Autor Thema: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)  (Gelesen 20793 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Bus

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3532
Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #15 am: 05. August 2021, 07:01:04 »
Erfahrungsgemäß ist es so, dass Wiener Autofahrer ohne viel zu schauen einfach rausfahren, nach dem Motto "der wird schon bremsen.
Solche Pauschalverurteilungen sind wirklich nicht notwendig. :down:
Man kann mit einfachen ergänzenden Worten viel treffender formulieren.
Zitat
Erfahrungsgemäß ist es so, dass manche Wiener Autofahrer ...

... mit Migrationshintergrund  >:D

Operator

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5810
Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #16 am: 05. August 2021, 07:23:54 »
Viele Autolenker verhalten sich beim Einparken so, dass sie zuerst stehenbleiben und erst dann de Blinker herausgeben. Da darf man sich nicht wundern, wenn der Straßenbahnfahrer nicht gleich errät, was der p. t. Autolenker vorhat.
Nicht nur beim parken, auch beim abbiegen; ich lernte noch: zuerst blinken, dann bremsen, geschätzte 70 Prozent machen es leider falsch. Oder blinken gar nicht mehr......

buschberg

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 284
Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #17 am: 05. August 2021, 08:55:06 »
Wenn man in Wien fährt, so glaubt man das Blinken ist abgekommen. :)

E1-4774

  • Zugführer
  • *
  • Beiträge: 854
Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #18 am: 05. August 2021, 11:12:10 »
Juristisch erlaubt oder nicht erlaubt ist die eine Frage - es legitimiert deswegen den Straßenbahnfahrer trotzdem nicht, das Auto abzuschießen.
Keiner von uns war dabei, daher kennen wir die Details nicht, aber es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass der Straßenbahnfahrer überhaupt keine Chance gehabt hätte, hier noch anzuhalten.

Das ist in dem Fall anscheinend mit doch einiger Geschwindigkeit passiert, sonst hätte der ULF das Auto nicht "über" das andere Autos bis in die Mopeds geschoben.
Interessant dass du das aus der Ferne beurteilen kannst, obwohl du gar nicht dabei warst. Dafür scheinst du das Geschehene sehr gut beurteilen zu können…

Ferry

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 11820
Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #19 am: 05. August 2021, 11:34:12 »
Wenn man in Wien fährt, so glaubt man das Blinken ist abgekommen. :)

Ich kenne einige Autofahrer, die behaupten, dass das Blinken, sobald sie sich auf einer - entsprechend markierten - Abbiegespur eingereiht haben, nicht mehr notwendig ist, da ja schon durch die Einreihung auf die Abbiegespur die Absicht des Richtungswechsels erkennbar wird. Inwieweit das zur StVO passt, kann ich nicht sagen, ganz unplausibel klingt es aber nicht.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

darkweasel

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3707
  • Kompliziertdenker
Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #20 am: 05. August 2021, 11:45:48 »
Wenn man in Wien fährt, so glaubt man das Blinken ist abgekommen. :)

Ich kenne einige Autofahrer, die behaupten, dass das Blinken, sobald sie sich auf einer - entsprechend markierten - Abbiegespur eingereiht haben, nicht mehr notwendig ist, da ja schon durch die Einreihung auf die Abbiegespur die Absicht des Richtungswechsels erkennbar wird. Inwieweit das zur StVO passt, kann ich nicht sagen, ganz unplausibel klingt es aber nicht.
In der Fahrschule lernt man es jedenfalls nicht so (ich bin, wie bereits anderswo geschrieben, Fahranfänger), da bestehen die Fahrlehrer (vermutlich, weil die Prüfer es auch tun) sogar beim Rechtsabbiegen von der Marchfeldstraße auf die Vorgartenstraße darauf, dass man blinkt, obwohl es dort wirklich auch baulich für 100% aller Verkehrsteilnehmer klar ist, dass kein Fahrzeug anders fahren wird.

