Warum? Wenn ein geistig Verwirrter auf einen Zug springt, ist das ja kein Verkehrsunfall. Also besteht auch kein Grund zur Datenaufnahme durch die Polizei.
Der Fahrer kann aber nicht ausschließen, dass sich der Typ nicht verletzt und in dem Falle elektrisiert hat(ja der Zug hätte sogar gar nicht von ihm wegbewegt werden dürfen, da Sonderzug und in dem Falle nur vom Rüstwagen oder Funkwagenmannschaft).
Er hat mindestens die Polizei benötigt um Wachhilfe zu leisten und auch da benötigt der Fahrer die Daten der zu Hilfe eilenden Polizisten. Dieses kann man, in Absprache mit der Polizei nur dann umgehen, wenn daraus nicht ein Fahrtbehinderung entsteht(wie immer wieder am Praterstern oder Westbahnhof) und die Polizei keine Anzeige aúsfertigt.
Wenn man allerdings der Zeitung glauben kann, wird die Anzeige sehr wohl gefertigt, somit benötigt auch der Fahrer die Daten!
Wie gesagt, es kann also zu einer Beanstandung kommen, entschieden wird das letztenendes vom jeweiligem Referatsleiter, Obermeister oder Verkehrsführer.