Ich hätte es so verstanden aus der Ausführung:
- der, der trotz "Vorrang geben" losgefahren ist, hat die komplette Schuld bekommen, weil der Unfall auch passiert wäre, wenn der Vorrang habende nüchtern gewesen wäre
- der alkoholisierte Lenker hat den Führerschein trotzdem abgegeben (Dies aber wohl eher nicht wegen des Unfalls, sondern weil aufgrund des Alko-Tests nach dem Unfall aufgeflogen ist, dass er schwer alkoholisiert ein Auto gelenkt hat, was er nicht hätte dürfen)
Damit müsste zumindest die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden am Fahrzeug des alkoholisierten Lenkers aufkommen.