Autor Thema: [PM] Bundesheer darf Waffen tragen, auch in den Wiener Öffis ??  (Gelesen 2911 mal)

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U4

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Bundesheer: Freie Fahrt für „Rot-Weiß-Rot“

Tanner: „Noch nie da gewesenes Zeichen der Solidarität und Anerkennung für unsere Soldatinnen und Soldaten im Einsatz“

Wien (OTS) - Ab sofort ist für alle Soldatinnen und Soldaten, die im Einsatz stehen, die Fahrt mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln Österreichs unentgeltlich (Freifahrt). Als „Fahrschein“ gilt das Tragen der Uniform in Verbindung mit einer Bestätigung des vorgesetzten Kommandos; es sind sonst keine zusätzlichen Dokumente notwendig. Wenn es der Einsatz erfordert, kann auch die gesicherte Dienstwaffe - Pistole oder Sturmgewehr - mitgeführt werden.
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hema

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Re: [PM] Bundesheer darf Waffen tragen, auch in den Wiener Öffis ??
« Antwort #1 am: 21. April 2020, 16:47:52 »
Waffen darf jeder in Öffis mithaben, der zum Tragen/Befördern dieser befugt ist. Sie müssen nur ungeladen (Ausnahme Polizei) und entsprechend "versorgt" sein, also nicht offen getragen.

Lediglich im Kriegs- bzw. entsprechendem Krisenfall schaut das für Soldaten natürlich anders aus!
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U4

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Re: [PM] Bundesheer darf Waffen tragen, auch in den Wiener Öffis ??
« Antwort #2 am: 21. April 2020, 16:52:41 »
Waffen darf jeder in Öffis mithaben, der zum Tragen/Befördern dieser befugt ist. Sie müssen nur ungeladen (Ausnahme Polizei) und entsprechend "versorgt" sein, also nicht offen getragen.

Lediglich im Kriegs- bzw. entsprechendem Krisenfall schaut das für Soldaten natürlich anders aus!

und wie kann der BHler ein Sturmgewehr "nicht offen" tragen ??
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contra

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Re: [PM] Bundesheer darf Waffen tragen, auch in den Wiener Öffis ??
« Antwort #3 am: 21. April 2020, 20:01:01 »
Soweit mir bekannt ist, darf das Stg. auch Offen getragen werden, allerdings nur mit entfernten Magazin. Eventuell gibt es auch ein Futteral wie bei Jagdgewehren?

Katana

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Re: [PM] Bundesheer darf Waffen tragen, auch in den Wiener Öffis ??
« Antwort #4 am: 21. April 2020, 20:42:45 »
Damit es keine Missverständnisse bei den Bezeichnungen gibt:

Zitat
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).

Vergesst also besser "tragen" und "mithaben" gleich wieder, es heißt "führen" und "bei sich haben".

000-9

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Re: [PM] Bundesheer darf Waffen tragen, auch in den Wiener Öffis ??
« Antwort #5 am: 22. April 2020, 08:21:32 »
Bei der ÖBB heißt es diesbezüglich:

Im Rahmen der COVID 19 Krise befindet sich das BMLV im Einsatz gemäß § 2 WG 2001, Abs. 1 lit b. Beim Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie bei der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt unterstützen die Soldaten die Polizei und nehmen dabei auch Aufgaben der sicherheitspolizeilichen Assistenz wahr. Die Soldaten im Assistenzeinsatz tragen Uniform und Ausrüstung.

Ab sofort werden Soldatinnen und Soldaten im Assistenzeinsatz zum Zwecke der Wahrnehmung ihrer damit verbundenen dienstlichen Aufgaben auf allen Zügen der ÖBB-Personenverkehr AG in Österreich kostenlos befördert. Sie sind durch eine Uniform (Tarnmuster oder Grün) gekennzeichnet. Als Fahrschein führen sie entweder eine ÖC-Bundesheer, eine Fahrtberechtigung in Papierform oder eine eigene Bestätigung zur Freifahrt laut beiliegendem Muster mit. Die Soldatinnen und Soldaten führen weiters im Bedarfsfall Kurz- und/oder Langwaffen, in ausreichend gesicherter Form, mit sich. Klarstellend wird festgehalten, dass diese Personengruppe entgegen der Regelung im Punkt A.4.1.1.3. des Handbuchs für Reisen mit der ÖBB in Österreich diese Waffen in ausreichend gesicherter Form in den Zügen der ÖBB-Personenverkehr AG mitführen darf.

Diese Regelung ist befristet mit dem 31.05.2020.

Ich denke diese Regelung wird analog bei den Wiener Linien und anderen Verkehrsträgern in den jeweiligen Verbünden umgesetzt.

lg