Autor Thema: Probefahrten D 306  (Gelesen 13750 mal)

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Klingelfee

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Re: Probefahrten D 306
« Antwort #15 am: 18. Oktober 2019, 08:53:13 »
Es erstaunt mich, daß ich in den Medien noch nichts von diesen Probefahrten vernommen habe (Kleine Zeitung: nichts, Steiermark heute: nichts).

Also in der Kleinen Zeitung ist auf Seite 20/21 ein Artikel drinnen. Ebenso in der Steirischen Österreich vom 17.10 auf Seite 24. Da allerdings nicht  mit dem grünen Flexity, sondern mit dem Flexity 301 auf der Linie 67  :fp: :fp: :fp:

Das Steiermark heute noch nicht darüber berichtet hat wundert mich auch etwas.
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95B

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Re: Probefahrten D 306
« Antwort #16 am: 18. Oktober 2019, 09:30:59 »
Fuhr der ULF-Versuchsträger seinerzeit nicht auch ohne Wagennummer?

Ja, aber da war noch die alte StrabVO in Kraft.

Heute gilt: Beschriftung der Fahrzeuge § 50. (1) An allen Außenseiten der Fahrzeuge ist die Fahrzeugnummer anzubringen [...] (4) Die Beschriftungen nach den Abs. 1 bis 3 müssen eindeutig, gut sichtbar und deutlich lesbar sein.

Damals galt: Beschriftung der Fahrzeuge § 16. (1) An den Fahrzeugen sind anzuschreiben: [...] 2. die Fahrzeugnummer [...] (2) Diese Anschriften müssen eindeutig, gut sichtbar und deutlich lesbar sein. – da steht nix von außen. ;)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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denond

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Re: Probefahrten D 306
« Antwort #17 am: 18. Oktober 2019, 10:16:06 »
Es erstaunt mich, daß ich in den Medien noch nichts von diesen Probefahrten vernommen habe (Kleine Zeitung: nichts, Steiermark heute: nichts).

Na ja, es ist ein Produkt aus Wien und es ist uns ja hinlänglich bekannt, wie diesbezüglich Graz zu Wien steht, deshalb nur unter dem 'Kleingedruckten' erwähnt.


hema

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Re: Probefahrten D 306
« Antwort #18 am: 18. Oktober 2019, 14:57:43 »
Fuhr der ULF-Versuchsträger seinerzeit nicht auch ohne Wagennummer?

Ja, aber da war noch die alte StrabVO in Kraft.

Heute gilt: Beschriftung der Fahrzeuge § 50. (1) An allen Außenseiten der Fahrzeuge ist die Fahrzeugnummer anzubringen [...] (4) Die Beschriftungen nach den Abs. 1 bis 3 müssen eindeutig, gut sichtbar und deutlich lesbar sein.

Damals galt: Beschriftung der Fahrzeuge § 16. (1) An den Fahrzeugen sind anzuschreiben: [...] 2. die Fahrzeugnummer [...] (2) Diese Anschriften müssen eindeutig, gut sichtbar und deutlich lesbar sein. – da steht nix von außen. ;)

Hier gilt aber:

Zitat von: StraVO
§ 60. Benützung von Betriebsanlagen und Fahrzeugen

(2) Das Straßenbahnunternehmen darf die Benützung der Betriebsanlagen durch Schienenfahrzeuge,
die nicht dieser Verordnung unterliegen, gestatten. Die Sicherheit und Ordnung des Straßenbahnbetriebes
darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

;)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Rodauner

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Re: Probefahrten D 306
« Antwort #19 am: 18. Oktober 2019, 15:10:27 »
Es erstaunt mich, daß ich in den Medien noch nichts von diesen Probefahrten vernommen habe (Kleine Zeitung: nichts, Steiermark heute: nichts).

Vielleicht funktioniert ja auch die Propagandamaschinerie der Stadt Graz nicht so 100%-ig perfekt wie jene der Stadt Wien *hust* ...

