Eine Bundesverordnung oder Landesverordnung bezüglich Impfpflicht bei bestimmten Berufsgruppen gibt es nicht; das Ganze ist juristisch trotzdem eine heikle und komplexe Materie mit vielen Widersprüchen und Grauzonen.
Vor allem Letzteres. Unsere Rechtsprechung kann mit den Phänomen Pandemie nicht umgehen, ganz einfach, weil es eine solche seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben hat und sie in der Gesetzgebung nie berücksichtigt wurde. Daraus ergeben sich jetzt Situationen, in denen nicht klar geregelt ist, was wann wie zu tun ist.
Ich kenne Betriebe, wo verstärkt Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt wird, sich impfen zu lassen und dies auch durch "freiwilliges" Herzeigen des Impfpasses dem Dienstgeber zu beweisen. Natürlich kann niemand gezwungen werden, den Impfpass herzuzeigen - Stichwort Datenschutz - aber was passiert mit den Mitarbeitern, die es nicht tun?
Das ist eine solche Lücke im Gesetz - es bleibt offen, ob, an wen und unter welchen Umständen der Mitarbeiter "freiwillig" verpflichtet ist, seinen Impfpass (und ggf. auch noch andere Dokumente, seine Gesundheit betreffend) herzuzeigen und welche Schritte vorgesehen sind, wenn sich ein Mitarbeiter weigert, es zu tun. Hier ist der Gesetzgeber gefordert!