Autor Thema: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...  (Gelesen 29968 mal)

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95B

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Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« am: 08. Januar 2019, 16:16:48 »
Zum anderen würden sonst ja auch nicht die zahlreichen Museumszüge bis heute mit während der Fahrt offenen Türen verkehren.

Die haben eine Ausnahmegenehmigung.

Oder sie unterliegen dem Bestandsschutz ihrer ursprünglichen Zulassung.
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Tramwayhüttl

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #1 am: 08. Januar 2019, 16:20:49 »
Zitat
Bestandsschutz ihrer ursprünglichen Zulassung.

...darauf wollte ich hinaus.
Bitte seien Sie achtsam! Zwischen Ihren Ohren befindet sich nichts als Luft.

U4

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #2 am: 08. Januar 2019, 16:21:44 »
Viele Museumsfahrzeuge schließen aber oft genug zB. in der Ustrab die Türen …

aber jetzt sind wir bereits OT
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

aphrodite

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #3 am: 08. Januar 2019, 18:54:49 »
ein bissi OT aber spannende Diskussion!

spannender Text! Ist der von den (damaligen) Wiener Stadtwerken als Straßenbahnunternehmen oder von der K.k. Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen als Aufsichtsbehörde? ich kenne bis jetzt nur zweiteres, aber viel knapper und allgemeiner formuliert.

Ich glaube ja, dass es eine typische Wiener Lösung war: an sich nicht, aber...  ;D

Herr Schultes (war Fahrer auch am F) hat mir damals (Ende der 80er) erzählt, dass er seine drei Kinder in den Schulferien mitnehmen konnte, da sie in dem Fahrerabteil viel Platz zum spielen hatten. Daraus schließe ich eher, dass dort keine Fahrgäste reindurften.

Eine Erzählung von ihm betraf die neuen Bremsen mit Druckluft. Wäre er nicht Straßenbahner geworden wäre er wahrscheinlich Formel1 Fahrer geworden. Er hatte eine höllische Freude gerade jungen und hübschen Damen die "Schnittigkeit" der Bremsen zu demonstrieren. Ich denke mal die durften damals in seine Fahrerkabine :-).

Ende der 50er (knapp vor seiner Pension) fuhr er mit meiner Mutter als Schaffnerin am 331 mit einem Z den Blauen (also letzten Zug des Tages) und sagte zu ihr: halt dich an Mädel, ich will nach Hause. Dann drehte er mal so richtig hoch - die Amerikaner dürften wie die Hölle gegangen sein - und meine Mutter hielt sich gut fest :-) Sie wurden tatsächlich von der Polizei angehalten und er hätte fast Strafe zahlen müssen. Die Polizisten hatten aber Humor und haben dann nur den bösen Zeigefinger gezeigt. Waren halt andere Zeiten :-)

Gefürchtet war er bei seinen Kollegen wenn er Dienstwagen fahren mußte. Diese Garnituren fuhren nach Dienstschluß und vor Dienstbeginn kreuz und quer durch Wien um das Personal zu und von den Bahhöfen zu bringen. Es gab dafür zwar Fahrpläne aber das waren eher Richtzeiten, und wenn er mal wieder zu schnell dran war, sind einige Kollegen zu Fuß gegangen - da er schon wieder weg war :-) Meine Mutter musste mal vom Bahnhof Erdberg in die Engerthstraße nach hause zu Fuss laufen...

Mit ihm hab ich mir auch damals vom Ambros "Schaffnerlos" angehört. Genial - die Platte hab ich immer noch.

So, und nun gehts ans Dach der Fahrerkabinen, das will heute noch fertig gezeichnet werden.

Liebe Grüße
Manfred
Straßenbahnfan seit meiner Kindheit, und leidenschaftlicher Modellbauer

Ferry

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #4 am: 08. Januar 2019, 21:35:11 »
Viele Museumsfahrzeuge schließen aber oft genug zB. in der Ustrab die Türen …

Das ist Vorschrift - in der UStrab sind Türen (und auch Fenster) geschlossen zu halten.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

95B

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #5 am: 08. Januar 2019, 21:44:18 »
Viele Museumsfahrzeuge schließen aber oft genug zB. in der Ustrab die Türen …

Das ist Vorschrift - in der UStrab sind Türen (und auch Fenster) geschlossen zu halten.

