Ich würde mich so einem großen Tier ohne Schutzausrüstung auch nicht freiwillig nähern wollen.
Die Schutzausrüstung kann auch ein zig Tonnen schwerer Straßenbahnzug sein. Als Fahrer am Fahrerplatz hätte ich vor dem Tier keine Angst.

Auch wenn Du hier ein HeadBang machst, stellt sich doch die Frage, wie in solchen Situationen zu reagieren ist. Was sagen die Vorschriften?
Ich war einmal sehr verärgert, als ich einmal die U4 am Schottenring verlassen musste und mit dem D nach Norden fahren musste, weil angeblich ein Hund in den Tunnel gelaufen ist.
Ist die Aussage eines Fahrgastes "Hund ist im Tunnel" Grund genug, zur Stoßzeit die U4 lahmzulegen, oder wäre "Zurückbleiben bitte" die bessere Antwort? Wie ist das geregelt? Rein auf der Sachebene bzw. der dienstlichen Ebene.
Ich weiß, dass ich als Autofahrer Schuld habe, wenn ich wegen Tieres wie zum Beispiel eines mittleren Hundes abbremse, das für mich keine Gefahr ist, und dabei einen Auffahrunfall verursache. Die gleiche Frage stellt sich für einen Straßenbahnfahrer, der sich zwischen einem Hund und durch eine Notbremsung verletzte Fahrgäste entscheiden muss. Und erst recht für einen Busfahrer, der sämtliche stehenden Fahrgäste flachlegen kann, auch wenn sie sich festhalten.
Die Reaktion müsste man eintrainieren, Menschen gehen vor. Man hat keine Zeit zum Überlegen, man muss instinktiv richtig handeln.