ad Klingelfee:
Für Notfälle gibt es Entscheidungsberechtigte. Allerdings gibt es niemanden, der eine externe Firma zu einem SEV beauftragen darf.
Und selbst wenn man den Verantwortlichen in seiner Freizeit erreicht,stellt sich mir die Frage, ob es bei der Fremdfirma jemanden gibt, der den Auftrag gegenzeichnen darf. Von der Tatsache, dass auch die Firma nicht umbedingt das Personal auf Bereitschaft sitzen hat, so das diese auch kaum von jetzt auf gleich den SEV besetzten können.
Besonders an @Tatra83 - Ihr glaubt auch, dass die WL beabsichtigt mache. Daher bitte unterlässt eure Meinung, die weit unter die Gürtellinie gehen. Das haben wir nicht notwendig.––-
Ich gestehe mir zu ein wenig auch von den Entscheidungslinien der WL zu wissen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass die WL nicht die Möglichkeit HÄTTEN wenn es notwendig wäre, Entscheidungen im Rahmen der Gesetze zu treffen, und diese dann nachträglich sanktionieren zu lassen! Und wenn es vom Häupl persönlich wäre!
Alles geht wenn man WILL, denn auch die Autobusfirmen haben "not"Telefonnummern die man erreichen kann, wenn es sein muss. Und dass man dann Fremd-Personal erreichen kann, wenn es sein MUSS!!
Ich erinnere mich an meine Zeit, und wie ich Personal anrufen und
bitten musste, in den Dienst zu treten bei großen Störungen.
Aber das war halt früher als man noch zusammenarbeitete und nicht nur arbeitete "laut" Gesetz
Aber man sieht es ist alles leider überorganisiert