Autor Thema: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft  (Gelesen 37011 mal)

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Signalabhängigkeit

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #15 am: 04. März 2019, 03:56:10 »
Wien und Österreich als ganzes sind halt was eigenwillige Auslegungen von Verkehrsregeln betrifft Balkan.

Ein befristeter Führerschein wäre eine geniale Idee und würde die Unfallzahlen massiv sinken lassen - aber in diesem Land wohl politischer Selbstmord.

coolharry

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #16 am: 04. März 2019, 10:30:03 »
Ein befristeter Führerschein wäre eine geniale Idee und würde die Unfallzahlen massiv sinken lassen - aber in diesem Land wohl politischer Selbstmord.

Halte ich für einen Trugschluß. In vielen Ländern gibt es befristete Führerscheine und die Leute fahren genauso schlecht wie hier.
Desweiteren gibt es ab 2033 befristete Führerscheine und Fahranfänger erhalten jetzt nur mehr befristete Scheine (15Jahre).
2033 müssen alle Scheine umgetauscht sein. Alte sind danach ungültig.
Weiters haben Lenkerberechtigungen der Klasse C (und aufwärts) nur eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Paulchen

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #17 am: 04. März 2019, 10:33:06 »
Desweiteren gibt es ab 2033 befristete Führerscheine und Fahranfänger erhalten jetzt nur mehr befristete Scheine (15Jahre).
2033 müssen alle Scheine umgetauscht sein. Alte sind danach ungültig.

Das bringt für die Verkehrssicherheit aber nichts, weil nur ein neuer Führerschein ausgestellt wird und keine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit erfolgt.

coolharry

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #18 am: 04. März 2019, 10:34:43 »
Desweiteren gibt es ab 2033 befristete Führerscheine und Fahranfänger erhalten jetzt nur mehr befristete Scheine (15Jahre).
2033 müssen alle Scheine umgetauscht sein. Alte sind danach ungültig.

Das bringt für die Verkehrssicherheit aber nichts, weil nur ein neuer Führerschein ausgestellt wird und keine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit erfolgt.

Das ist aber in den meisten anderen Ländern auch so. Um das tatsächlich zu überprüfen bräuchtest wohl österreichweit sehr viel Personal.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Klingelfee

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #19 am: 04. März 2019, 10:53:30 »
Desweiteren gibt es ab 2033 befristete Führerscheine und Fahranfänger erhalten jetzt nur mehr befristete Scheine (15Jahre).
2033 müssen alle Scheine umgetauscht sein. Alte sind danach ungültig.

Das bringt für die Verkehrssicherheit aber nichts, weil nur ein neuer Führerschein ausgestellt wird und keine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit erfolgt.

Das einzige, was das bringt, dass viele Führerscheine wieder ein aktuelles Foto haben. Denn bis Dato hast du ja viele Menschen, die vor 30 Jahre und mehr ihren Führerschein gemacht haben und diese Führerscheine sind ihren Besitzer oft nur sehr schwer mehr zuzuordnen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Signalabhängigkeit

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #20 am: 04. März 2019, 11:08:54 »
@coolharry: natürlich bräuchte man dafür viel mehr Personal, aber womöglich würde sich dieses durch "Einsparungen" von Unfallfolgekosten, Invalidenrenten, Reha-Kosten etc. von selbst finanzieren.

Zumindest alle 10 Jahre sollte man schon irgendwie sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse unter Beweis stellen. Ich sehe nicht ein, warum Autofahren als Menschenrecht gesehen wird in diesem Land, dazu ist es einfach zu gefährlich.

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #21 am: 04. März 2019, 11:14:33 »
Ich sehe nicht ein, warum Autofahren als Menschenrecht gesehen wird in diesem Land

Weil Autofahrer Mineralölprodukte konsumieren und daher eine starke Lobby haben. Politiker erleiden Machtverlust, wenn sie gegen diese Lobby arbeiten, daher unterlassen sie es.
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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #22 am: 04. März 2019, 11:25:03 »
Siehe #15 8)

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #23 am: 04. März 2019, 11:47:28 »
Radfahrer, Radweg oder Geh- und Radweg verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben, es sei denn, dass dieser Radweg durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzt wird. Somit haben Radfahrer, die von so einem Radweg auf die Fahrbahn abbiegen (den Radweg also verlassen) den Vorrang.
Das stelle ich mir würzig vor und kann wohl nicht so gemeint sein. Beispiel:

Straße mit 3 Fahrspuren in jeder Richtung, auf der jeweils rechten Seite ein Einrichtungsradweg, der über eine querende Gasse mit Radfahrüberfahrt geführt wird. Der Radfahrer biegt links über alle 6 Fahrspuren ab und soll Vorrang gegenüber dem entgegenkommenden Verkehr haben, nur weil er die Radfahrerüberfahrt verlässt?

