Der 4082 besitzt aber eine aufrechte §40-Zulassung, den wird man sicher nicht in's Museum stellen.
Du meinst wohl eine gültige Inspektion nach § 61.
Sorry, ich bringe das immer durcheinander. Ich habe in diesem Zusammenhang auch schon von § 15 ghört, weiß aber nicht im Detail, wofür jetzt welcher § steht (ich weiß ehrlich gesagt nicht einmal, auf welche(s) Gesetz(e) sich die § beziehen). Aber du hast natürlich recht, ich meine die Zulassung für den Fahrbetrieb (was m.W. nicht notwendigerweise auch die Zulassung für den Personenverkehr umfasst; möglicherweise bezieht sich "mein" § 40 darauf).
Gibt's hier vielleicht einen Verkehrsjuristen, der Licht in diese Angelegenheit bringen kann?