Autor Thema: Türnotbetätigung Unterschiede  (Gelesen 9840 mal)

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Türnotaus

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Türnotbetätigung Unterschiede
« am: 12. Oktober 2014, 10:48:25 »
Hallo Zusammen,

kann mir jemand vl folgende Frage beantworten?
Ich war gestern am Tramwaytag und habe zum Stichwort "Türnotbetätigung" unterschiedliche Antworten bekommen. Einer meinte, dass die Türen im Tunnel gar nicht aufgehen wenn es der Fahrer nicht freigibt (Er bekommt ein Signal durch die Türnotbetätigung)
Ein anderer meinte, die Türnotbetätigung funktioniert nur bei Stillstand aber auch im Tunnel und ohne Freigabe.

Unter diesem Link war sich niemand einig:
http://www.fpdwl.at/forum/wiener-linien/allgemeines/2257-wie-sicher-ist-die-wiener-u-bahn/seite-2?s=6d5f4669b6dddb2a02d4178cb603fcac79be7cbe#post261805

Hier ein Bericht, dass bei einer Störung die Türnotbetätigung nicht funktioniert hat.
http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=4063.35;wap2

Hier hat sie angeblich auch nicht funktioniert:
https://www.facebook.com/wienerlinien/posts/466789196706327


Kennt sich da jemand von euch aus? Gibt es denn auch Unterschiede zwischen den UBahn Modellen oder zB auch der Straßenbahn?

Vielen Dank im Vorraus

HLS

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2014, 12:27:12 »
So dann mal zur Türnotbetätigung(Notentriegelung) und ich spreche jetzt nur für den Ulf.
1. Die Türnotbetätigung funktioniert immer auch in der USTRAB.
2. Die Notbremse allerdings nicht, da sie überbrückt ist(NBÜ=Notbremsüberbrückung), natürlich wieder nur in der USTRAB und eventuell auf der Hochstrecke, da bin ich mir nicht sicher.
3. Wenn ein Notbremsgriff gezogen wird, bekommt der Fahrer ein Signal, wo ihm angezeigt wird, dass einer gezogen worden ist und auch an welcher Tür, gleichzeitig baut sich eine Sprechverbindung auf.
4. Sie wirkt im Tunnel nur wenn noch mindestens eine Tür am Bahnsteig ist und sobald der Fahrer die Freigabe gibt, wirkt dann auch die Anfahrsperre bis zum zurückstellen dieses Notbremsgiffes.
5. Wenn wer die Türnotentriegelung betätigt, bekommt der Fahrer ein Notsignal und muß mit einer Notbremsung stehen bleiben. Weil fahren mit Fahrgästen nur bei geschlossen Türen erfolgen darf.
6. Am Ulf steht dann am Display, wenn die NBÜ aktiv ist, folgendes: Fahrzeug im Tunnelbereich.

Ich hoffe ich hab dir deine Frage beantworten können.
"Grüß Gott"

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Türnotaus

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #2 am: 12. Oktober 2014, 13:46:03 »
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Heisst das wenn 5. passiert, springt die Türe sofort auf und währenddessen geschieht eine Notbremsung?

Andi_M

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #3 am: 12. Oktober 2014, 13:50:42 »
Wenn ein Fahrgast beim Ulf die Türnotentriegelung betätigt macht die nur leicht "blop" und hat sich einen kleinen Spalt geöffnet, dann kann man sie ohne großen Kraftaufwand per Hand aufschieben. Aber bereits in diesem Moment des aufbloppen machts beim Fahrer von laut "piep" und die Lampe "Notsignal" leuchtet auf. Registriert der Fahrer dies legt er umgehend die Notebremsung ein.

95B

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #4 am: 12. Oktober 2014, 15:59:41 »
In der U-Bahn ist die Türnottaste während der Fahrt pneumatisch blockiert.
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phil1296

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #5 am: 12. Oktober 2014, 16:08:33 »
Und wenn man im Tunnel steht? Könnte man dann die Tür öffnen?
Lieber 67er nach Oberlaa, ich werde dich vermissen!

Hubi

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #6 am: 12. Oktober 2014, 16:16:12 »
Zitat
In der U-Bahn ist die Türnottaste während der Fahrt pneumatisch blockiert.

Beim V-Zug nicht! Ob sie da aber während der Fahrt auch betätigt werden kann, müsste ich mich morgen informieren.

hema

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #7 am: 12. Oktober 2014, 16:27:48 »
In der U-Bahn ist die Türnottaste während der Fahrt pneumatisch blockiert.
Eine Not-Öffenvorrichtung dürfte eigentlich nie blockiert sein, weil ja niemand garantieren kann, dass die mechanische Blockierung nicht eventuell hängen bleibt, was man ja erst im Notfall erkennen würde! Es ist ja der Sinn, dass man im Notfall die Türe ungehindert zwecks Selbstrettung öffnen kann, vor Missbrauch "schützten" kann man sich eigentlich nur mit Plombierung und Alarmtönen.



