Sorry, aber deine Aussagen sind Schwachsinn.
Die Fahrzeuge in der Lange(n) Gasse sind nicht durch die Tafel "Vorrang geben" bevorrangt, sondern erst durch die Tatsache, dass diese Tafel durch ein an sich rechtskommendes Fahrzeug befolgt wird und dem linkskommenden den "Vorrang gibt"!
Überholen ohne ausreichende Sicht ist prinzipiell nicht erlaubt!
Also ist bei Unfällen auf Kreuzungen mit Nachrangtafeln, wenn die Straße keine Vorrangstraße ist, immer der Schuld, der keine NAchrangtafel hat? So zumindest kommt es aus deinem Posting.
Denn wenn der Lenker auf der Nachrangseite sieht, dass jemand
korrekt von der anderen Seite kommt, dann bleibt dieser übrig
Überholen Fahren (sc. auf Sicht) ohne ausreichende Sicht ist prinzipiell nicht erlaubt!
Nur hatte sie ausreichend Sicht, da sie geradeaus fahren wollte. Das ein Straßenbahner nicht mit Vorrang umgehen kann, hat nichts mit Sicht zu tun.
Und auch das ist mMn Schwachsinn. Denn wäre sie auf Sicht gefahren, dann wäre es eventuell noch zu einem Zusammenstoß gekommen, aber sicherlich hätte sie den Unfall überlebt.
Es ist nun mal Fakt, dass sie vom Gesetz her eine Straßenbahn links überholt, wo man gar nicht überholen darf.
Anders würde es ausschauen, wenn sie eine eigen Fahrspur gehabt hätte. Und selbst, wenn sie einen Autofahrer von rechts touchiert hätte, dann wäre mMn die Hauptschuld getragen. Denn bedingt durch die abbiegende Straßenbahn hätte ein Autofahrer sich darauf verlassen dürfen, das kein anderes Fahrzeug die Straßenbahn überholt.