Autor Thema: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?  (Gelesen 8140 mal)

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60er

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Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
« Antwort #15 am: Heute um 10:46:43 »
Ist das noch immer dort ein Problem?
Es geht, wenn ich den uralten Thread richtig deute, um die Straßenbahnkreuzung Anton-Krieger-Gasse? Nein, es gibt dort meines Erachtens kein Problem.

hema

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Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
« Antwort #16 am: Heute um 12:38:25 »
. . . . die Straßenbahnkreuzung Anton-Krieger-Gasse . . . .
Die rechtlich natürlich eine Eisenbahnkreuzung gem. Eisenbahnkreuzungsverordnung (EKV) ist!  :lamp:
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

EinfallsreicherName

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Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
« Antwort #17 am: Heute um 13:20:29 »
An diejenigen, die rechtlich mehr bewandert sind als ich: Bei der Einmündung vom eigenen Bahnkörper in die Kaiser-Franz-Josef-Straße hat der 60er laut der Ansicht der Fahrerfach Wartepflicht gegenüber den Fließverkehr (der eigene Bahnkörper gilt als ruhender Verkehr). Wenn der Übergang bei der Anton Krieger Gasse, laut manchen Usern hier im Forum, rechtlich als Eisenbahnkreuzung gilt (trotz fehlendem Andreaskreuz), dann müsste (nach Paragraph 1 Abs. 1 EisbKrV) auch die Einmündung in die Kaiser-Franz-Josef als Eisenbahnkreuzung gelten. Warum gilt hier aber Wartepflicht gegenüber dem Fließverkehr?

Zitat

Paragraph 1 Abs. 1 EisbKrV

Diese Verordnung gilt für jeden im Verlauf einer Straße mit öffentlichem Verkehr angelegten schienengleichen Eisenbahnübergang mit einer Haupt- oder Nebenbahn, einer Straßenbahn, einer Anschlussbahn oder einer Materialbahn im Sinne des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG), BGBl. Nr. 60/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 231/2021, unabhängig davon, ob hierbei die Eisenbahn die Straße überschneidet oder in sie einmündet.


Edit: Oder gilt der „Vorrang“ eines Schienenfahrzeuges an einer Eisenbahnkreuzung erst dann, wenn ein Andreaskreuz vorhanden ist?

haidi

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Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
« Antwort #18 am: Heute um 15:01:24 »
Tatsache ist, dass die Straßenbahn auf Kreuzungen ohne Vorrangzeichen als Linksabbiegende keinen Vorrang gegenüber dem Gegenverkehr hat. Das findet man im 19er StVO. Somit Eisenbahnkreuzung oder nicht?
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

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Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
« Antwort #19 am: Heute um 15:23:41 »
Tatsache ist, dass die Straßenbahn auf Kreuzungen ohne Vorrangzeichen als Linksabbiegende keinen Vorrang gegenüber dem Gegenverkehr hat. Das findet man im 19er StVO. Somit Eisenbahnkreuzung oder nicht?

Linksabbiegen greift hier definitiv nicht. Die Straßenbahn ändert ihre Fahrtrichtung ja nicht. Wäre es ein selbständiger Gleiskörper (Fließverkehr) anstatt eines eigenen Bahnkörpers, der in die Kaiser-Franz-Josef Straße mündet, dann würde sich die Frage gar nicht stellen: Der 60er hätte aufjedenfall Vorrang, da die stadteinwärtsfahrenden Autos dann die Linksabbieger wären.
Da der 60er aber von einem eigenen Bahnkörper kommt, kommt laut unseren Instruktoren einzig der StVo Paragraph 19 Abs 6 b (fließender Verkehr vor Ruhendem) zur Geltung. Und ein eigener Bahnkörper gilt als „ruhend“ (wie ein Auto aus einer Garagenausfahrt gegenüber dem Fließverkehr).

Mich würde es nur interessieren, wie diese Bestimmung in Abs 6 b mit der Definition einer Eisenbahnkreuzung zusammenspielt.

Cerberus2

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Re: Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?
« Antwort #20 am: Heute um 15:41:23 »
Zitat
Sonderbestimmungen für Straßenbahnen und für andere Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren

§ 8. (1) Innerhalb von Ortsgebieten bedürfen Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und straßenabhängigen Straßenbahnen und Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und anderen Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren und die sich mit ihren baulichen und betrieblichen Einrichtungen sowie in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen, keiner Sicherung gemäß dieser Verordnung.
Straßenabhängige Straßenbahnen? Ich kenne keine einzige Straßenbahn, deren Existenz oder Fahrtmöglichkeit die Existenz einer Straße voraussetzt.