Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 8778253 mal)

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18750 am: Gestern um 23:51:32 »
Natürlich hat die Straßenbahn Vorrang vor all diesen Fußgängern und Radfahrern, aber da die zumeist mit verstopften Ohren und Blick aufs Smartphone unterwegs sind, fallen sie aus dem Vertrauensgrundsatz, da aufgrund ihres Verhaltens davon auszugehen ist, dass sie die Umgebung nicht vollständig wahrnehmen und daher nicht regelkonform reagieren können.

Außerdem wissen die wenigsten Fußgänger, dass sie auch auf einem Zebrastreifen der Straßenbahn gegenüber Nachrang haben.
Lernt man aber eigentlich in der Fahrschule und sollte daher nicht so ganz unbekannt sein.

Für Fußgeher ist der Besuch einer Fahrschule nicht verpflichtend.

haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18751 am: Heute um 03:46:01 »
Außerdem wissen die wenigsten Fußgänger, dass sie auch auf einem Zebrastreifen der Straßenbahn gegenüber Nachrang haben.
Lernt man aber eigentlich in der Fahrschule und sollte daher nicht so ganz unbekannt sein.
Ich sehe den Zusammenhang zwischen Fußgängern und Fahrschulen jetzt nicht wirklich. ???
Das sehe ich anders. Der größte  Teil der Fußgänger zwischen 17 und 70 hat einen Führerschein, was aber keinesweg bedeutet, dass sie die StVO ausreichend kennen. Teilweise wird in der Fahrschule falsches gelehrt, andererseits ist es wissenschaftlich bekannt, dass die Rate des Vergessen bzw. Verlernen von Gelerntem sehr hoch ist, insbesondere wenn man sich nicht mehr damit beschäftigt. Und selbst bei denen, die Verkehrszeichen anordnenr und denen, die die  StVO kontrollieren (Polizei), gibt es oft falsches Wissen.
Ein paar Fälle, bei denen ich mich anzeigen habe lassen:
Links halten bzw. parken auf einer Fahrbahn, die keine Vorangstraße ist
Halten auf einer zweispurigen Fahrbahn, sodass nur eine Fahrspur frei geblieben ist.
Im Ortsgebiet auf einer Fahrbahn mit Bodenmarkierungen, 2 Fahrstreifen in meiner Richtung als ich auf dem ersten Fahrstreifen schneller gefahren bin als der auf dem zweiten Fahrstreifen und dieser durch versuchten Spurwechsel nach rechts fast einen Unfall verursacht hat.
Ist bei dem und etlichen anderen Fällen nie zu einer Anzeige gekommen. Mein Argument neben der entsprechenden Stelle der StVO (wo ich allerdings nicht die Paragraphennummer weiß) ist: "Das wird Ihnen der Postenkommandant zurückschmeißen".

Ein echter Leckerbissen ist diese Situation:
Die Verkehrszeichen Halt und den von rechts und links kommenden Fahrzeugen Vorrang geben sind erkennbar.

Mir wurde ein Organmandat wegen Missachtung der Stop-Tafel angeboten, weil ich die senkrecht verlaufende Straße runter gefahren bin und ohne anzuhalten unten nach links abgebogen bin ohne einen von rechts Kommenden zu behindern. Ich habe auf einer Anzeige bestanden: "Das kommt ihnen aber teurer", Antwort "Nein, billiger weils nichts kostet". Der RsB liegt schon am Postamt, diesmal werde ich bei der Abfassung der Berufung (oder Beschwerde, wie es auf Neudeutsch jetzt heißt) vom Rechtsschutz beraten lassen, da ich mit dem neuen Verwaltungs- und dem neuen Verwaltungsverfahrensrecht nicht mehr richtig firm bin.
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