Das habe ich auch schon gehört – aber ich konnte bislang nicht herausfinden, welche Vorschrift diesen Umstand erfordert. ;)
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darkweasel

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #6 am: 08. Januar 2019, 22:16:05 »
Viele Museumsfahrzeuge schließen aber oft genug zB. in der Ustrab die Türen …

Das ist Vorschrift - in der UStrab sind Türen (und auch Fenster) geschlossen zu halten.

Das habe ich auch schon gehört – aber ich konnte bislang nicht herausfinden, welche Vorschrift diesen Umstand erfordert. ;)
… und zumindest beim Tramwaytag 2013 ist das nicht (jedenfalls nicht durchgehend) gemacht worden. OK, ist jetzt auch schon unglaublich lang her, eventuell hat sich da ja etwas geändert.

hema

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #7 am: 08. Januar 2019, 22:16:56 »
Vereinsinterne "Vorschrift"?  ;)



Und übrigens: Die Fahrgeschwindigkeit der Straßenbahn ist nicht in der StVO geregelt, sondern eisenbahnrechtlich in StrabVO und Betriebsvorschriften. Die Polizei kann sich da zwar aufregen (aufregen darf sich ja jeder  :D , aber nicht strafen1
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benkda01

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #8 am: 09. Januar 2019, 01:32:15 »
spannender Text! Ist der von den (damaligen) Wiener Stadtwerken als Straßenbahnunternehmen oder von der K.k. Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen als Aufsichtsbehörde?
Er ist von der "Gemeinde Wien – Städtiſche Straßenbahnen", allerdings auch "Genehmigt mit Erlaß des k. k. Eiſenbahnminiſteriums [...] und mit Erlaß der k. k. Generalinſpektion". :)


Zitat
Herr Schultes (war Fahrer auch am F) hat mir damals (Ende der 80er) erzählt, dass er seine drei Kinder in den Schulferien mitnehmen konnte, da sie in dem Fahrerabteil viel Platz zum spielen hatten. Daraus schließe ich eher, dass dort keine Fahrgäste reindurften.
Beim F ist es ja was anderes: Dort gab es bei den Fahrerplätzen ja keine Einstiegstüren, daher würde das meiner Auffassung nach gar nicht zur Debatte stehen. Ich bezog mich mit meinen Ausführungen auf dein Posting:
Zitat
Es ist etwas schwammig formuliert, aber in den Betriebsvorschriften von 1919 steht, dass alle Fahrgastbereiche während der Fahrt mit geschlossenen Türen gesichert sein müssen. Das funktioniert natürlich dann theoretisch, wenn sich die Fahrgäste an die Tafeln im Einstiegsbereich der Fahrerkabine gehalten haben, wonach der Aufenthalt während der Fahrt auf der Platform nicht gestattet ist. Beim F ist es gemein, weil man sich durch den Mitteleinstieg sofort im Fahrgastbereich befindet.

aphrodite

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #9 am: 15. Januar 2019, 22:11:22 »
@hema:

Du hast schon recht mit der Geschwindigkeit und auch nicht. Wenn eine Straßenbahn auf der Straße (Fahrbahn für KFZ) fährt (also kein eigener Gleiskörper) dann gilt dort sehr wohl die beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung lt Regeln der STVO. Die meisten Verkehrsbetriebe lösen das mit eigenen Tafeln/Signalen noch parallel zu den "normalen" Verkehrszeichen, aber das wäre in Wien mit dem großen Netz der Overkill. Der Grund ist letztlich einfach erklärt: Wenn ich mit meinem Auto auf einer öffentlichen Fläche fahre, muß ich mich darauf verlassen können, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer die "gleichen" Rechte und Pflichten haben. In der Österreichischen STVO haben Schienenfahrzeuge genau zwei Ausnahmen: sie haben auch von links Vorrang und ein Halten im Stationsbereich gilt nicht als Vorrangsverzicht. Wie sinnvoll zweiteres heute noch ist, könnte man diskutieren. Bestes Beispiel ist die Gegenverkehrsregel an zwei sehr markanten Stellen in Wien: Die Schleife vom 9er in Gersthof (die Gegenverkehrsregel nimmt dort der Bim den Vorrang und die Fahrer halten sich auch dran) und ein Gustostückerl ist die Kreuzung im 3. Bezirk hinter der Urania beim Rot Kreuz Haus. Die Bim kommt Richtung Prater(stern) fahrend aus einer ausgeschilderten Fussgängerzone heraus (ruhender Verkehr). Ich komme mit dem Auto von der anderen Richtung und will links einbiegen Richtung Justizzentrum/Wien Mitte. Nach der Gegenverkehrsregel hätte die Bim natürlich Vorrang (gerade aus fahrend gegen links abbiegend) ABER da die Bim aus dem ruhenden Verkehr kommt, hat sie gar keinen Vorrang und absolute Wartepflicht gegen alle anderen auf der Kreuzung. Vorsicht: Es kümmert sich kein Bimfahrer drum - sie fahren einfach los...
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hema

