Autor Thema: A Gscheida und zwa weniger Gscheide - § 7(4) und § 24(3)d StVO  (Gelesen 18997 mal)

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haidi

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Re: A Gscheida und zwa weniger Gscheide - § 7(4) und § 24(3)d StVO
« Antwort #15 am: 07. Februar 2019, 18:52:04 »
An vielen anderen Stellen wurden/werden da einfach auf beiden Seiten Parkflächen markiert und die Gasse muss halt im Gegenverkehr befahren werden, mit Ausweichen im Fall des Falles. Da werden dann dazu alle 50 oder 60 Meter kurze Halteverbote eingerichtet.
z.B. Schlöglgasse.

Es wurden aber auch schon derartige "Gassen" ausgeräumt, wobei die abzuschleppende Seite "willkürlich" ausgesucht wurde.
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