Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)  (Gelesen 235884 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

coolharry

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 6570
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #285 am: 12. September 2023, 14:45:12 »
In Ternitz hat es gekracht, weil Arbeiten an der Schrankenanlage, Elektrik oder Elektronik. Ein Toter, Schuld ist der für die Arbeiten verantwortliche Bedienstete, er hat die Arbeiten nicht gemeldet.
Wenn das entsprechende Signal für den Triebfahrzeugführer nicht anzeigt, dass der Schranken ordnungsgemäß arbietet, dann geht er mit der Leich, weil er die Möglichkeit hat, rechtzeitig anzuhalten.
Entschieden wird von einem ordentlichen Gericht (Bezirks- oder Landesgericht), der Richter fragt den Sachverständigen, ob der Tfzf den Unfall vermeiden hätte können.

Wenn das Signal, welches anzeigt, dass die vor ihm liegende Schrankenanlage geschlossen ist, muss der Triebfahrzeugführer vor dem Bahnübergang anhalten und Hupen. Dann darf er langsam einfahren und wenn die Zugspitze die andere Seite des Überganges erreicht wird mit höchst möglicher Beschleunigung den Gefahrenbereich verlassen.
Gilt auch, wenn das Signal finster bleibt, weil das Birndl darin kaputt ist.

Wenn also jetzt arbeiten stattfinden, das Signal welches dem Triebfahrzeugführer anzeigt, das die vor ihm liegen Schrankananlage ordnungsgemäß arbeitet und der PKW Lenker kein Rotlicht sieht, dann dürfen beide davon ausgehen das die Anlage ordnungsgemäß läuft. Tut sie das nicht, weil eben gerade Arbeiten daran durchgeführt werden, dann müssen das beide irgendwie erfahren. Beim Triebfahrzeugführer kann es wohl über die Streckenbeschreibung gehen und beim Autofahrer wohl über irgendwelche Verkehrszeichen bzw. abdecken der Signalgeber. Und ein einsehen eines Bahnüberganges der Schieneseitig mit über 100km/h befahren werden darf ist nahezu unmöglich. Dazu musst je nach Strecke schon hellseherische Fähigkeiten haben.

Ein kaputtes geschlossen Signal dürfte wohl auch für folgendes Verantwortlich gewesen sein:
https://kurier.at/chronik/oesterreich/hup-konzert-der-oebb-raubt-anrainern-in-wien-hietzing-den-schlaf/402363486

Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

MK

  • Expeditor
  • **
  • Beiträge: 1300
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #286 am: 12. September 2023, 15:25:36 »
Am Bahnübergang ist immer das straßengebundene Fahrzeug schuld, wenn es kracht.
Stimmt nicht.
In Ternitz hat es gekracht, weil Arbeiten an der Schrankenanlage, Elektrik oder Elektronik. Ein Toter, Schuld ist der für die Arbeiten verantwortliche Bedienstete, er hat die Arbeiten nicht gemeldet.
Wenn das entsprechende Signal für den Triebfahrzeugführer nicht anzeigt, dass der Schranken ordnungsgemäß arbietet, dann geht er mit der Leich, weil er die Möglichkeit hat, rechtzeitig anzuhalten.
Entschieden wird von einem ordentlichen Gericht (Bezirks- oder Landesgericht), der Richter fragt den Sachverständigen, ob der Tfzf den Unfall vermeiden hätte können.

Gemäß Eisenbahnkreuzungsverordnung muss sich der Straßenbenützer unabhängig davon, ob es ein Lichtsignal oder Schranken gibt, grundsätzlich so verhalten, dass er vor der Eisenbahnkreuzung anhalten kann, und darf die Eisenbahnkreuzung nur überqueren, wenn er sie gefahrlos überqueren kann, auch wenn der Schranken offen ist und die Lampe nicht leuchtet.

Macht in der Praxis gerade bei der Kreuzung halt niemand.
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!

Katana

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2372
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #287 am: 12. September 2023, 19:06:55 »

Beispiel aus dem Straßenverkehr: Autofahrer schwer alkoholisiert, fährt auf Vorrangstraße, Kreuzung mit Stop-Tafel, der dort angehalten habende fährt unmittelbar vor dem bevorrangten Fahrzeug los. Letzterer die komplette Schuld, weil auch ein nüchterner Autofahrer mit idealer Reaktion den Unfall nicht verhindern hätte können. Führerschein war trotzdem weg.


Sorry, aber da kenn ich mich nicht aus.
Wer ist "letzterer"? Der Bevorrangte?
Der bekommt die komplette Schuld weil auch ein Nüchterner keine Chance gehabt hätte?

