Und unmittelbar vor ein Fahrzeug darf sowieso kein Fußgänger die Fahrbahn betreten.
Und genau das ist der springende Punkt. Ein Fußgänger, der bei Grünlicht bei einem Zebrastreifen Straßenbahngleise kreuzt, müsste davor anhalten, wenn sich ein Zug nähert (= "Nachrang"). Nur sind sich die meisten Fußgänger dieser Tatsache in einer solchen Situtation nicht bewusst und gehen einfach weiter.
Der §38 unterscheidet aber nicht zwischen Schienenfahrzeugen und anderen Fahrzeugen. Wieso gilt der plötzlich nicht?
Aber da ist einiges verkorkst. Irgendwo steht sicher, dass ein Fußgänger bei Rot nicht auf den Schutzweg treten darf. Wenn er aber bei Rot vor dem Schutzweg steht, will er aber doch deutlich erkennbar diesen benutzen, und der Autofahrer, der Grün hat, muss ihn rüberlassen. Ooooooder?
Das Permissivsignal macht den Fahrer auf eine solche Situation speziell aufmerksam.
Ich glaube es nach wie vor nicht: Ein Signal, das darauf aufmerksam macht, dass hier gewöhnlich Rechtsverletzungen stattfinden ... irgendwo muss ja doch geregelt sein, was das Permissivsignal wirklich bedeutet.
Neben meinem Beispiel vom Innenring und den parallel zur Straßenbahn fahrenden Rechtsabbiegen-Wollenden fallen mir so zahlreiche straßenbahnfreie Kreuzungen ein, wo dem dort meistens nicht beachteten bevorrangten Rechtskommenden ein Permissivsignal zu zeigen wäre ... gerade wieder heute mit dem Auto erlebt: ich will als Rechtskommender links abbiegen, der Linkskommende überholt auf der Kreuzung einen Radfahrer, der rechts abbiegt und daher meinen Weg nicht kreuzt, und steht dann nach einer Notbremsung mir auf der falschen Fahrbahnseite frontal gegenüber.
Mit der Straßenbahn könnte es man ja einmal ausprobieren: Als Fußgänger stehenbleiben und sich bei den WL beschweren, dass der Straßenbahner nicht weiterfährt, sondern mich aufhält.
Und noch was: Könnte jemand mal eine fundierte, aber laienhafte Anfrage an die WL schicken, wer da zuerst darf und die Antwort hier zitieren?