Das ist ein gern kolportierter Irrtum. Kein Verkehrszeichen gilt "von hinten" und außerdem nur, wenn es, für den ankommenden Verkehr gesehen, an der vorgeschriebenen Position angebracht ist.
Vorrang (als Fahrzeuglenker) hat man nur auf Vorrangstraßen, als Rechtskommender auf gleichrangigen Straßen, gegenüber ruhendem Verkehr oder falls einem andere Verkehrsteilnehmer diesen überlassen (freiwillig oder gezwungen durch ein Verkehrszeichen).