Das passt mir nicht mit der Einfahrt in den Kreisverkehr zusammen.
Der Kreisverkehr hat ja generell andere Regeln: Vorrang haben die Linkskommenden, Blinken beim Verlassen, obwohl man ja an sich die ganze Zeit im Kreisverkehr links abbiegt...
Der Kreisverkehr hat keine eigenen Regeln. Der Kreisverkehr selbst kommt nur 2 Mal in der StVO vor:
§ 2 (1)
3c. Kreisverkehr: eine kreisförmige oder annähernd kreisförmig verlaufende Fahrbahn, die für den Verkehr in eine Richtung bestimmt ist;
und
§ 50 Gefahrenzeichen
3a. „KREUZUNG MIT KREISVERKEHR“
Vorrang haben nicht die Linkskommenden, weil sie im Kreisverkehr sind, sondern nur wenn vor der Einfahrt eine Nachrangtafel ist.
Bei diesem Kreisverkehr hat der Einfahrende Vorrang, weil keine Nachrangtafeln aufgestellt sind:
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Genau genommen ist es gar kein Kreisverkehr (siehe nachstehende Ausführungen), das kreisverkehrsartige Fahren gegen den Uhrzeigersinn lässt sich daraus ableiten, dass in der Mitte der Fahrbahnen eine Verkehrsinsel ist und an Verkehrsinseln in der Mitte der Fahrbahn rechts vorbei zu fahren ist, wenn keine Verkehrszeichen vorhanden sind, die Anderes vorschreiben, entspricht auch dem Rechtsfahrgebot.
Die Fahrtrichtung im Kreisverkehr ist nicht vorgegeben, weil da ein Kreisverkehr ist, sondern durch das Verkehrszeichen vorgeschriebene Fahrtrichtung - Pfeil nach Rechts gegenüber der Einfahrt - Zeichen § 52 a) Verbots- oder Beschränkungszeichen, Punkt 15).
D.h. die Wartepflicht vor dem Kreisverkehr und die vorgeschriebene Fahrtrichtung definieren den Kreisverkehr, wobei von der StVO her die Fahrtrichtung gegen den Uhrzeigersinn gar nicht vorgeschrieben ist, auch ein Kreisverkehr im Uhrzeigersinn möglich wäre.
Falls es noch niemand aufgefallen sein sollte: Es gibt in der StVO kein Gebotszeichen (blaues, rundes Zeichen) für den Kreisverkehr, wie es z.B. in Deutschland vor jedem Kreisverkehr steht.