Das Verkehrszeichen ist ungültig und daher gegenstandslos.
Egal ob das Taferl auf Privatgrund steht oder vom Straßenerhalter auf öffentlichem Grund zu tauschen vergessen wurde: Wenn ich nach so einem 10er-Taferl mit 20 km/h fahre und in einen Unfall mit einem Fußgänger verwickelt bin, bei dem dieser verletzt wird, traue ich mich wetten, dass dem Richter die Ungültigkeit ziemlich egal ist.
Dem Richter wird die Ungültigkeit nicht egal sein, sonst hätte er seinen Beruf verfehlt. Ferry hat aber insoferne Recht, dass ein Fahrzeuglenker natürlich eine der Situation angepasste Geschwindkeit fahren muss. Das sagt nicht nur der gesunde Menschenverstand, das steht auch in der StVO. Da ist die 10er-Tafel schon eine Richtlinie, auch wenn sie de iure ungültig ist.
Wenn es aber gar keinen Unfall geben kann? Beispiel:
Bei der Einfahrt in meine Wohnhausanlage (Fahnengrundstück) steht links (rechts ist kein Platz) eine Wohnstraßentafel. Ist daher ungültig. Ich fahre mit dem Auto da normal rein, erreiche also ca 30km/h.
Der Vorteil dabei ist, dass die etwa 150 Meter lange Zufahrtsfahne links und rechts einen Zaun hat, daher kann nirgendwo ein Verkehrsteilnehmer überraschend auftauchen, der nicht schon da ist. Ich muss also nur auf die Fußgänger achten, die schon da sind. In 95% der Fälle sind aber keine Fußgänger da, und in den 5% warte ich noch vor der Gehsteigüberquerung, also auf öffentlichem Grund, wenn sie in die gleiche Richtung gehen wie ich fahre, und wenn sie mir entgegen kommen, fahre ich Schrittgeschwindigkeit und halte ganz am Rand an, damit sie nur am stehenden Auto vorbeimüssen.
Das Perverse: Am Ende der Fahne, also dort, wo das richtige Grundstück anfängt, ist ein Schutzweg. Was gilt da? In einer Wohnstraße dürfen Fußgänger überall gehen, dürfen jedoch im Bereich 25 Meter vor oder nach dem Schutzweg die Fahrbahn nicht überqueren.
Auf Grund der Ungültigkeit der Wohnstraße kommen Fußgänger legal gar nicht in die Wohnhausanlage, da sie sich auf dem Zufahrtsweg nur bis auf 25 Meter dem Zebrastreifen nähern dürfen.

Wir müssen also einen Auto-Shuttle-Service einrichten, der die Fußgänger zu ihrer Wohnung bringt.
