Autor Thema: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee  (Gelesen 12954 mal)

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Linie 360

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #60 am: 05. Oktober 2020, 14:23:14 »
Heute habe ich zufällig eine Fahrschule erwischt und nebenbei auch die traumhafte Fahrgastinformation bei der Haltestelle Krakauer Straße bewundern können->

Joker767

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #61 am: 05. Oktober 2020, 14:33:55 »
Schöne Fotos vom E2, hoffentlich sieht man ihn öfters mal im Viertel. Die Fahrgastinformation bei der Haltestelle Krakauer Straße sah bereits am 30. September ganz genau so aus :D

Bus

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #62 am: 05. Oktober 2020, 15:02:22 »
"Bitte beachten Sie unsere planmäßigen Intervalle"

 >:D

Joker767

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #63 am: 05. Oktober 2020, 15:15:07 »
Die ~4 Minuten waren jedenfalls schon mal falsch die letzten Tage ;D ;D

hema

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #64 am: 05. Oktober 2020, 16:12:40 »

Da bist du im Irrtum. Stellt die Polizei eine Geschwindigkeitsübertretung einer Straßenbahn fest, dann schicken sie eine Anonymverfügung/Anzeige an die WL, die dann an den jeweiligen Fahrer weitergeleitet wird und dieser muss dann auch die rechtlichen Folgen tragen. Da brauchst du dich nur in Floridsdorf erkundigen.
Seit wann wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit der Straßenbahn in der StVO geregelt, wodurch die Polizei für Überwachung und Ahndung zuständig wäre, Floridsdorf hin oder her!? Es steht der Polizei natürlich frei, (vermeintliche) Überschreitungen dem Bahnbetrieb zu melden, welcher dann den Bediensteten im Fall der Fälle zur Verantwortung ziehen kann oder wird.


Wenn das nicht der Fall wäre, dann frage ich mich, wieso dann zum Beispiel auf der Brünner Straße dieses Verkehrszeichen steht.

Bzw wieso dann in Tempo 30-Zonen keine Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Erinnerungssignale gekennzeichnet sind?


Zitat von: Betriebsvorschrift (ZSB-Strab-1913)
§36 Fahrgeschwindigkeiten

(2) Befindet sich das Gleis im Verkehrsraum der Straße, gelten die für den übrigen
Verkehr erlaubten Höchstgeschwindigkeiten, sofern diese die betrieblich zuge-
lassenen Höchstgeschwindigkeiten nicht überschreiten. Sofern nicht eine höhe-
re oder niedrigere Höchstgeschwindigkeit angeordnet ist, beträgt die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet 50 km/h. Ist durch Signale oder Verkehrs-
zeichen eine andere als die allgemein erlaubte Höchstgeschwindigkeit ange-
ordnet, so ist diese zu befolgen.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

U4

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #65 am: 05. Oktober 2020, 18:06:41 »
Vielleicht habens das Kabel mit einasfaltiert  :fp:
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

haidi

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #66 am: 05. Oktober 2020, 18:14:47 »
Von mir ein paar Vormittags- und Mittagsfotos vom neuen Streckenabschnitt der Linie O
Und auf dem Bild 7 ein Radfahrer ders nicht kann.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Joker767

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #67 am: 05. Oktober 2020, 20:11:24 »
Konnte heute auch wieder beobachtet werden... :bh:

Katana

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #68 am: 05. Oktober 2020, 21:13:15 »
Vielleicht habens das Kabel mit einasfphaltiert  :fp:
Bei den in aller Eile geschriebenen Störungsmeldungen kritisierst du jeden Tippfehler. Warst du beim Posten auch unter Zeitdruck?

Hauptbahnhof

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #69 am: 05. Oktober 2020, 23:09:24 »
Derzeit wird am Schaltschrank für die Ampelanlage Nordbahnstraße/Mühlfeldgasse gearbeitet.  8)

Joker767

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #70 am: 05. Oktober 2020, 23:43:12 »
Zitat von: Betriebsvorschrift (ZSB-Strab-1913)
§36 Fahrgeschwindigkeiten

(2) Befindet sich das Gleis im Verkehrsraum der Straße, gelten die für den übrigen
Verkehr erlaubten Höchstgeschwindigkeiten, sofern diese die betrieblich zuge-
lassenen Höchstgeschwindigkeiten nicht überschreiten. Sofern nicht eine höhe-
re oder niedrigere Höchstgeschwindigkeit angeordnet ist, beträgt die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet 50 km/h. Ist durch Signale oder Verkehrs-
zeichen eine andere als die allgemein erlaubte Höchstgeschwindigkeit ange-
ordnet, so ist diese zu befolgen.
30 km/h fahren sie jedenfalls nicht: https://youtu.be/EceVN9fbzG4

67er

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #71 am: 06. Oktober 2020, 21:32:19 »
Laut gültigen Dienstauftrag der Wiener Linien, ist die Streckenhöchstgeschwindigkeit auf 50 km/h festgelegt...

Das betroffene 30er Zonen Taferl vor der Kurve zur Haltestelle Krakauer Straße, ist so und so fragwürdig, sie kennzeichnet den Beginn einer 30er Zone, ausgenommen Straßenbahn und endet sogleich auch dort?

95B

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #72 am: 06. Oktober 2020, 21:39:38 »
Laut gültigen Dienstauftrag der Wiener Linien, ist die Streckenhöchstgeschwindigkeit auf 50 km/h festgelegt...

Wenn die Straßenbahn auf der Fahrbahn unterwegs ist, kann im Dienstauftrag noch so viel stehen – die Höchstgeschwindigkeit wird durch die Verkehrszeichen für den allgemeinen Verkehr bestimmt. Einzig eine niedrigere Geschwindigkeit können sich die WL verordnen.

Das betroffene 30er Zonen Taferl vor der Kurve zur Haltestelle Krakauer Straße, ist so und so fragwürdig, sie kennzeichnet den Beginn einer 30er Zone, ausgenommen Straßenbahn und endet sogleich auch dort?

Dort endet "30 ausgenommen Straßenbahn" (gültig nur für den Tabor) und es beginnt eine allgemeine 30er-Zone. Das ist zwar unnötiger Schilderwald, aber keineswegs fragwürdig im Sinne der Interpretation.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #73 am: 07. Oktober 2020, 02:48:59 »
Einzig eine niedrigere Geschwindigkeit können sich die WL verordnen.

Es heißt aber; "Ist durch Signale oder Verkehrszeichen eine andere als die allgemein erlaubte Höchstgeschwindigkeit angeordnet, so ist diese zu befolgen." Da steht nichts von niedriger!   ;)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

abc

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Re: 03.10.2020: Verlängerung Linie O zur Bruno-Marek-Allee
« Antwort #74 am: 07. Oktober 2020, 06:59:50 »
Einzig eine niedrigere Geschwindigkeit können sich die WL verordnen.

Es heißt aber; "Ist durch Signale oder Verkehrszeichen eine andere als die allgemein erlaubte Höchstgeschwindigkeit angeordnet, so ist diese zu befolgen." Da steht nichts von niedriger!   ;)

Ein Rechtstext muss auch nicht nochmal niederschreiben, was in einem anderen, übergeordneten Rechtstext bereits definiert ist. Und sollte ersterer letzterem widersprechen, sind die entsprechenden Passagen hinfällig. (Sonst könnte man sich ja auch fragen, wieso die Wiener Linien nicht ihre eigenen Vorfahrtregeln festlegen, wenn ihnen die aktuellen nicht passen. Wie ich sie einschätze, würden sie grundsätzlich allen anderen Verkehrsträgern Vorrang einräumen. :))