Hawk

  • RBL-Disponent
  • ***
  • Beiträge: 1773
Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #21 am: 05. August 2021, 13:28:17 »
Wenn man in Wien fährt, so glaubt man das Blinken ist abgekommen. :)

Ich kenne einige Autofahrer, die behaupten, dass das Blinken, sobald sie sich auf einer - entsprechend markierten - Abbiegespur eingereiht haben, nicht mehr notwendig ist, da ja schon durch die Einreihung auf die Abbiegespur die Absicht des Richtungswechsels erkennbar wird. Inwieweit das zur StVO passt, kann ich nicht sagen, ganz unplausibel klingt es aber nicht.
In der Fahrschule lernt man es jedenfalls nicht so (ich bin, wie bereits anderswo geschrieben, Fahranfänger), da bestehen die Fahrlehrer (vermutlich, weil die Prüfer es auch tun) sogar beim Rechtsabbiegen von der Marchfeldstraße auf die Vorgartenstraße darauf, dass man blinkt, obwohl es dort wirklich auch baulich für 100% aller Verkehrsteilnehmer klar ist, dass kein Fahrzeug anders fahren wird.
Ein jeder Richtungswechsel ist mit Blinken anzuzeigen, egal nach rechts oder linkns, wer es nicht versteht soll seinen Führerschein abgeben!  :(
Das leben zwingt einen oft in die Knie,jedoch ein jeder kann selbst entscheiden ob er liegen bleibt oder wieder aufsteht! :-)

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14909
Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #22 am: 05. August 2021, 13:41:43 »
Ich kenne einige Autofahrer, die behaupten, dass das Blinken, sobald sie sich auf einer - entsprechend markierten - Abbiegespur eingereiht haben, nicht mehr notwendig ist, da ja schon durch die Einreihung auf die Abbiegespur die Absicht des Richtungswechsels erkennbar wird. Inwieweit das zur StVO passt, kann ich nicht sagen, ganz unplausibel klingt es aber nicht.
Zitat
§ 11
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. Er hat die Anzeige zu beenden, wenn er sein Vorhaben ausgeführt hat oder von ihm Abstand nimmt.
Abgeschlossen ist ein Abbiegevorgang, wenn die Vorderräder auf geradeaus stehen.
Jemand, der auf der Abbiegespur den Blinker abstellt begeht eine Übertretung - entweder er fährt von der Abbiegspur geradeaus (dann darf er nicht blinken) oder er biegt ohne Blinker ab.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Katana

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2412
Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #23 am: 05. August 2021, 19:25:38 »
Zitat
§ 11
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. Er hat die Anzeige zu beenden, wenn er sein Vorhaben ausgeführt hat oder von ihm Abstand nimmt.
Ein Eldorado für Wortklauber: Muss ich auf der Höhenstraße wegen der dutzenden Kurven quasi dauerblinken? Reicht die Anzeige durch die Benützung der Abbiegespur nicht? Und die Kernfrage: Wenn keine Straßenbenützer sichtbar sind, die sich auf meine Fahrtrichtungsänderung einstellen können, wozu soll ich blinken?

Ich informiere übrigens den Admin, dass er die letzten Postings ins Verkehrsrecht schieben kann.

E1-4774

  • Zugführer
  • *
  • Beiträge: 854
Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #24 am: 05. August 2021, 19:39:25 »
Zitat
§ 11
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. Er hat die Anzeige zu beenden, wenn er sein Vorhaben ausgeführt hat oder von ihm Abstand nimmt.
Muss ich auf der Höhenstraße wegen der dutzenden Kurven quasi dauerblinken?
Wieso sollte man das tun müssen? ???

Katana

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2412
Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #25 am: 05. August 2021, 19:46:04 »
Zitat
§ 11
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. Er hat die Anzeige zu beenden, wenn er sein Vorhaben ausgeführt hat oder von ihm Abstand nimmt.
Muss ich auf der Höhenstraße wegen der dutzenden Kurven quasi dauerblinken?
Wieso sollte man das tun müssen? ???
Weil ich in den Kurven die Fahrtrichtung wechsle! :lamp: Ich fahre ja nicht länger gerade. Und nicht vergessen, ich bin gerade im Wortklaubermodus.

