Ich wusste ja, dass es zig Trupps gibt, welche die Haltestelle zwecks irgendwelcher Tätigkeiten anfahren, aber dass es getrennte Straßenbahnlogoschildmontiertrupps und Buslogoschildmontiertrupps gibt, hätte ich mit nicht gedacht.
Das "H" steht im Gesetz für eine Bushaltestelle, da kann man es wohl nicht einfach irgendwo hinstellen/anbringen, wo gar kein Bus fährt. Linienbusstrecken mit ihren Haltestellen sind in ihrem jeweiligen Umfang konzessioniert.
Hmm, die Kraftfahrliniengesetz-Durchführungsverordnung regelt, wie eine Bushaltestellentafel gestaltet werden muss – mehr nicht. Ich sehe keine Widerspruch darin, Straßenbahnhaltestellentafeln ebenso zu gestalten. Wird ja in anderen österreichischen Städten (außer Gmunden glaube ich) auch so gemacht.