Autor Thema: Vorlöschung in Urzeiten  (Gelesen 5181 mal)

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Vorlöschung in Urzeiten
« am: 19. März 2019, 16:02:12 »
Ich möchte hier eine Erinnerung festhalten, die glaub ich hier noch nicht so wirklich Thema war: Vorlöschung bei schaffnerbesetzen Triebwägen wie L oder E1 ...

Die c2, c3 und c4 (und auch die c, aber das waren ja nicht viele) wurden ja auf Vorlöschung umgebaut, um bei entsprechend adaptierten schaffnerlosen E1 die Vorlöschung (in der heute bekannten Form) anwenden zu können.

Das ging aber auch mit schaffnerbesetzten L oder E1, wurde aber selten praktiziert. Voraussetzung war, dass der Schaffner seine Tür(en) bereits geschlossen hatte.

Der Fahrer löschte einfach, und es ertönte das Notsignal. Die blaue Freigabelampe blinkte nicht, weil der Triebwagen ja nicht für Vorlöschung ertüchtigt war.

Trotzdem blockierten die Beiwagentüren nicht, sondern behielten ihr normales Verhalten und schlossen sich wie gewohnt. Die Türtaster waren stromlos, es war also aus Fahrgastsicht eine normale Vorlöschung.

Der Fahrer musste auch die Löschtaste nicht wie heute nochmal betätigen. Er wartete nur auf das Ausgehen der roten Türkontrollleuchte bzw. auf das Aufhören des Klingeln des Notsignals und konnte dann sofort losfahren ...

Warum wurde das so selten praktiziert? Wussten die meisten Fahrer gar nicht, dass es so auch geht?

Inventar

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Re: Vorlöschung in Urzeiten
« Antwort #1 am: 19. März 2019, 16:04:55 »
Ich möchte hier eine Erinnerung festhalten, die glaub ich hier noch nicht so wirklich Thema war: Vorlöschung bei schaffnerbesetzen Triebwägen wie L oder E1 ...

Die c2, c3 und c4 (und auch die c, aber das waren ja nicht viele) wurden ja auf Vorlöschung umgebaut, um bei entsprechend adaptierten schaffnerlosen E1 die Vorlöschung (in der heute bekannten Form) anwenden zu können.

Das ging aber auch mit schaffnerbesetzten L oder E1, wurde aber selten praktiziert. Voraussetzung war, dass der Schaffner seine Tür(en) bereits geschlossen hatte.

Der Fahrer löschte einfach, und es ertönte das Notsignal. Die blaue Freigabelampe blinkte nicht, weil der Triebwagen ja nicht für Vorlöschung ertüchtigt war.

Trotzdem blockierten die Beiwagentüren nicht, sondern behielten ihr normales Verhalten und schlossen sich wie gewohnt. Die Türtaster waren stromlos, es war also aus Fahrgastsicht eine normale Vorlöschung.

Der Fahrer musste auch die Löschtaste nicht wie heute nochmal betätigen. Er wartete nur auf das Ausgehen der roten Türkontrollleuchte bzw. auf das Aufhören des Klingeln des Notsignals und konnte dann sofort losfahren ...

Warum wurde das so selten praktiziert? Wussten die meisten Fahrer gar nicht, dass es so auch geht?

Wenn dich dabei ein Schwarzkappler erwischt hat bist unterschreiben gegangen.

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Re: Vorlöschung in Urzeiten
« Antwort #2 am: 19. März 2019, 16:10:31 »
Wenn dich dabei ein Schwarzkappler erwischt hat bist unterschreiben gegangen.
Warum? Wegen Fahrzeitunterschreitung auf Grund von Anwendung eines einigermaßen zeitgemäßen Abfertigungsverfahrens?

Inventar

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Re: Vorlöschung in Urzeiten
« Antwort #3 am: 19. März 2019, 16:19:14 »
Wenn dich dabei ein Schwarzkappler erwischt hat bist unterschreiben gegangen.
Warum? Wegen Fahrzeitunterschreitung auf Grund von Anwendung eines einigermaßen zeitgemäßen Abfertigungsverfahrens?
Weils verboten war. Warum darfst du mich nicht fragen. Gemacht hast es oft genug. War halt dein Risiko.

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Re: Vorlöschung in Urzeiten
« Antwort #4 am: 19. März 2019, 16:31:16 »
Weils verboten war. Warum darfst du mich nicht fragen.

Weil es nicht den Dienstvorschriften entsprochen hat. Die Löschtaste durfte erst nach Erhalt der Abfertigung betätigt werden.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

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Re: Vorlöschung in Urzeiten
« Antwort #5 am: 19. März 2019, 17:15:05 »
Weils verboten war. Warum darfst du mich nicht fragen.