Katana

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2412
Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #26 am: 05. August 2021, 19:48:59 »
Doppelposting wegen des Themenwechsels, damit der obige Beitrag leichter verschoben werden kann.

f59 (7:04 Uhr)
Wegen eines Verkehrsunfalls in der Neilreichgasse 84 fahren die Linien O und 11 in Richtung Raxstraße, Rudolfshügelgasse, bzw. Otto-Probst-Platz nur bis Quellenplatz. Weichen Sie ersatzweise auf die Linien 66A, sowie 15A und 16A aus. Die Störung dauert voraussichtlich bis 08:00 Uhr.


Derzeit ist ein recht spektakulärer Einsatz im Gange: ein ULF (dürfte Linie O sein) hat in der Neilreichgasse stadtauswärts kurz vor dem Brunnweg einen PKW zwischen sich und einem parkenden anderen PKW eingekeilt. Da der "mittlere" Unfallbeteiligte mit den linken Reifen relativ hoch auf der Seitenwand des ULF steht, wird der Einsatz wohl noch etwas länger dauern.

Nachtrag (8:07): nach etwas mehr als einer Stunde können die Linien O und 11 die Unfallstelle nun wieder passieren.

Wie passt deine Beschreibung mit diesen Bildern zusammen, wo man klar sieht, dass er mit der Dachkante am ULF lehnt und die rechten Reifen abgehoben haben.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14909
Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #27 am: 05. August 2021, 20:29:56 »
Weil ich in den Kurven die Fahrtrichtung wechsle! :lamp: Ich fahre ja nicht länger gerade. Und nicht vergessen, ich bin gerade im Wortklaubermodus.
Du wirst wohl als nächster von der Tagespresse geklagt werden :)
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

darkweasel

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3707
  • Kompliziertdenker
Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #28 am: 05. August 2021, 20:44:20 »
Weil ich in den Kurven die Fahrtrichtung wechsle! :lamp: Ich fahre ja nicht länger gerade. Und nicht vergessen, ich bin gerade im Wortklaubermodus.
Du wirst wohl als nächster von der Tagespresse geklagt werden :)
Naja, die Frage klingt blöd, sie ist auch blöd, aber: was ist wirklich der wesentliche Unterschied zwischen einer Kurve entlang der Höhenstraße und dieser Situation? In letzterer muss man (jedenfalls laut einem Fahrlehrer, der ja wissen muss, dass die Prüfer das auch sehen wollen) blinken. Auf der Höhenstraße soll man das natürlich nicht tun. Dass die Straße in der verlinkten Situation im Zuge der Kurve ihren Namen von "Marchfeldstraße" auf "Vorgartenstraße" ändert, ist ja straßenverkehrsrechtlich egal. Wäre es anders, wenn da kein Abbiegegebot stünde?

benkda01

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2709
Re: Einparken, Blinken, Kreisverkehre (war: St. und Fbh. (Straßenbahn)
« Antwort #29 am: 05. August 2021, 21:22:59 »
Naja, die Frage klingt blöd, sie ist auch blöd, aber: was ist wirklich der wesentliche Unterschied zwischen einer Kurve entlang der Höhenstraße und dieser Situation? In letzterer muss man (jedenfalls laut einem Fahrlehrer, der ja wissen muss, dass die Prüfer das auch sehen wollen) blinken. Auf der Höhenstraße soll man das natürlich nicht tun. Dass die Straße in der verlinkten Situation im Zuge der Kurve ihren Namen von "Marchfeldstraße" auf "Vorgartenstraße" ändert, ist ja straßenverkehrsrechtlich egal. Wäre es anders, wenn da kein Abbiegegebot stünde?
In der von dir verlinkten Situation verlässt du die befahrene Straße und biegst in eine andere Straße ein. Außerdem handelt es sich um eine Kreuzung; deine Fahrbahn folgt nicht dem Straßenzug, du kreuzt eine Radfahrerüberfahrt, es gibt ein Rechtsabbiegegebot (das es praktisch auch nur bei Kreuzungen gibt) und du könntest ja als Fahrradfahrer z.B. auch geradeaus am Radweg weiterfahren wollen.