Die Stelle ist doch signalgeregelt, also muss einer, falls die Abbiegefahrt gewollt war, gegen ein gesperrtes Signal gefahren sein. Damit hätten wir ja schon den Übeltäter.
Wollten jedoch beide geradeaus fahren, wird der Fahrer des stadtwärts fahrenden Zuges die "Krot' schlucken" müssen, hätte er dann doch die Weichenstellung nicht beachtet und auch nicht die Konfliktweichenregel eingehalten, also das Begegnungsverbot auf der Weiche. Ich weiß nicht, wieso man hier so viel herumdeutelt.