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #24 am: 04. März 2019, 11:58:27 »
Zumindest alle 10 Jahre sollte man schon irgendwie sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse unter Beweis stellen. Ich sehe nicht ein, warum Autofahren als Menschenrecht gesehen wird in diesem Land, dazu ist es einfach zu gefährlich.

Anderswo laufen Führerscheine nach 10 Jahren ab...  Bei uns ist 4b nicht ausgefüllt.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

coolharry

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #25 am: 04. März 2019, 12:01:38 »
@coolharry: natürlich bräuchte man dafür viel mehr Personal, aber womöglich würde sich dieses durch "Einsparungen" von Unfallfolgekosten, Invalidenrenten, Reha-Kosten etc. von selbst finanzieren.

Lenker zwischen 17 und 24 Jahren stellen die Gruppe dar, die am häufigsten in Unfälle verwickelt ist. Also eine Gruppe die durch diese Regelung gar nicht betroffen wäre.
Und die "Einsparungen" werden sich wohl sehr in Grenzen halten.
Klar jeder Verkehrstote weniger ist super und persönlich seh ich auch kein Problem darin, den Führerschein zu begrenzen und dies bei Nauausstellung mittels Fragebogen und kurzer Prüffahrt zu überprüfen. Nur was bringts am Ende des Tages wirklich ausser kosten?
Damit kann man nicht verhindern, das ein Kind zwischen parkenden Autos hervor läuft. Damit kann man nicht verhindern, dass jemand sich deppert mit seinem Handy spielt während er am Verkehrsgeschehen teilnimmt (egal wie). Damit lässt sich auch nicht verhindern, das ein LKW Fahrer beim Abbiegen eine zu nah am LKW stehende Person nicht erkennt. Auch nicht das Leute anderen die Vorfahrt nehmen, weil sie das Schild nicht gesehen haben. Auch nicht, dass das Rotlicht am Bahnübergang mißachtet worden ist. Oder das ein ULF Fahrer den Bremsweg falsch eingeschätzt hat. Ja auch das ist ein Verkehrsunfall.

2017 gab es in Österreich 47258 verletzte Personen im Straßenverkehr sowie 414 getötete.
2017 gab es in Österreich insgesamt 784300 Verletzte Personen überhaupt. Also alles zusammen.
Davon waren 285.900 Freizeitunfälle. Also beim Skifahren und sonstiges abseits des Straßenverkehrs.
Also selbst wenn die Maßnahme greift und wirklich die Zahl der verletzten und Toten auf Null zurück geht (was super wäre aber äusserst unrealistisch) dann wären das ~6% aller Unfälle.
Quelle: Statistik Austria und das KfV


Zumindest alle 10 Jahre sollte man schon irgendwie sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse unter Beweis stellen. Ich sehe nicht ein, warum Autofahren als Menschenrecht gesehen wird in diesem Land, dazu ist es einfach zu gefährlich.

Anderswo laufen Führerscheine nach 10 Jahren ab...  Bei uns ist 4b nicht ausgefüllt.

Führerscheine die nach 2013 gemacht wurden sind 15 Jahre gültig bei uns. Alle ohne Datum müssen 2033 umgetauscht werden.
Siehe Führerscheingesetzt Paragraf 17a.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723
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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #26 am: 04. März 2019, 12:36:06 »
Nun, die "GanzWeitWegWessis" müssen meist alle 5 Jahre eine Führerscheinprüfung machen, während den Wessis diese erspart bleibt.
Das ist falsch! Der Führerschein muss in den USA zwar alle paar Jahre verlängert, aber natürlich nicht immer wieder neu gemacht werden. Und jeder, der den Führerschein hier in Europa macht, muss dafür viel mehr Zeit und Geld aufwenden und ist danach um Welten besser ausgebildet! In den USA braucht man dazu keine Fahrschule, sondern nur einen Lernführerschein und die praktische Fahrprüfung dauert etwa 10 Minuten und findet am Gelände der Führerscheinstelle statt.

