So etwas gibt es ohne Signalregelung bei der Ausfahrt aus der Haltestelle "Wexstraße" in Richtung Schottenring, wo die Straßenbahn sehr wohl Nachrang gegenüber aus der Klosterneuburger Straße kommenden PKWs hat und den für gewöhnlich (so gut es aufgrund der Länge des Zuges halt geht) auch einhält. Auch bei der Ausfahrt aus der Haltestelle "Augasse" des D-Wagens in Richtung Stadt gab es die Situation zumindest früher, ich bin dort nur seit mehr als 15 Jahren nicht mehr gewesen und weiß nicht, ob das heute auch noch so ist.
Die querende Relation ist aber in beiden Fällen keine Vorrangstraße. Darum geht es ja in dem gezeigten Beispiel.
Ändert aber am Nachrang für die Straßenbahn nichts. Die "Vorrangstraße" ist ja nur ein Hinweis darauf, dass alle einmündenden Straßen Nachrang haben und man nicht Rechts vor Links hat bzw. an jeder Kreuzung die Tafeln suchen muss.
Da bist du im Irrtum. Stellt die Polizei eine Geschwindigkeitsübertretung einer Straßenbahn fest, dann schicken sie eine Anonymverfügung/Anzeige an die WL, die dann an den jeweiligen Fahrer weitergeleitet wird und dieser muss dann auch die rechtlichen Folgen tragen. Da brauchst du dich nur in Floridsdorf erkundigen.
Seit wann wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit der Straßenbahn in der StVO geregelt, wodurch die Polizei für Überwachung und Ahndung zuständig wäre, Floridsdorf hin oder her!? Es steht der Polizei natürlich frei, (vermeintliche) Überschreitungen dem Bahnbetrieb zu melden, welcher dann den Bediensteten im Fall der Fälle zur Verantwortung ziehen kann oder wird.
Wenn das nicht der Fall wäre, dann frage ich mich, wieso dann zum Beispiel auf der Brünner Straße dieses Verkehrszeichen
(Dateianhang Link)
steht.
Bzw wieso dann in Tempo 30-Zonen keine Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Erinnerungssignale gekennzeichnet sind?
Natürlich müssen sich auch Straßenbahnen, im Gegensatz zu echten Eisenbahnen, an die STVO-Geschwindigkeiten halten solange sie im Straßenraum unterwegs sind. Alles andere wäre ja auch irgendwie sinnlos. Auf eigenem Bahnkörper sieht die Sache natürlich anders aus. Dort kann der Betrieb/Behörde verordnen was sie will. Es muss aber auch auf die Sicherheit rücksicht genommen werden. Somit wird auch hier, sollten die Gleise im verbauten Gebiet neben einer Straße liegen, wohl kaum schneller als 50 erlaubt sein. Geringere Geschwindigkeiten, aufgrund der eigenarten von Schienenfahrzeugen und weil es die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer erfordert, kann der Betrieb aber jederzeit verordnen.
In wieweit das rechtlich niedergeschrieben ist, weiß ich nicht. Es sollte aber so sein, da es auch darauf ankommt, das sich andere Verkehrsteilnehmer darauf verlassen können, dass eben die rudimentärsten Regeln eingehalten werden (Geschwindigkeit, Vorrang wenn ausgeschildert etc.)