Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 8777871 mal)

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denond

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18735 am: Heute um 09:42:49 »
Möglich wäre auch, dass jeder dem anderen gedeutet hat, er soll zuerst fahren, und beide dann der irrigen Annahme waren, der jeweils andere hätte zugestimmt.

Wenn man von Unter St. Beit oder Rodaun kommt, ist man mit höherer Geschwindigkeit unterwegs. Trotz dem Vorang (Vorangsignal am OL-Querdraht mit  I  ) bremst man vor dieser Kreuzung herunter um eine Situation im Griff zu haben. Außerdem hat man als Fahrer aus der Station Kennedy Brücke heraus es wesentlich schwerer, da viele Fußgänger und auch Busse dort unterwegs sind und man passt als Gegenzug auf Ihn auf. Ja, man hat auch dort Vorangsignal am OL-Querdraht mit  II  . Und das weiß man auch als Gegenzug, also/trotzdem hilft man dem Kollegen in der Gegenrichtung eben mit der Geschwindigkeitsverminderung in FR Stadt.

So wie es am Bild aussieht war der Fahrer mit D 351 bereits im Kreuzungsbereich selbst eingefahren, somit kann ich mir trotz  I  meinen Vorrang nicht erzwingen.

Somit komme ich zum Schluß, daß der stadteinwertige Fahrer zu wenig Achtsamkeit dieser Situation unmittelbar vor befahren dieser Stelle - trotz Vorrang  I  - selbst beigemessen hat, sonst wäre es nicht zum Zusammenstoß und zu dieser Endstellung der Garnituren gekommen.

Zum Deuten: Da bleibe ich als Fahrer vor  Vorrang  II  nach Kontaktaufnahme zum Gegenzug schon freiwillig stehen und überlasse die Vorfahrt.

Paulchen

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18736 am: Heute um 09:49:21 »
Gilt auf Gleiskreuzungen auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung (auf 15 km/h?) wie bei Weichen?

denond

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18737 am: Heute um 09:50:15 »
Gilt auf Gleiskreuzungen auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung (auf 15 km/h?) wie bei Weichen?

Geschwindigkeitsbeschränkung:  Ja, aber spitzwinkelig mit 25 km/h

EinfallsreicherName

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18738 am: Heute um 10:05:51 »
Geschwindigkeitsbeschränkung:  Ja, aber spitzwinkelig mit 25 km/h

Bei Spitzwinklig gilt 20 km/h (soweit ich weiß sind mittlerweile aber auch rechtwinklige Gleiskreuzungen nur mit 20 km/h zu befahren). Allerdings gilt für den stadtauswärtigen Zug wohl "Abbiegen im Gleiskreuzungsbereich" -> also 15 km/h.

EDIT: Mittlerweile wurde es zu "Bogenfahrt im Gleiskreuzungsbereich" umformuliert. Also streng genommen würde für beide Züge 15 km/h gelten. (Schneller fährt man da aber, vor allem mit dem Flexity, eh nicht)

denond

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18739 am: Heute um 10:11:45 »
Geschwindigkeitsbeschränkung:  Ja, aber spitzwinkelig mit 25 km/h

Bei Spitzwinklig gilt 20 km/h (soweit ich weiß sind mittlerweile aber auch rechtwinklige Gleiskreuzungen nur mit 20 km/h zu befahren). Allerdings gilt für den stadtauswärtigen Zug wohl "Abbiegen im Gleiskreuzungsbereich" -> also 15 km/h.

Ja, du hast Recht, ich war bei Befahren einer Vereinigungsweiche in der Folge (Vereinigung aus der Gleisschleife heraus wie früher die Linie 10) in der Geraden. Und ja, man fährt auch dort nicht schneller ob des vielen "Verkehrs", den man dort hat. Ist eine exponierte Stelle.

Ich muß ehrlich schreiben, über eine Geschwindigkeitsbeschränkung denke ich dort gar nicht nach. Für mich ist dort wichtig: Vorrang I und II und eben der übrige Verkehr dort.

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18740 am: Heute um 11:54:20 »
EDIT: Mittlerweile wurde es zu "Bogenfahrt im Gleiskreuzungsbereich" umformuliert. Also streng genommen würde für beide Züge 15 km/h gelten. (Schneller fährt man da aber, vor allem mit dem Flexity, eh nicht)

