfahrzeug kostet Geld, sowohl in der Beschaffung, als auch in den laufenden Kosten. Daher sollte es so viel fahren wie möglich. Natürlich gibt es verschiedene Rahmenbedingungen, wieso es nicht unbedingt so schnell wie möglich sein soll – aber so spät wie möglich ist kundenfeindlicher als auch betriebs- und volkswirtschaftlicher Unsinn.

KSW

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Re: HU-Fristen von Typen E2 und c5
« Antwort #545 am: 01. Januar 2025, 19:19:05 »
Also gilt eine HU immer für 8 Jahre bei den E2?
Eine HU gilt für alle Straßenbahnen 8 Jahre lang bzw. wenn eine Straßenbahn, in den 8 Jahren, vor dem Ende der Frist, 500.000 km gefahren ist, was dann eine vorgezogene HU erfordert.
Danke für die genaue Antwort, so detailiert wusste ich das gar nicht. Dann macht es ja Sinn wenn die WL schauen das die Fahrzeuge erst nach 8 Jahren die 500.000km erreichen
Warum? Schlimmstenfalls wären nach 8 Jahren die 500.000km nicht erreicht, was noch teurer wäre als nach 6 Jahen wegen 500.000km die HU zu machen.
Das Ziel sollte sein: 500.000km zwischen jeder HU, egal in welchem Zeitfenster, nur eben nicht über 8 Jahren.

60er

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Re: HU-Fristen von Typen E2 und c5
« Antwort #546 am: 02. Januar 2025, 10:21:39 »
Wie kommst du darauf? Ein Straßenbahnfahrzeug kostet Geld, sowohl in der Beschaffung, als auch in den laufenden Kosten. Daher sollte es so viel fahren wie möglich. Natürlich gibt es verschiedene Rahmenbedingungen, wieso es nicht unbedingt so schnell wie möglich sein soll – aber so spät wie möglich ist kundenfeindlicher als auch betriebs- und volkswirtschaftlicher Unsinn.
Was betriebswirtschaftlich sinnvoller ist, weiß ich nicht. Aber die 500.000-km-Grenze wird bei den WL üblicherweise nicht ausgereizt, die Fahrzeuge gehen in der Regel alle acht Jahre zur HU.

KSW

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Re: HU-Fristen von Typen E2 und c5
« Antwort #547 am: 02. Januar 2025, 14:45:03 »
Was betriebswirtschaftlich sinnvoller ist, weiß ich nicht. Aber die 500.000-km-Grenze wird bei den WL üblicherweise nicht ausgereizt, die Fahrzeuge gehen in der Regel alle acht Jahre zur HU.
Was umgekehrt aber auch heißt, dass man mögliche Restkilometer ungenutzt verfallen lässt und somit für die selbe Laufleistung mehr Fahrzeuge benötigt.  ::)

60er

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Re: HU-Fristen von Typen E2 und c5
« Antwort #548 am: 02. Januar 2025, 15:13:57 »
Was umgekehrt aber auch heißt, dass man mögliche Restkilometer ungenutzt verfallen lässt und somit für die selbe Laufleistung mehr Fahrzeuge benötigt.  ::)
Mehr Laufleistung bedeutet aber auch schnellerer Verschleiß und, dass man Fahrzeuge um einige Jahre früher ausmustern müsste. Es ist nicht so einfach zu beantworten, was besser ist.

T1

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Re: HU-Fristen von Typen E2 und c5
« Antwort #549 am: 02. Januar 2025, 22:58:29 »
Was umgekehrt aber auch heißt, dass man mögliche Restkilometer ungenutzt verfallen lässt und somit für die selbe Laufleistung mehr Fahrzeuge benötigt.  ::)
Mehr Laufleistung bedeutet aber auch schnellerer Verschleiß und, dass man Fahrzeuge um einige Jahre früher ausmustern müsste. Es ist nicht so einfach zu beantworten, was besser ist.
Du unterliegst einem Denkfehler: Die Laufleistung und der Verschleiß bleiben in Summe gleich, egal, wie viele Fahrzeuge du hast – sie verteilen sich nur anders auf die Fahrzeuge.

Wie kommst du darauf? Ein Straßenbahnfahrzeug kostet Geld, sowohl in der Beschaffung, als auch in den laufenden Kosten. Daher sollte es so viel fahren wie möglich. Natürlich gibt es verschiedene Rahmenbedingungen, wieso es nicht unbedingt so schnell wie möglich sein soll – aber so spät wie möglich ist kundenfeindlicher als auch betriebs- und volkswirtschaftlicher Unsinn.
Was betriebswirtschaftlich sinnvoller ist, weiß ich nicht. Aber die 500.000-km-Grenze wird bei den WL üblicherweise nicht ausgereizt, die Fahrzeuge gehen in der Regel alle acht Jahre zur HU.
Aha, und wieso gibt es dann bei den ULFen Instandhaltungspläne mit Wartungen alle 6 und 12 Jahre? ???

