Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 7515873 mal)

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B1 777

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13455 am: 26. Oktober 2018, 21:25:01 »
... sonst könnten ja noch Fahrgäste in den Genuß einer zusätzlichen Fahrt am Einser kommen...

Nachdem der 1er in der Fasangasse gefangen war, konnte ich im Vorbeifahren sehen, dass er nicht als Sonderzug ausgeschildert war. Er war als 1er mit "Betriebsbahnhof Favoriten" ausgeschildert - rein theoretisch hätte man somit schon mitfahren können, oder?

Natürlich kann man mitfahren.

Ah eh.

Übrigens wurde mir zugetragen, dass die Fahrtbehinderung ein ??Brand?? in einem ULF war. Anfänglich dachte ich an einen Feuerwehreinsatz in der Baustelle daneben (eben, weil zahlreiche Feuerwehrfahrzeuge vor Ort waren). Weiß da jemand eventuell mehr?

Stimmt nicht es war ein LKW der nicht mehr starten konnte und das habe ich aus erster Hand (1er Fahrer)

HLS

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13456 am: 28. Oktober 2018, 16:01:25 »
Eine Frage an alle bzw. an diejenigen, die es wissen müssen.
Seit wann (muss) eine Blaue nicht mehr seine letzte Runde komplett abfahren?
Ich frage deshalb, weils in der Nacht eine Stromstörung(Oberleitungsstörung) am 10/60er gegeben hat und die Blaue 60er z.B. in dem Bereich Wbhf<>Anschützgasse gefangen war und beim Einziehen, nach der Verkehrsaufnahme, nicht mehr bis Rodaun fuhr sondern direkt vom Wbhf kommend in Speising einzog.
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Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13457 am: 28. Oktober 2018, 23:34:04 »
Seinerzeit war es Pflicht - die Blaue muss fahren! Aber mit Umsetzung von Arbeits- und Arbeitsruhezeitgesetz ist dies, sowie "der erste Zug muss bis zur Endstelle fahren"´, Geschichte!
Sollte jemand einen Tipp- oder Rechtschreibfehler finden darf er diesen behalten!

Wiener Schwelle

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13458 am: 29. Oktober 2018, 07:08:15 »
Seinerzeit war es Pflicht - die Blaue muss fahren! Aber mit Umsetzung von Arbeits- und Arbeitsruhezeitgesetz ist dies, sowie "der erste Zug muss bis zur Endstelle fahren"´, Geschichte!
Steht das wo geschrieben, oder ist es nur vom jeweiligen Disponenten abhängig. Ich denke unvorhergesehene  Störungen müssten vom Arbeits- und Arbeitsruhegesetz ausgenommen sein. Sollte das nicht der Fall sein, bleibt dann die BIM, U-Bahn oder der Bus  eine Haltestelle vor der Personalablösestelle, wegen erreichen der maximal zulässigen Arbeitszeit stehen ?

B1 777

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13459 am: 29. Oktober 2018, 07:33:59 »
Soweit ich weiß darf die lenkzeit am stück nicht 4 Stunden überschreiten.

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13460 am: 29. Oktober 2018, 07:53:44 »
So wie von HLS geschildert wäre das der klassische Fall, wo einer der Funkstreifeninsassen den Zug nach Rodaun und zurück führt und der planmäßige Fahrer bei der Hofwiesengasse absteigt und heimgeht. Weil auch wenn niemand mehr im Zug drinsaß, könnte ja ein Fahrgast von der Hermesstraße hinaus oder von Rodaun hineinfahren wollen.

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13461 am: 29. Oktober 2018, 08:39:42 »
So wie von HLS geschildert wäre das der klassische Fall, wo einer der Funkstreifeninsassen den Zug nach Rodaun und zurück führt und der planmäßige Fahrer bei der Hofwiesengasse absteigt und heimgeht. Weil auch wenn niemand mehr im Zug drinsaß, könnte ja ein Fahrgast von der Hermesstraße hinaus oder von Rodaun hineinfahren wollen.

Kann es nicht aber auch sein, dass auf Grund der Störung die Weisse schon mit der Zeit der blauen Unterwegs war und somit der Vorschrift genüge getan war. Denn es gibt auf einigen Linien, wo nach der Blauen noch Züge fahren, die nicht bis zur Endstation fahren.

Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13462 am: 29. Oktober 2018, 13:55:14 »
So wie von HLS geschildert wäre das der klassische Fall, wo einer der Funkstreifeninsassen den Zug nach Rodaun und zurück führt und der planmäßige Fahrer bei der Hofwiesengasse absteigt und heimgeht.
Der "klassische" Fall war, dass der Fahrer ( früher mit seinen Schaffnern) seinen Dienst zu Ende fuhr. Diese Debatten über Ablöse oder Fahrtausfall sind erst mit der DBV und dem KV aufgekommen. Außerdem liegen Dienstbereitschaft und Einstellung zur Arbeit heutzutage halt anders als die "klassische" Art früherer Zeiten.   ;)
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13463 am: 29. Oktober 2018, 14:38:18 »
Kann es nicht aber auch sein, dass auf Grund der Störung die Weisse schon mit der Zeit der blauen Unterwegs war und somit der Vorschrift genüge getan war.