Helga06

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Re: Probefahrten D 306
« Antwort #20 am: 18. Oktober 2019, 15:27:16 »
Es erstaunt mich, daß ich in den Medien noch nichts von diesen Probefahrten vernommen habe (Kleine Zeitung: nichts, Steiermark heute: nichts).

Vielleicht funktioniert ja auch die Propagandamaschinerie der Stadt Graz nicht so 100%-ig perfekt wie jene der Stadt Wien *hust* ...
Die haben auch keine 7A die sich so gerne in Szene setzt.

Bimdose

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Re: Probefahrten D 306
« Antwort #21 am: 18. Oktober 2019, 16:46:21 »
Es wird in Graz dazu keine Presse-Maschinerie geben, weil man sich nicht dem Vorwurf aussetzen will (rechtliche Folgen), einen Anbieter bevorzugt zu haben.

T1

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Re: Probefahrten D 306
« Antwort #22 am: 18. Oktober 2019, 18:12:18 »
Fuhr der ULF-Versuchsträger seinerzeit nicht auch ohne Wagennummer?

Ja, aber da war noch die alte StrabVO in Kraft.

Heute gilt: Beschriftung der Fahrzeuge § 50. (1) An allen Außenseiten der Fahrzeuge ist die Fahrzeugnummer anzubringen [...] (4) Die Beschriftungen nach den Abs. 1 bis 3 müssen eindeutig, gut sichtbar und deutlich lesbar sein.

Damals galt: Beschriftung der Fahrzeuge § 16. (1) An den Fahrzeugen sind anzuschreiben: [...] 2. die Fahrzeugnummer [...] (2) Diese Anschriften müssen eindeutig, gut sichtbar und deutlich lesbar sein. – da steht nix von außen. ;)

Auch heute gilt nicht der von dir zitierte Gesetzestext. Tipp: Österreich hat ein ausgezeichnetes Rechtsinformationssystem, in welchem konsolidierte aktuelle Fassungen abrufbar sind: ris.bka.gv.at Einfach immer von dort zitieren, ist nicht nur viel einfacher, sondern auch immer korrekt :)

Katana

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Re: Probefahrten D 306
« Antwort #23 am: 18. Oktober 2019, 18:19:52 »
Was aber aktuell ist:
Zitat
§ 62. (1) Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes zumindest in demselben Maße Rechnung getragen wird.

Taurus

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Re: Probefahrten D 306
« Antwort #24 am: 18. Oktober 2019, 18:32:13 »
Wie passt eigentlich die Einstiegshöhe des Wiener Flexitys zur Grazer Infrastruktur? Ich nehme an die Bahnsteige sind dort auf die höheren Variobahnen und Cityrunner angepasst (~30 cm)?

Selbst wenn der Flexity bei den Probefahrten in Graz begeistert.
Die Ausschreibung kann man wohl kaum so hinbiegen, dass auch Flexitys kommen.
Hat das überhaupt einen Sinn (außer vielleicht für Bombardier)?

Klingelfee

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Re: Probefahrten D 306
« Antwort #25 am: 18. Oktober 2019, 19:18:27 »
Wie passt eigentlich die Einstiegshöhe des Wiener Flexitys zur Grazer Infrastruktur? Ich nehme an die Bahnsteige sind dort auf die höheren Variobahnen und Cityrunner angepasst (~30 cm)?

Selbst wenn der Flexity bei den Probefahrten in Graz begeistert.
Die Ausschreibung kann man wohl kaum so hinbiegen, dass auch Flexitys kommen.
Hat das überhaupt einen Sinn (außer vielleicht für Bombardier)?

Also den Wagenboden anzuheben sollte das kleinste Problem für Bombardier sein.
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Geamatic

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Re: Probefahrten D 306
« Antwort #26 am: 18. Oktober 2019, 19:48:48 »
Dann kann man wenigstens auf diese unsinnigen Anrampungen im Zug verzichten.

