Gibt es nicht für Überstellungen Fahrordnungen, wo die zu befahrende Strecke beschrieben ist??
Es gibt Fahrtvorschreibungen, da ist die zu befahrende Strecke drauf (auch die Vereine haben für ihre Fahrten solche Vorschreibungen). Da diese allerdings meist schon einige Tage vor der stattzufindenden Fahrt ausgestellt werden, kann es theoretisch sein, dass ein Teil der zu befahrenden Strecke zwischenzeitlich gesperrt wird. In so einem Fall ist die entsprechende Weiche verkeilt und es muss bei der BI nachgefragt werden, wie vorzugehen ist. Meistens schreibt die BI dann eine andere Strecke vor, die Anweisung zum Entkeilen der Weiche wird normalerweise nicht gegeben. Wie gesagt, die meisten Weichen sind aus gutem Grund verkeilt.
Im konkreten Fall wurde die Gleisverbindung allerdings noch nie befahren - wie auch, ohne Fahrdraht. Also war entweder die Fahrtvorschreibung falsch - diesfall hätte der Fahrer das erkennen und die BI anfunken müssen, die ihrerseits natürlich sofort gesagt hätte, dass ein Befahren der Gleisverbindung nicht möglich ist. Oder - noch schlimmer - der Fahrer hat auf eigene Faust die Weiche entkeilt, obwohl aufgrund des Streckensignals klar ersichtlich war, dass die Verbindung gesperrt war. Diesfalls gebührt ihm ein anständiger "Fleck".