Signalabhängigkeit

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #27 am: 04. März 2019, 13:55:42 »
Dafür sind die Strafen in 'Murica wirkliche Strafen und nicht besseres Trinkgeld wie bei uns, z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen.

Generell schien mir die durchschnittliche Fahrweise der Amis die geringeren Anforderungen an Ausbildung zumindest teilweise zu rechtfertigen. Vorausschauendes Fahren und Rücksichtnahme auf Andere ist dort weit weniger ein Fremdwort als bei uns.

Wennst in Wien am Gürtel so fahrst wie der durchschnittliche Ami kassierst wahrscheinlich bei jeder zweiten Ampel eine.  ;D

haidi

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #28 am: 04. März 2019, 15:10:57 »
Radfahrer, Radweg oder Geh- und Radweg verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben, es sei denn, dass dieser Radweg durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzt wird. Somit haben Radfahrer, die von so einem Radweg auf die Fahrbahn abbiegen (den Radweg also verlassen) den Vorrang.
Das stelle ich mir würzig vor und kann wohl nicht so gemeint sein. Beispiel:

Straße mit 3 Fahrspuren in jeder Richtung, auf der jeweils rechten Seite ein Einrichtungsradweg, der über eine querende Gasse mit Radfahrüberfahrt geführt wird. Der Radfahrer biegt links über alle 6 Fahrspuren ab und soll Vorrang gegenüber dem entgegenkommenden Verkehr haben, nur weil er die Radfahrerüberfahrt verlässt?

Du kommst zu einer Radfahrerüberfahrt:
1) du willst nach links, der Radweg wird aber nur geradeaus fortgeführt. Was machst du? Du  fährt über die Radfahrerüberfaht über die Fahrbahn (aus 2x3 Spuren), da müssen dich die Autofahrer drüber lassen und am Ende biegst links ab. Wo liegt da das Problem?

2) du willst nach rechts weiterfahren, also kommst du zur Radfahrerüberfahrt, die Fahrzeuglenker, die von links in 3 Spuren kommen, befolgen die StVO und bleiben stehen, du biegst nach rechts ab. Wo ist das Problem?

Die von dir angeführte Möglichkeit kann einfach nicht vorkommen.
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moszkva tér

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #29 am: 05. März 2019, 05:34:28 »
...
Damit kann man nicht verhindern, das ein Kind zwischen parkenden Autos hervor läuft. Damit kann man nicht verhindern, dass jemand sich deppert mit seinem Handy spielt während er am Verkehrsgeschehen teilnimmt (egal wie). Damit lässt sich auch nicht verhindern, das ein LKW Fahrer beim Abbiegen eine zu nah am LKW stehende Person nicht erkennt. Auch nicht das Leute anderen die Vorfahrt nehmen, weil sie das Schild nicht gesehen haben. Auch nicht, dass das Rotlicht am Bahnübergang mißachtet worden ist. Oder das ein ULF Fahrer den Bremsweg falsch eingeschätzt hat. Ja auch das ist ein Verkehrsunfall.

2017 gab es in Österreich 47258 verletzte Personen im Straßenverkehr sowie 414 getötete.
2017 gab es in Österreich insgesamt 784300 Verletzte Personen überhaupt. Also alles zusammen.
Davon waren 285.900 Freizeitunfälle. Also beim Skifahren und sonstiges abseits des Straßenverkehrs.
Also selbst wenn die Maßnahme greift und wirklich die Zahl der verletzten und Toten auf Null zurück geht (was super wäre aber äusserst unrealistisch) dann wären das ~6% aller Unfälle.
Quelle: Statistik Austria und das KfV

Du argumentierst ein Bisschen wie die Wiener Linien. Nur, weil man manche Extremfälle nicht verhindern kann, heißt es nicht, dass man nicht nichts machen sollte.
Beispiel: Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gibt es deutlich weniger Verkehrstote pro 100.000 Einwohner als in Österreich. Also bedeutet das, dass eine Reduktion sehr wohl machbar ist.