Und wenn man im Tunnel steht? Könnte man dann die Tür öffnen?
Dazu ist die Notöffnung ja da! Außer in Kaprun, da hat man auf so etwas irrerweise verzichtet und die Leute mittels nur von außen zu öffnenden Schlössern eingesperrt, was letzlich deren Selbstrettung verhindert hat. Diesen kriminellen Wahnsinn der Betreiber hat man im Prozess nonchalant unter den Tisch fallen lassen und immer nur über einen defekten Heizlüfter gestritten.  ::)
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Türnotaus

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #8 am: 12. Oktober 2014, 17:35:05 »
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Zu mir meinte eben einer am Tramwaytag, dass die Türe im Tunnel selbst nicht öffenbar ist weil es zu gefährlich ist. Daher muss das der Fahrer freigeben. Seitdem mach ich mir so die Gedanken, dass man ja immer irgednwie rauskommen sollte aus der Bahn - auch ohne Freigabe vom Fahrer!
Dann habe ich eben noch die beiden Links entdeckt, wo 2x behauptet wird, dass die Türnotbetätigung nicht funktioniert hat.
http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=4063.35;wap2
https://www.facebook.com/wienerlinien/posts/466789196706327

95B

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #9 am: 12. Oktober 2014, 17:47:59 »
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Zu mir meinte eben einer am Tramwaytag, dass die Türe im Tunnel selbst nicht öffenbar ist weil es zu gefährlich ist. Daher muss das der Fahrer freigeben. Seitdem mach ich mir so die Gedanken, dass man ja immer irgednwie rauskommen sollte aus der Bahn - auch ohne Freigabe vom Fahrer!

Wenn der Zug im Tunnel stillsteht (Typen U, U1), ist die Türnotbetätigung aktiv. Nur während der Fahrt ist sie verriegelt.
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hema

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #10 am: 12. Oktober 2014, 19:22:17 »
Das wäre ja, wie wenn in einem Kaufhaus, Kino usw. die Notausgänge nur aufgehen, wenn sie der Geschäftsführer freigibt!  ::)



Aber einen ähnlichen (unter Umständen tödlichen) Unfug gibt es ja auch bei der Straßenbahn: Wird eine Türe versperrt, gibt es auch keine Möglichkeit zur Notöffnung durch Fahrgäste zwecks Selbstrettung. Da muss erst der Fahrer kommen und aufsperren, ganz wie damals in Kaprun (nur konnte der nicht mehr, weil er wohl als einer der ersten tot war)!  :o
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Klingelfee

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #11 am: 12. Oktober 2014, 20:24:39 »
Das wäre ja, wie wenn in einem Kaufhaus, Kino usw. die Notausgänge nur aufgehen, wenn sie der Geschäftsführer freigibt!  ::)



Aber einen ähnlichen (unter Umständen tödlichen) Unfug gibt es ja auch bei der Straßenbahn: Wird eine Türe versperrt, gibt es auch keine Möglichkeit zur Notöffnung durch Fahrgäste zwecks Selbstrettung. Da muss erst der Fahrer kommen und aufsperren, ganz wie damals in Kaprun (nur konnte der nicht mehr, weil er wohl als einer der ersten tot war)!  :o

Deshalb ist man auch ein Sonderzug, wenn 2 Türen nebeneinander versperrt werden müssen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Hubi

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #12 am: 12. Oktober 2014, 20:34:11 »
Zitat
Deshalb ist man auch ein Sonderzug, wenn 2 Türen nebeneinander versperrt werden müssen.

Maaa, mir steigt das grausen auf wenn ich das schon höre!
Bei den Wagentypen E1 und E2 mag das auf den Triebwagen noch zutreffen, auch noch auf den ULF A (A1)), da ist bei 2 gestörten Türen als Sonderzug zu fahren, bei der Wagentype B, B1, und meinetwegen B2 ist es vollkommen egal ob 2 Türen nebeneinander gestört sind, die NUTZFAHRT ist zu beenden! :bh:

HLS

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #13 am: 12. Oktober 2014, 21:09:14 »
Zitat
Deshalb ist man auch ein Sonderzug, wenn 2 Türen nebeneinander versperrt werden müssen.

Maaa, mir steigt das grausen auf wenn ich das schon höre!
Bei den Wagentypen E1 und E2 mag das auf den Triebwagen noch zutreffen, auch noch auf den ULF A (A1)), da ist bei 2 gestörten Türen als Sonderzug zu fahren, bei der Wagentype B, B1, und meinetwegen B2 ist es vollkommen egal ob 2 Türen nebeneinander gestört sind, die NUTZFAHRT ist zu beenden! :bh:
Stimmt, denn dort bist erst ab der dritten Tür ein Sonderzug.
Und selbst bei Ex+cx gilt das mit den zwei Türen nur dann, wenn diese zwei Türen am Triebwagen sind, sind sie am Beiwagen, ist der Beiwagen als Sonderwagen zu führen und die Nutzfahrt zu beenden.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Inventar

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #14 am: 12. Oktober 2014, 21:12:22 »
Zitat
Deshalb ist man auch ein Sonderzug, wenn 2 Türen nebeneinander versperrt werden müssen.

Maaa, mir steigt das grausen auf wenn ich das schon höre!
Bei den Wagentypen E1 und E2 mag das auf den Triebwagen noch zutreffen, auch noch auf den ULF A (A1)), da ist bei 2 gestörten Türen als Sonderzug zu fahren, bei der Wagentype B, B1, und meinetwegen B2 ist es vollkommen egal ob 2 Türen nebeneinander gestört sind, die NUTZFAHRT ist zu beenden! :bh:

Und wer sagt das???