Klingelfee

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Re: HU-Fristen von Typen E2 und c5
« Antwort #550 am: 03. Januar 2025, 07:27:47 »
Aha, und wieso gibt es dann bei den ULFen Instandhaltungspläne mit Wartungen alle 6 und 12 Jahre? ???

Weil es vielleicht diese Vorgabe vom Hersteller ist. Denn für gewisse Gewährleistungen kann es ohne weiters sein, dass der Hersteller kürzere Wartungsintervalle vorgibt. Bedingt durch die vielen Probleme beim ULF kann es nämlich ohne weiters sein, dass der Hersteller seine garntien verkürzt hat, so dass eben ein kürzere Wartungintervall notwendig war.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Ferry

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Re: HU-Fristen von Typen E2 und c5
« Antwort #551 am: 03. Januar 2025, 08:29:11 »
Bedingt durch die vielen Probleme beim ULF kann es nämlich ohne weiters sein, dass der Hersteller seine garntien verkürzt hat, so dass eben ein kürzere Wartungintervall notwendig war.

Und das kann er so einfach (Wartungsintervalle kürzen)? Immerhin bringt das ja zumindest am Beginn Auslaufpläne durcheinander.
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Klingelfee

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Re: HU-Fristen von Typen E2 und c5
« Antwort #552 am: 03. Januar 2025, 08:38:52 »
Bedingt durch die vielen Probleme beim ULF kann es nämlich ohne weiters sein, dass der Hersteller seine garntien verkürzt hat, so dass eben ein kürzere Wartungintervall notwendig war.

Und das kann er so einfach (Wartungsintervalle kürzen)? Immerhin bringt das ja zumindest am Beginn Auslaufpläne durcheinander.

So etwas wird sicherlich auch mit einer gewissen VOrlaufzeit passieren und es wird da vor der umstellung sicherlich schon einige Schadfälle gegeben haben. Man bracuht ja nur zurück schauen, wo etliche ULF für längere Zeit abgestellt waren.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

95B

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Re: HU-Fristen von Typen E2 und c5
« Antwort #553 am: 03. Januar 2025, 09:20:26 »
Aha, und wieso gibt es dann bei den ULFen Instandhaltungspläne mit Wartungen alle 6 und 12 Jahre? ???

Ein interessantes Dokument, das seitens der Prüforgane an Oberflächlichkeit und Nichtwissen heraussticht, aber das nur nebenbei. Glauben die allen Ernstes, ein E2 hätte zwischen 1979 und 2022 insgesamt nur 800.000 km zurückgelegt? :fp:
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

KSW

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Re: HU-Fristen von Typen E2 und c5
« Antwort #554 am: 03. Januar 2025, 10:15:47 »
Was umgekehrt aber auch heißt, dass man mögliche Restkilometer ungenutzt verfallen lässt und somit für die selbe Laufleistung mehr Fahrzeuge benötigt.  ::)
Mehr Laufleistung bedeutet aber auch schnellerer Verschleiß und, dass man Fahrzeuge um einige Jahre früher ausmustern müsste. Es ist nicht so einfach zu beantworten, was besser ist.
Wenn ich beispielweise 8 Wagen auf 500.000km rauf fahre und dann revidiere, oder 10 Wagen bei je 400.000km in die HU schicke, so wurden in Summe in der Flotte immer 4 Mio km zurückgelegt, nur habe ich einmal 10 HUs und einmal 8 HUs durchführen müssen, sowie einmal 8 und einmal 10 Wagen anschaffen müssen. Der laufleistungsabhängige Verschleiß (z.B. Radreifen) ist der selbe, man muss halt bei weniger Wagen öfter tauschen, aber der zeitabhängige Verschleiß (Korrosion, Alterung der Elektronik etc) ist größer, weil dieser 10 mal statt 8 mal stattfindet.

Allerdings ist damit natürlich noch nicht gesagt, dass man in Spitzenzeiten mit diesen 8 Wagen das Auslangen findet, es kann ja sein, dass man für Abdeckung von saisonalem Spitzenbedarf durchaus 10 Wagen benötigt und die Wagen deswegen die 500.000km-Grenze nie erreichen. Dennoch ist ein bloßes Kilometersparen, um die HU möglichst spät machen zu müssen, sinnlos, weil man sich dadurch nichts spart.