Der leichte Schlenkerer stadteinwärts ist kaum eine Bogenfahrt, also würde ich dort von 20 ausgehen. Dass man die dort aber nicht fährt, liegt auf der Hand: Radwegquerung, Wildwechsel von und zur U-Bahn-Station ... Ob man die dort fährt, ist jedoch irrelevant, da für die Kollision die Geschwindigkeit vor dieser Stelle maßgeblich ist. Und die kann durchaus höher gewesen sein, während der stadtauswärts fahrende eher weniger als 15 drauf gehabt haben sollte (15 im Weichenbereich, aber unmittelbar danach Fußgängerquerung und Gefahr durch abfahrende Privatbusse). Natürlich hat die Straßenbahn Vorrang vor all diesen Fußgängern und Radfahrern, aber da die zumeist mit verstopften Ohren und Blick aufs Smartphone unterwegs sind, fallen sie aus dem Vertrauensgrundsatz, da aufgrund ihres Verhaltens davon auszugehen ist, dass sie die Umgebung nicht vollständig wahrnehmen und daher nicht regelkonform reagieren können.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18741 am: Heute um 12:19:56 »
Ich komme selten dorthin; wenn ich aber die Aussagen von @denond in #18735 richtig deute, ist die Stelle insgesamt schwierig, und der Vorrang anders herum wäre "sicherer". Warum hat man den Vorrang so festgelegt, wie er jetzt ist?
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Gerry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18742 am: Heute um 13:51:48 »
Warum hat man den Vorrang so festgelegt, wie er jetzt ist?
ich nehm an, das kommt noch aus der Zeit, als dort der 58er auch noch fuhr. Der ist dort quasi "durchgefahren", während 10 und 60 ihre Stehzeiten hatten. Es hängt sogar noch auf dem stillgelegten 58er Gleis Richtung Unter St. Veit das Vorrang-I-Signal...

Elin Lohner

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18743 am: Heute um 14:06:32 »
Es hängt sogar noch auf dem stillgelegten 58er Gleis Richtung Unter St. Veit das Vorrang-I-Signal...
Dort hängt, streng genommen, ein "Vorrang Signal II", wie man hier sehen kann.
Ich finde, dass man, neben der geplanten Remise Seestadt, eine Remise am Gelände des ehemaligen Nordwestbahnhofes errichten sollte.

Gerry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18744 am: Heute um 14:16:51 »
Es hängt sogar noch auf dem stillgelegten 58er Gleis Richtung Unter St. Veit das Vorrang-I-Signal...
Dort hängt, streng genommen. ein "Vorrang Signal II", wie man hier sehen kann.
tatsächlich... dort (oder beim 60er Richtung Rodaun) hätte man aber auch ein III aufhängen können anstatt drei II

Elin Lohner

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18745 am: Heute um 14:32:22 »
Es hängt sogar noch auf dem stillgelegten 58er Gleis Richtung Unter St. Veit das Vorrang-I-Signal...
Dort hängt, streng genommen, ein "Vorrang Signal II", wie man hier sehen kann.
tatsächlich... dort (oder beim 60er Richtung Rodaun) hätte man aber auch ein III aufhängen können anstatt drei II
Da, von der Schleife kommend, an beiden Gleisen eine II hängt, wäre die Vorfahrt III am Bahnsteig des 58ers gescheiter gewesen.
Ich finde, dass man, neben der geplanten Remise Seestadt, eine Remise am Gelände des ehemaligen Nordwestbahnhofes errichten sollte.

Ferry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18746 am: Heute um 14:44:26 »
Natürlich hat die Straßenbahn Vorrang vor all diesen Fußgängern und Radfahrern, aber da die zumeist mit verstopften Ohren und Blick aufs Smartphone unterwegs sind, fallen sie aus dem Vertrauensgrundsatz, da aufgrund ihres Verhaltens davon auszugehen ist, dass sie die Umgebung nicht vollständig wahrnehmen und daher nicht regelkonform reagieren können.

Außerdem wissen die wenigsten Fußgänger, dass sie auch auf einem Zebrastreifen der Straßenbahn gegenüber Nachrang haben.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Alex

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18747 am: Heute um 15:40:36 »
Natürlich hat die Straßenbahn Vorrang vor all diesen Fußgängern und Radfahrern, aber da die zumeist mit verstopften Ohren und Blick aufs Smartphone unterwegs sind, fallen sie aus dem Vertrauensgrundsatz, da aufgrund ihres Verhaltens davon auszugehen ist, dass sie die Umgebung nicht vollständig wahrnehmen und daher nicht regelkonform reagieren können.

Außerdem wissen die wenigsten Fußgänger, dass sie auch auf einem Zebrastreifen der Straßenbahn gegenüber Nachrang haben.
Das war mir bis vor ca. 10 Jahren aber auch unbekannt. Nachdem ich in Floridsdorf bei der Unterführung Schloßhofer Straße beobachten konnte, dass Straßenbahnen regelmäßig die "Fußgänger wegbimmeln", die Busse jedoch vor dem Zebrastreifen warten müssen, hab ich das einen mir bekannten Straßenbahn-Fahrer gefragt und er hat mir bestätigt, dass die Straßenbahn im Gegensatz zum Bus vor einem Schutzweg nicht anhalten muss, wenn Fußgänger queren wollen.