95B

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Re: Probefahrten D 306
« Antwort #27 am: 18. Oktober 2019, 20:29:31 »
Fuhr der ULF-Versuchsträger seinerzeit nicht auch ohne Wagennummer?

Ja, aber da war noch die alte StrabVO in Kraft.

Heute gilt: Beschriftung der Fahrzeuge § 50. (1) An allen Außenseiten der Fahrzeuge ist die Fahrzeugnummer anzubringen [...] (4) Die Beschriftungen nach den Abs. 1 bis 3 müssen eindeutig, gut sichtbar und deutlich lesbar sein.

Damals galt: Beschriftung der Fahrzeuge § 16. (1) An den Fahrzeugen sind anzuschreiben: [...] 2. die Fahrzeugnummer [...] (2) Diese Anschriften müssen eindeutig, gut sichtbar und deutlich lesbar sein. – da steht nix von außen. ;)

Auch heute gilt nicht der von dir zitierte Gesetzestext. Tipp: Österreich hat ein ausgezeichnetes Rechtsinformationssystem, in welchem konsolidierte aktuelle Fassungen abrufbar sind: ris.bka.gv.at Einfach immer von dort zitieren, ist nicht nur viel einfacher, sondern auch immer korrekt :)

Oh, da ist mir doch tatsächlich entgangen, dass es eine StrabVO-Novelle gegeben hat. :-[ Das RIS kenne ich selbstverständlich, habe aber (siehe voriger Satz) dort nicht nachgeschaut. Trotzdem steht da auch drinnen, dass außen eine Wagennummer zu sein hat, am Kern meiner Aussage ändert sich also nichts.
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Taurus

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Re: Probefahrten D 306
« Antwort #28 am: 18. Oktober 2019, 21:21:57 »


Also den Wagenboden anzuheben sollte das kleinste Problem für Bombardier sein.
Das ist schon klar  ::)
Dann stelle ich halt die Frage anders:
Bringt Graz eine niedrigere Einstiegshöhe (müssen ja nicht die Wiener Werte sein) einen Vorteil?

KSW

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Re: Probefahrten D 306
« Antwort #29 am: 19. Oktober 2019, 01:45:30 »
Wie passt eigentlich die Einstiegshöhe des Wiener Flexitys zur Grazer Infrastruktur? Ich nehme an die Bahnsteige sind dort auf die höheren Variobahnen und Cityrunner angepasst (~30 cm)?

Selbst wenn der Flexity bei den Probefahrten in Graz begeistert.
Die Ausschreibung kann man wohl kaum so hinbiegen, dass auch Flexitys kommen.
Hat das überhaupt einen Sinn (außer vielleicht für Bombardier)?
Nun, da es in Graz nur bei Bussen höhere Bahnsteige gibt (Stichwort Stolpergefahr-warum die nur bei der Strab gegeben ist kann wohl keiner sagen...), stellt die niedrigere Einstiegshöhe kein Problem dar, ganz im Gegenteil, dann wäre die Stufe in den Wagen nicht ganz so hoch....
Und betreffend Ausschreibung: wenn man einen bestimmten Wagen will, dann kann man die Parameter sowie die Gewichtung einzelner Fsktoren schon so wählen, dass fast nur ein Fahrzeug zum Zug kommen kann.
Ich denke halt, wenn das Rennen jetzt angeblich zwischen Avenio und Flexity läuft, dann hat der Flexity fast zwangsläufig die Nase vorne.  Die Infrastruktur ist auf Multigelenker ausgelegt, die Flexibilität im Innenraum ist gegeben, und vor allem kann man diese Wagen später auch noch verlängern. Bei den Einzelgelenkern ist da ein großer Unterschied zwischen den 3- und 4-Teilern, letztere bestehen ja quasi aus 2x 2-Teiler mit einer doppelten Gelenkverbindung, wogegen die 3-Teiler eine fixe Einheit sind.