Oder hat der "angehalten Habende" die Schuld bekommen? Und dessen Schein war dann weg?
Dass der Schein vom schwer alkoholisierten Bevorrangten trotz faktischer Schuldlosigkeit weg war, bedarf ja keiner Diskussion.

fastpage

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 458
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #288 am: 12. September 2023, 19:53:20 »
Wenn das entsprechende Signal für den Triebfahrzeugführer nicht anzeigt, dass der Schranken ordnungsgemäß arbietet, dann geht er mit der Leich, weil er die Möglichkeit hat, rechtzeitig anzuhalten.

In Ternitz gibt es keine Eküs, Eisenbahnkreuzungsüberwachungssignal. Sowas findet sich in der Regel nur auf Nebenbahnen und wenn die EK nicht in die Sicherungsanlage eingebunden. Normal bekommt der Fahrdienstleiter die Störung und das deckende Hauptsignal fällt zurück auf "Halt".
Danach gibt es einen Befehl mit anhalten vor der EK und Signal Achtung abgeben.
Der Triebfahrzeugführer ist sicher nicht schuld, denn selbst wenn das deckende Signal in Halt zurückfällt, ist es mit 160km/h oder einem 700m Güterzug mit 100km/h schwer bis unmöglich, vor der EK anzuhalten.
Einzig wenn es in der LA oder per Befehl vorgeschrieben und der Triebfahrzeugführer übersieht das, dann ist er zu 100% Schuld.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15130
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #289 am: 13. September 2023, 06:15:11 »
Wenn das entsprechende Signal für den Triebfahrzeugführer nicht anzeigt, dass der Schranken ordnungsgemäß arbietet, dann geht er mit der Leich, weil er die Möglichkeit hat, rechtzeitig anzuhalten.

In Ternitz gibt es keine Eküs, Eisenbahnkreuzungsüberwachungssignal. Sowas findet sich in der Regel nur auf Nebenbahnen und wenn die EK nicht in die Sicherungsanlage eingebunden. Normal bekommt der Fahrdienstleiter die Störung und das deckende Hauptsignal fällt zurück auf "Halt".
Danach gibt es einen Befehl mit anhalten vor der EK und Signal Achtung abgeben.
Der Triebfahrzeugführer ist sicher nicht schuld, denn selbst wenn das deckende Signal in Halt zurückfällt, ist es mit 160km/h oder einem 700m Güterzug mit 100km/h schwer bis unmöglich, vor der EK anzuhalten.
Einzig wenn es in der LA oder per Befehl vorgeschrieben und der Triebfahrzeugführer übersieht das, dann ist er zu 100% Schuld.

Nur hast du auch viele EK, wo das voran liegende Signal überhaupt erst auf frei geht, wenn der Schranken zu ist.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

fastpage

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 458
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #290 am: 13. September 2023, 08:23:25 »
Klar, gibt unterschiedliche Arten der Steuerung. Freistellung erst nach gesicherter EK und rein Zuggesteuerter Anlage, wo Freistellung unabhängig erfolgt und nur im Störungsfall das Signal in Haltstellung zurückfällt.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14835
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #291 am: 13. September 2023, 20:28:53 »

Beispiel aus dem Straßenverkehr: Autofahrer schwer alkoholisiert, fährt auf Vorrangstraße, Kreuzung mit Stop-Tafel, der dort angehalten habende fährt unmittelbar vor dem bevorrangten Fahrzeug los. Letzterer die komplette Schuld, weil auch ein nüchterner Autofahrer mit idealer Reaktion den Unfall nicht verhindern hätte können. Führerschein war trotzdem weg.


Sorry, aber da kenn ich mich nicht aus.
Wer ist "letzterer"? Der Bevorrangte?
Der bekommt die komplette Schuld weil auch ein Nüchterner keine Chance gehabt hätte?

Oder hat der "angehalten Habende" die Schuld bekommen? Und dessen Schein war dann weg?
Dass der Schein vom schwer alkoholisierten Bevorrangten trotz faktischer Schuldlosigkeit weg war, bedarf ja keiner Diskussion.
Der Bevorrangte ist der, der nicht der Benachrangte ist.
Ein Missverständnis habe ich allerdings eingebaut, daher nochmals kurz:
Angesoffener auf Vorrangstraße
Anderer steht vor Stoptafel und fährt plötzlich los.
Lenker auf der Vorrangstraße hätte auch nüchtern keine Chance gehabt
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Katana

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2372
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #292 am: 13. September 2023, 21:30:50 »
Der Bevorrangte ist der, der nicht der Benachrangte ist.
;D :up: :)) 8)
Und ich dachte immer, dass die StVO, die du offenbar gut kennst, den Begriff Nachrang nicht kennt. Die sog. "Nachrangtafel" heißt ja bekanntermaßen "Vorrang geben".