Weil es nicht den Dienstvorschriften entsprochen hat. Die Löschtaste durfte erst nach Erhalt der Abfertigung betätigt werden.

Das ist schon klar. Ich dachte er meint warum es überhaupt verboten war. Wahrscheinlich weil du dann keine Abfertigung bekommen hast. Nur wenn das Notsignal aus war war es kwasi wie die Abfertigung.
Aber es haben viele gemacht. Es hat halt Haltestellen gegeben wo du sonst ewig gestanden bist.

fastpage

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Re: Vorlöschung in Urzeiten
« Antwort #6 am: 19. März 2019, 19:49:41 »
Konnte man nicht auch mit kurzem antasten der Schienenbremse für sofortiges Türschließen sorgen? Mir hats mal ein Fahrer gezeigt, keine Ahnung was er damals noch drückte...aber mit dem antasten (nur ganz kurz) der Schienenbremse gingen die Türen am Beiwagen schlagartig zu.

4498

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Re: Vorlöschung in Urzeiten
« Antwort #7 am: 21. März 2019, 14:08:40 »
Aber es haben viele gemacht. Es hat halt Haltestellen gegeben wo du sonst ewig gestanden bist.
Im Prinzip konnte es auch unbeabsichtigt passieren, nämlich dann, wenn ein Fahrgast eine sich schließende Tür mit dem Druckknopf öffnen wollte. Die Tür ging ganz zu, der Motor wurde durch den Drucknopf weiter mit Strom versorgt und die Tür wollte wieder aufgehen. Da sie aber kurz ganz zu war, kam der Gong, der den Fahrer veranlasste, zu löschen. Nun kam es darauf an, wie schnell der Fahrer war. War er mit dem Löschen schnell, ging die Tür vielleicht noch ein Stückerl auf, wurde aber weiterhin als "zu" gemeldet, und der Zug konnte abfahren. War der Fahrer aber langsamer, so kam das Notsignal, weil die Tür zum Zeitpunkt des Löschens wieder "offen" meldete.

hema

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Re: Vorlöschung in Urzeiten
« Antwort #8 am: 21. März 2019, 14:26:33 »
Solange die rote Türkontrolllampe leuchtet, kann ein Zug im Fahrgastbetrieb nicht anfahren (Fernauslösung des Überstromschalters)! Vor der Einführung des Vorlöschens ertönte, soweit die noch Türkontrolle leuchtete, beim Löschversuch das Notsignal und die Türen bewegten sich nicht mehr, ist ja klar, mit dem Betätigen der Löschtaste wurde ihnen ja der Strom abgeschaltet. Es war alles ganz simpel geschaltet, Rot und Grün konnten nie gleichzeitig leuchten und bei Rot ohne Freigabe kam das Notsignal (ausgenommen Tür 1 des Triebwagens). Nur beim alten Schaffnerbetrieb war alles noch anders, da konnte man sogar mit offenen Türen (an)fahren!

Es wird hier schon wieder ganz schön viel verumfabuliert.  ;D

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Re: Vorlöschung in Urzeiten
« Antwort #9 am: 21. März 2019, 16:30:21 »
Es wird hier schon wieder ganz schön viel verumfabuliert.  ;D
Ich fühle mich schuldlos und habe meines Erachtens nach kein einziges falsches Wort geschrieben.

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Re: Vorlöschung in Urzeiten
« Antwort #10 am: 16. Oktober 2019, 08:56:01 »
Solange die rote Türkontrolllampe leuchtet, kann ein Zug im Fahrgastbetrieb nicht anfahren (Fernauslösung des Überstromschalters)! Vor der Einführung des Vorlöschens ertönte, soweit die noch Türkontrolle leuchtete, beim Löschversuch das Notsignal und die Türen bewegten sich nicht mehr, ist ja klar, mit dem Betätigen der Löschtaste wurde ihnen ja der Strom abgeschaltet. Es war alles ganz simpel geschaltet, Rot und Grün konnten nie gleichzeitig leuchten und bei Rot ohne Freigabe kam das Notsignal (ausgenommen Tür 1 des Triebwagens). Nur beim alten Schaffnerbetrieb war alles noch anders, da konnte man sogar mit offenen Türen (an)fahren!

Es wird hier schon wieder ganz schön viel verumfabuliert.  ;D

Um diesen eingeschlafenen Thread aufzuwecken:

Hema bezieht sich auf schaffnerlose Züge, 4498 sprach aber von schaffnerbesetzten E1 und L.

Somit haben beide recht.