Am Bahnübergang ist immer das straßengebundene Fahrzeug schuld, wenn es kracht.
Stimmt nicht.
In Ternitz hat es gekracht, weil Arbeiten an der Schrankenanlage, Elektrik oder Elektronik. Ein Toter, Schuld ist der für die Arbeiten verantwortliche Bedienstete, er hat die Arbeiten nicht gemeldet.
Wenn das entsprechende Signal für den Triebfahrzeugführer nicht anzeigt, dass der Schranken ordnungsgemäß arbietet, dann geht er mit der Leich, weil er die Möglichkeit hat, rechtzeitig anzuhalten.
Entschieden wird von einem ordentlichen Gericht (Bezirks- oder Landesgericht), der Richter fragt den Sachverständigen, ob der Tfzf den Unfall vermeiden hätte können.
Beispiel aus dem Straßenverkehr: Autofahrer schwer alkoholisiert, fährt auf Vorrangstraße, Kreuzung mit Stop-Tafel, der dort angehalten habende fährt unmittelbar vor dem bevorrangten Fahrzeug los. Letzterer die komplette Schuld, weil auch ein nüchterner Autofahrer mit idealer Reaktion den Unfall nicht verhindern hätte können. Führerschein war trotzdem weg.
tut mir leid, aber die von dir erzählte Mär stimmt schon lange nicht mehr.