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Dass sich der Eigentümer bzw. Baurechts-Inhaber mit "Betreten verboten" aus der Haftung befreit, ist ja verständlich. Wenn er das Betreten (dadurch eben auf eigene Gefahr) allerdings dennoch dulden wollte, würde er wohl nicht mit Besitzstörungsklage drohen.
Der Mast beim Kanalwächterhausweg ist auch verschwunden. Wenn man bei Googlemaps in verschiedene Positionen geht, kann man den Mast noch entdecken