Vermutung: Zurückschieben ohne die aufgeschnittene Vereinigungsweiche vorher freizufahren?
Wenn die Weiche in Ordnung ist, dürfte nichts passieren. Und für schadhafte Weichen ist das Unternehmen zuständig und nicht der Fahrer!
Du sagst es richtig. Dürfte
Aber wie heißt es in der Betriebsvorschrift. Aufgeschnitten Weichen sind freizufahren. Denn selbst wenn kurz vorher die Weiche revidiert worden ist. Wer sagt dir denn, dass in der Zwischenzeit nicht irgendein Fremdkörper in der Weiche gelandet ist, so dass sich die Weiche nicht 100% gestellt hat.
Damit muss ich leider sagen, dass die Entgleisung, sofern der Mitarbeiter die Rangierfahrt im guten Glauben eigenmächtig gemacht hat, ihm gehört.