Nein weil das Befördern von Kinderwägen im Gegensatz zum Befördern von Fahrrädern erlaubt ist.
Was sowieso nicht in Stein gemeißelt ist und längst abgeändert gehört.
Wenn dem Radfahrer zugetraut wird, sein kaputtes Rad mitunter kilometerweit zu schieben, ungeachtet aller Gegebenheiten, dann gilt das für den Kinderwagen auch. Punkt.
Das Argument "Aber da sitzt ein Kind drin." schön und gut, aber dann nehme ich mein defektes Rad mit Kindersitz eben auch in die Bim mit. Der Fahrer darf dann gerne aussteigen, nach hinten kommen, sich seine verdiente verbale Watschn und böse Blicke anderer Fahrgäste abholen, den Hausverstand einschalten und anschließend weiterfahren. Sorry, aber "Vuaschrift is Vuaschrift" gilt in diesem Fall für den Wagenbeweger (es ist ja immerhin seine [moralische] Pflicht, beim Verrichten der Arbeit aktiv mitzudenken!).
Oder man erlaubt eben das Mitführen von Rädern unter bestimmten Bedingungen und erspart sich unangenehme Konfrontationen.
Kleiner Nachsatz: ich messe Kinderwägen grundsätzlich mehr Priorität bei als intakten Fahrrädern, die nur aus Bequemlichkeitsgründen ins Öffi mitgenommen werden. Was mich ärgert ist, dass Bus-/Bimfahrer gerne wegsehen, wenn sich zu viele Kinderwägen im Fahrzeug befinden und dadurch Fahrgastfluss, Haltestellenaufenthalte etc. verzögern, während aus einem defekten Fahrrad im halbleeren Fahrzeug ein Drama gemacht wird.
