Unwissenheit der Anderen auch nicht. Ich meine damit, dass mir mal ein Fahrer ernsthaft einreden wollte, dass er mich am Schutzweg über den Haufen fahren könnte, weil ich als Fußgänger das Permissivsignal nicht kennen DARF!
Allerdings könntest du eine Mitschuld bekommen, denn auch da gilt der Vertrauensgrundsatz. Wenn der Fahrer nicht anhält bzw dich vielleicht nicht Wahrgenommen hat, fällt er aus dem Vertrauensgrundsatz.
So eine ungute Situation hatte ich mal am JNBP mit dem 44er. Ich war am abbiegen, haben die Fußgänger queren lassen und rollte mit der Geamatik an und plötzlich "rennt" einer von schräg hinter mir mir noch direkt vor die Bim. Schimpft mich wie ein Rohrspatz, er hatte ja grundsätzlich recht das ich ihm den Vorrang lassen muß, nur hat eine Bim auch einen riesigen toten Winkel.
Weiteres gilt auch gegenseitige Rücksichtnahme und zu bedenken ist weiterhin noch, dass eine Bim einen erheblich größeren Bremsweg hat und um einiges mehr wiegt,, was speziell bei Schäden und/oder Verletzungen immer wieder deutlich wird.
Ich habe meinen damaligen Stiefkindern immer folgendes eingetrichtert: "Nehmt Blickkontakt mit dem/der Fahrer/Fahrerin auf und überzeugt euch, ob ihr wirklich gesehen wurdet und wenn derjenige nicht schaut oder auf euch reagiert, bleibt lieber die paar Sekunden stehen bevor ihr mal unter irgendeinem Fahrzeug liegt".