Autor Thema: Abschaffung der „Zählpunktsaldierung“  (Gelesen 9430 mal)

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Re: Abschaffung der „Zählpunktsaldierung“
« Antwort #30 am: 26. Februar 2019, 21:46:23 »
Solange es im Verkehr keine Kostenwahrheit gibt, sind derartige Diskussionen ohnehin müßig.
Wenn sich nicht einmal die EU - die ja offiziell für Klimaschutz ist - traut, Flugbenzin (zumindest für Flüge innerhalb der EU) zu besteuern und dem LKW-Verkehr die Kosten aufzubürden, die er tatsächlich verursacht, warum soll dann eine Regierung, die nie behauptet hat, in Umweltfragen nachhaltig sein zu wollen, irgendwas für den öffentlichen Verkehr tun?

Dass der U-Bahn-Bau in Wien (jedenfalls mittlerweile) alles andere als nachhaltig ist und primär der Befriedigung gewisser Kreise dient, steht auf einem anderen Blatt - ich nehme an, dass die aktuelle Bundesregierung deshalb auch nicht daran denkt, die 50:50-Finanzierung in Frage zu stellen, denn bei diesen Großprojekten hängen wohl alle Parteien in irgendeiner Form mit drin - vor allem macht die Bauwirtschaft entsprechend Druck. Außerdem wird man ja, so es in Wien einen Machtwechsel gibt, selbst auch gerne derartige Prestigeprojekte umsetzen wollen.

Und wie schon oben erwähnt: verglichen mit den (Folge)Kosten des U-Bahnbaues sind diese 9 Millionen lächerlich.
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pTn

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Re: Abschaffung der „Zählpunktsaldierung“
« Antwort #31 am: 26. Februar 2019, 22:07:38 »
Das Wiener U-Bahn-Netz hat über 100 Versorgungspunkte, über die Strom bezogen wird, weil die Wiener Linien aus Sicherheitsgründen dazu verpflichtet sind, möglichst viele Anschlusspunkte zu haben. Schließlich müssen sie ihre Züge immer mit Strom versorgen können. [/color]

Quelle: OTS

Hm, Sicherheitsgründe? Wohl kaum, eher Physik. Ich glaube nicht,  dass man in Leopoldau genügend Strom hätte, wenn man nur in Hütteldorf einspeist.
Der Ökstrom mag sauber sein, die Argumentation ist es nicht.

schaffnerlos

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Re: Abschaffung der „Zählpunktsaldierung“
« Antwort #32 am: 02. April 2019, 11:28:23 »
Der Wiener Landtag hat nun das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz (WElWG 2005) geändert und sich eines rechtlich fragwürdigen Tricks bedient: Die Regelung mit den Zählpunkten soll rückwirkend auf 2011 anzuwenden sein. Hält das nicht, drohen Nachzahlungen für die Jahre ab 2012.

Quellen:
Gesetzesentwurf
OTS: 36. Wiener Landtag (3) / OTS: 36. Wiener Landtag (4)
OTS: Sima/Valentin