Die Frage ist ja, ob es diese Vorschrift noch gibt. Wem nützt es denn, wenn es eine Störung gibt und – Hausnummer – eine Dreiviertelstunde nach Betriebsschluss die Blaue noch einsam die verlassene Strecke abfährt?
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13464 am: 29. Oktober 2018, 17:33:31 »
Die Frage ist ja, ob es diese Vorschrift noch gibt. Wem nützt es denn, wenn es eine Störung gibt und – Hausnummer – eine Dreiviertelstunde nach Betriebsschluss die Blaue noch einsam die verlassene Strecke abfährt?

Ich habe vor vielen Jahren einmal eine solche verspätete Blaue (allerdings beim Bus) genutzt: mein Ziel wäre mit Nachtbussen nur schlecht erreichbar gewesen (mit längerem Fußmarsch an beiden Enden und Kirche-ums-Kreuz-Fahren dazwischen) und es war bei der absehbaren Störungsdauer schneller, zu warten.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13465 am: 29. Oktober 2018, 20:28:16 »


Kann es nicht aber auch sein, dass auf Grund der Störung die Weisse schon mit der Zeit der blauen Unterwegs war und somit der Vorschrift genüge getan war. Denn es gibt auf einigen Linien, wo nach der Blauen noch Züge fahren, die nicht bis zur Endstation fahren.
Was wäre(ich habe den Ex-Kollegen nicht gefragt, weiß aber wers war somit könnte ich nachfragen) wenn ein FG z.B. weiß das die Blaue immer bis Rodaun fährt, auf diese wartet und wie in dem Falle spätestens in der Wattmanngasse "rausgeschmissen" wird? Dürfte er sich, auf Kosten der WL, ein Taxi bestellen?

Ich weiß nur, dass die Weiße ab Hofwiesengasse<>Rodaun die Planzeit der Blauen angenommen hat. Diese war aber im Abschnitt Hietzing<>Rodaun unterwegs und die Blaue im Bereich Wbhf<>Rdh. Somit hätten Fahrgäste, die im stromlosen Teilabschnitt auf eine Fahrt warteten, nicht an ih Ziel kommen können, sofern sie eben weiter als Maurer Hauptplatz wollten.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13466 am: 29. Oktober 2018, 21:02:09 »


Kann es nicht aber auch sein, dass auf Grund der Störung die Weisse schon mit der Zeit der blauen Unterwegs war und somit der Vorschrift genüge getan war. Denn es gibt auf einigen Linien, wo nach der Blauen noch Züge fahren, die nicht bis zur Endstation fahren.
Was wäre(ich habe den Ex-Kollegen nicht gefragt, weiß aber wers war somit könnte ich nachfragen) wenn ein FG z.B. weiß das die Blaue immer bis Rodaun fährt, auf diese wartet und wie in dem Falle spätestens in der Wattmanngasse "rausgeschmissen" wird? Dürfte er sich, auf Kosten der WL, ein Taxi bestellen?

Ich weiß nur, dass die Weiße ab Hofwiesengasse<>Rodaun die Planzeit der Blauen angenommen hat. Diese war aber im Abschnitt Hietzing<>Rodaun unterwegs und die Blaue im Bereich Wbhf<>Rdh. Somit hätten Fahrgäste, die im stromlosen Teilabschnitt auf eine Fahrt warteten, nicht an ih Ziel kommen können, sofern sie eben weiter als Maurer Hauptplatz wollten.

Aber vielleicht war der Zug von Hietzing kommend leer, so dass er eben direkt einziehen konnte.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13467 am: 29. Oktober 2018, 21:06:06 »
Nach meiner Kenntnis gibt es die Regelung mit der Blauen nicht mehr, seit es Nachtverkehr unter der Woche gibt.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13468 am: 30. Oktober 2018, 11:12:33 »
Nach meiner Kenntnis gibt es die Regelung mit der Blauen nicht mehr, seit es Nachtverkehr unter der Woche gibt.

Der wird aber mit Bussen abgewickelt! ???
Außer in der Silvesternacht gibt es aber immer fahrplanmäßige letzte Züge im Tagesbetrieb, oder etwa nicht?

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13469 am: 30. Oktober 2018, 11:25:06 »
Nach meiner Kenntnis gibt es die Regelung mit der Blauen nicht mehr, seit es Nachtverkehr unter der Woche gibt.

Der wird aber mit Bussen abgewickelt! ???

Natürlich, aber man jetzt halt mit einem Autobus fahren, wenn keine Straßenbahn mehr kommt.
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