Ein Missverständnis habe ich allerdings eingebaut, daher nochmals kurz:
Angesoffener auf Vorrangstraße
Anderer steht vor Stoptafel und fährt plötzlich los.
Lenker auf der Vorrangstraße hätte auch nüchtern keine Chance gehabt
Das war gestern schon klar. Aber wer hat die Schuld bekommen?

Zitat
Letzterer die komplette Schuld, weil auch ein nüchterner Autofahrer mit idealer Reaktion den Unfall nicht verhindern hätte können.
Der alkoholisierte Bevorrangte weil er auch nüchtern chancenlos gewesen wäre? Klingt nicht logisch.
Entweder du meinst den Vorletzten, also den Losfahrenden oder du wolltest statt "weil" "obwohl" schreiben. Beides würde Sinn ergeben, aber zu unterschiedlichen Schuldigen führen.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15130
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #293 am: 14. September 2023, 05:59:41 »
Der alkoholisierte Bevorrangte weil er auch nüchtern chancenlos gewesen wäre? Klingt nicht logisch.
Entweder du meinst den Vorletzten, also den Losfahrenden oder du wolltest statt "weil" "oder" schreiben. Beides würde Sinn ergeben, aber zu unterschiedlichen Schuldigen führen.

Ich versuche es noch einmal. Wenn jemand alkoholisiert am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unterwegs ist, bekommt er zumindest eine Teilschuld, weil er gar nicht fahren hätte dürfen. Selbst wenn er bei einer roten Ampel vorschriftsmäßig steht und der Hintermann fährt auf. Alkoholisiert = mindestens Teilschuld.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Katana

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2372
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #294 am: 14. September 2023, 06:19:43 »
Der alkoholisierte Bevorrangte weil er auch nüchtern chancenlos gewesen wäre? Klingt nicht logisch.
Entweder du meinst den Vorletzten, also den Losfahrenden oder du wolltest statt "weil" "oder" schreiben. Beides würde Sinn ergeben, aber zu unterschiedlichen Schuldigen führen.

Ich versuche es noch einmal. Wenn jemand alkoholisiert am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unterwegs ist, bekommt er zumindest eine Teilschuld, weil er gar nicht fahren hätte dürfen. Selbst wenn er bei einer roten Ampel vorschriftsmäßig steht und der Hintermann fährt auf. Alkoholisiert = mindestens Teilschuld.

Meine Frage hat sich aber nicht auf diese allgemein übliche Schuldaufteilung bezogen, sondern auf den von haidi beschriebenen konkreten Fall.

Ich habe bei der Gelegenheit übrigens auch gemerkt, dass ich gestern "oder" statt "obwohl" geschrieben habe und korrigiert.

Alex

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2404
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #295 am: 14. September 2023, 10:54:40 »
Ich hätte es so verstanden aus der Ausführung:
- der, der trotz "Vorrang geben" losgefahren ist, hat die komplette Schuld bekommen, weil der Unfall auch passiert wäre, wenn der Vorrang habende nüchtern gewesen wäre
- der alkoholisierte Lenker hat den Führerschein trotzdem abgegeben (Dies aber wohl eher nicht wegen des Unfalls, sondern weil aufgrund des Alko-Tests nach dem Unfall aufgeflogen ist, dass er schwer alkoholisiert ein Auto gelenkt hat, was er nicht hätte dürfen)


Damit müsste zumindest die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden am Fahrzeug des alkoholisierten Lenkers aufkommen.


hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16433
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #296 am: 14. September 2023, 12:20:53 »

Ich versuche es noch einmal. Wenn jemand alkoholisiert am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unterwegs ist, bekommt er zumindest eine Teilschuld, weil er gar nicht fahren hätte dürfen.
Das stimmt so nicht. Soweit die Alkoholisierung nicht unfallkausal ist, bekommt er keine Schuld. Bestraft wird er in dem Fall lediglich für die Überschreitung der zulässigen Promillegrenze!.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Elin Lohner

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2833
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #297 am: 19. Dezember 2023, 16:33:37 »
Der WLB-500er 506 ist auf Höhe der Erlaaer Straße mit einem einen Lastwagen zusammengestoßen.

Link
Ich bin der Meinung, dass man eine neue Remise am Gelände des ehemaligen Nordwestbahnhofes bauen, und dann die bestehende Remise Brigittenau dem VEF/WTM übergeben sollte.

AD

  • Fahrgast
  • *
  • Beiträge: 8
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
« Antwort #298 am: 12. März 2024, 22:50:06 »
Schwerer Verkehrsunfall zwischen PKW und Badner Bahn (4??+125), heute in Traiskirchen.

https://www.monatsrevue.at/chronik/pkw-kollidiert-mit-badnerbahn-drei-verletzte/

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14835
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.