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #10 am: 16. Januar 2019, 01:14:29 »
Die Straßenbahn hat sehr wohl eigene Vorschriften und Signale, welche die erlaubten Fahrgeschwindigkeiten regeln! Auch gibt es in der StVO noch mehr Ausnahmen für Schienenfahrzeuge als deine angeführten. Nicht unbedeutend, besonders bzgl. Bestrafung durch die Polizei, ist der § 102 der StVO!
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luki32

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #11 am: 16. Januar 2019, 09:54:14 »
@hema:

Du hast schon recht mit der Geschwindigkeit und auch nicht. Wenn eine Straßenbahn auf der Straße (Fahrbahn für KFZ) fährt (also kein eigener Gleiskörper) dann gilt dort sehr wohl die beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung lt Regeln der STVO. Die meisten Verkehrsbetriebe lösen das mit eigenen Tafeln/Signalen noch parallel zu den "normalen" Verkehrszeichen, aber das wäre in Wien mit dem großen Netz der Overkill. Der Grund ist letztlich einfach erklärt: Wenn ich mit meinem Auto auf einer öffentlichen Fläche fahre, muß ich mich darauf verlassen können, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer die "gleichen" Rechte und Pflichten haben. In der Österreichischen STVO haben Schienenfahrzeuge genau zwei Ausnahmen: sie haben auch von links Vorrang und ein Halten im Stationsbereich gilt nicht als Vorrangsverzicht. Wie sinnvoll zweiteres heute noch ist, könnte man diskutieren. Bestes Beispiel ist die Gegenverkehrsregel an zwei sehr markanten Stellen in Wien: Die Schleife vom 9er in Gersthof (die Gegenverkehrsregel nimmt dort der Bim den Vorrang und die Fahrer halten sich auch dran) und ein Gustostückerl ist die Kreuzung im 3. Bezirk hinter der Urania beim Rot Kreuz Haus. Die Bim kommt Richtung Prater(stern) fahrend aus einer ausgeschilderten Fussgängerzone heraus (ruhender Verkehr). Ich komme mit dem Auto von der anderen Richtung und will links einbiegen Richtung Justizzentrum/Wien Mitte. Nach der Gegenverkehrsregel hätte die Bim natürlich Vorrang (gerade aus fahrend gegen links abbiegend) ABER da die Bim aus dem ruhenden Verkehr kommt, hat sie gar keinen Vorrang und absolute Wartepflicht gegen alle anderen auf der Kreuzung. Vorsicht: Es kümmert sich kein Bimfahrer drum - sie fahren einfach los...

Dort (3. Bezirk) ist aber auch eine geregelte Kreuzung, also haben die Tramwayfahrer nicht ganz so unrecht.

Und zu den Sonderregelubngen hast den Schutzweg vergessen und den Vorrang beim Abbiegen gegenüber Fußgängern.

mfg
Luki
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schaffnerlos

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #12 am: 16. Januar 2019, 10:26:34 »
Vorrang beim Abbiegen gegenüber Fußgängern.

Hä? Was meinst du damit?

95B

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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #13 am: 16. Januar 2019, 10:55:54 »
Vorrang beim Abbiegen gegenüber Fußgängern.

Hä? Was meinst du damit?

Die Straßenbahn muss vor einem Zebrastreifen nicht anhalten, um einem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen. Allerdings muss sie sehr wohl anhalten, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer stehengeblieben ist,  um einem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen, da an diesem nicht vorbeigefahren werden darf.
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Re: Türen, Zebrastreifen, Ampeln...
« Antwort #14 am: 16. Januar 2019, 10:59:18 »
Ah, ok, danke. Ich war vom "Vorrang" irritiert, denn diesen gibt es für Fußgänger nicht.