Und da man nicht weiß, ob in den Unfall 2 oder 3 Züge indirekt in den Vorfall involviert sind, werden wir das nicht wirklich beantworten können. (Der 3. Zug wäre nur indirekt beteiligt gewesen, weil er dem TU6123 die Sicht auf die Kreuzung genommen hat.)
Ich sehe da ein erweitertes Fahren auf Sicht. Die Konfliktweichenregelung geht davon aus, dass der Zug unbeabsichtigt den Fahrweg des Gegenzuges kreuzen kann und der Fahrer das unbedingt vermeiden muss. Das interpretiere ich so, dass er dem Vorderzug nicht so nahe folgen darf, dass er einen eventuellen Gegenzug nicht erkennen kann. Der Fahrer eines geradeaus fahrenden Zuges hat sich so zu verhalten als würde er geradeaus fahren (Sicherheitsabstand) und als würde er links abbiegen.
Dann spielt noch der Vorrangverzicht eine Rolle: Diskussion darüber bitte hier unter Verkehrsrecht
Vergleichbare Situation:
Ich kann mich als Linksabbieger auf einer Kreuzung auch nicht darauf ausreden, dass mir der geradeaus fahrende LKW, dem ich unmittelbar nachgefahren bin, den Blick auf den Gegenverkehr unterbunden hat.
Ich sehe es auch nicht als Ausrede. Zumindest keine, die auch dann auch dem entgegenkommenden Verkehr eine Teilschuld einbringt. Noch dazu, wo bei einer geplanten Abbiegefahrt entweder der Turmwagen oder der Flexity bei gesperrt gefahren ist.
Und egal, ob der Fahrer des Turmwagen "nur" die Weichenstellung nicht beachtet hat, oder ob er einem Tourenzug nachgefahren ist und die Weiche hat sich, aus welchem Grund auch immer, zwischen dem Tourenzug und ihm umgestellt, ist mMn der Turmwagenfahrer der Schuldige.
Und die ganze Endlosdiskussion, ob man den Zusammenstoß vermeiden hätte kommen, ist illusorisch, da wir nicht dort waren und somit die ganze Parameter wie, Geschwindigkeit, Sichtweite, Ampelschaltung und ähnliches nicht kennen.
@haidi: Und gerade dein Beispiel kommt täglich etliche Male vor, und oft geht es noch gut. Aber bei diesem Unfall ist es eben nicht gut gegangen.