Autor Thema: Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel  (Gelesen 11931 mal)

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95B

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Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel
« am: 07. März 2011, 12:53:08 »
Was schon in den letzten Wochen und Monaten so gehandhabt wurde, ist nunmehr per Dienstauftrag tatsächlich festgelegt worden: Seit 28. Februar dürfen Straßenbahnzüge ohne Spiegel nicht mehr ausfahren (ausgenommen Überstellung zur HW bzw. zu Siemens) bzw. sind bei defektem Spiegel umgehend als Sonderzug einzuziehen. Zudem wird in dem Dienstauftrag explizit erwähnt, dass der Spiegel sowohl zur Beobachtung des Fahrgastwechsels als auch während der Fahrt zur Beobachtung des Verkehrs dient.

Q: GLB-Forum
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13er

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Re: Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel
« Antwort #1 am: 07. März 2011, 12:57:05 »
Was schon in den letzten Wochen und Monaten so gehandhabt wurde, ist nunmehr per Dienstauftrag tatsächlich festgelegt worden: Seit 28. Februar dürfen Straßenbahnzüge ohne Spiegel nicht mehr ausfahren
Spiegellose E1 gibt es gar keine mehr, oder?
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moszkva tér

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Re: Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel
« Antwort #2 am: 07. März 2011, 13:00:17 »
Was schon in den letzten Wochen und Monaten so gehandhabt wurde, ist nunmehr per Dienstauftrag tatsächlich festgelegt worden: Seit 28. Februar dürfen Straßenbahnzüge ohne Spiegel nicht mehr ausfahren
Spiegellose E1 gibt es gar keine mehr, oder?

Das ist wohl die Wiener Lösung: Wir versuchen nicht, die Vorgaben zu erfüllen, sondern die Erfüllungen als Vorgaben zu definieren  - 100% Erfolg ist garantiert ;)

Sind tatsächlich alle Straßenbahnen nun bespiegelt?  :up:

95B

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Re: Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel
« Antwort #3 am: 07. März 2011, 13:07:46 »
Spiegellose E1 gibt es gar keine mehr, oder?
Nein, sonst wäre der Dienstauftrag ja schwachsinnig. :) Es mag vielleicht den einen oder anderen Wagen geben, der derzeit nur ein Wimmerl hat und auf einen neuen Spiegel wartet, aber es gibt keinen E1 oder E2 mehr, der keine Einrichtung für einen Außenspiegel hat.
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T1

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Re: Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel
« Antwort #4 am: 07. März 2011, 15:28:41 »
Wie schauts eigentlich mit Arbeitswagen aus? 6117 u.a.

95B

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Re: Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel
« Antwort #5 am: 07. März 2011, 16:09:49 »
Wie schauts eigentlich mit Arbeitswagen aus? 6117 u.a.
Im Dienstauftrag steht, dass ein Zug mit schadhaftem Außen-Rückblickspiegel den Bahnhof nicht verlassen darf. Also können Züge, die keine Spiegelaufnahmevorrichtung haben, auch ausfahren, da sie eben keinen Spiegel haben und nicht einen schadhaften. Man hätte das sicher etwas besser formulieren können, aber ich lege das so aus, dass es eben nur für umgerüstete Züge gilt.
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Re: Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel
« Antwort #6 am: 07. März 2011, 16:15:58 »
Und vor allem nur für den Linienverkehr. Siehe Ausnahmen für Fahrten von und zur HW oder Waggonfabrik.

haidi

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Re: Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel
« Antwort #7 am: 07. März 2011, 17:53:41 »
Seit 28. Februar dürfen Straßenbahnzüge ohne Spiegel nicht mehr ausfahren (ausgenommen Überstellung zur HW bzw. zu Siemens)

Heißt das, dass die Spiegel nicht in den  Bahnhöfen getauscht werden können?

Hannes
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95B

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Re: Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel
« Antwort #8 am: 07. März 2011, 22:08:34 »
Heißt das, dass die Spiegel nicht in den  Bahnhöfen getauscht werden können?
Ich nehme an, dass einfachere Reparaturen in den Bahnhöfen erfolgen können, zum Beispiel das Anbringen eines neuen Spiegelarms. Inwieweit Störungen an der Mechanik im Kastl einen HW-Aufenthalt bedingen, weiß ich freilich nicht.
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Linie 41

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Re: Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel
« Antwort #9 am: 24. März 2012, 23:16:03 »
Sorry, daß ich den Thread wieder aufwärme nach einem Jahr, aber mir ist heute F59 wieder derart ins Auge gesprungen, daß ich diesen Vergleich unbedingt posten muß: Mannheimer vs. F59-Mannheimer. Photos sind jetzt nur Quick 'n' Dirty bearbeitet.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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Re: Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel
« Antwort #10 am: 25. März 2012, 03:10:01 »
Nun ja. Jeder halbwegs ambitionierte Hobby-Bastler hätte eine elegantere Lösung zur Montage der Spiegel gefunden als so ein F59-Kasterl. Allerdings hast du als Heimwerker natürlich weder die Chance, noch die Pflicht, internationale Standards vorgeben zu können bzw. müssen!   :-X
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

13er

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Re: Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel
« Antwort #11 am: 25. März 2012, 03:23:43 »
Die E2 fahren voraussichtlich eh nur mehr bis ca. 2030 - warum soll man sich da noch viel antun? ;) Is alles a Luxus, was a Tramway schöner is als a Aff ;)
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Re: Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel
« Antwort #12 am: 25. März 2012, 09:20:26 »
Das E2-Kastl ist natürlich nicht sonderlich formschön aber ich glaub dafür sind die Spiegel bei der WLB nicht elektisch und haben keine Spiegelheizung.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Klingelfee

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Re: Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel
« Antwort #13 am: 25. März 2012, 09:31:30 »
Seit 28. Februar dürfen Straßenbahnzüge ohne Spiegel nicht mehr ausfahren (ausgenommen Überstellung zur HW bzw. zu Siemens)

Heißt das, dass die Spiegel nicht in den  Bahnhöfen getauscht werden können?

Hannes

Das heißt, dass wenn infolge eines groben Unfalles wo auch der Spiegel das zeitliche segnet und die Reparatur einen Aufenthalt in der HW erfordert, der Spiegel nicht notdürftig repariert werden muss um den Zug überstellen zu können.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

95B

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Re: Jetzt verbindlich: Keine Straßenbahn ohne Rückspiegel
« Antwort #14 am: 25. März 2012, 10:20:14 »
ich glaub dafür sind die Spiegel bei der WLB nicht elektisch und haben keine Spiegelheizung.
Und trotzdem kommt man mit ihnen aus. :blank:
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