Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: U4 am 06. August 2025, 10:47:13
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Steigende Prämien bei hohen Aufgriffszahlen
Lange galt es als gut gehütetes Geheimnis, nun fand das Online-Magazin campus a heraus, ob und wie viel Prämie Kontrolleure der Wiener Stadtwerke je erwischtem Schwarzfahrer bekommen. Laut dem campus a vorliegenden aktuellen Kollektivvertrag der Wiener Linien handelt es sich um ein gestaffeltes System. 7,30 Euro erhalten die „Schwarzkappler“ bis zum 316. Schwarzfahrer. Danach verdoppelt sich die Prämie auf 14,60 Euro. Ab dem 417. steigt sie noch einmal auf 18,25 Euro. Das Grundgehalt beträgt 2.579,25 Euro brutto monatlich. Auch die Möglichkeit, Überstunden zu machen, ist von der Erfolgsrate abhängig. Zum ganzen Artikel geht es hier: https://campus-a.at/2025/08/05/wie-viel-provision-kontrolleure-fur-schwarzfahrer-bekommen/.
Rückfragehinweis:
campus a
E-Mail: presse@campus-a.at
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Wobei ich stark bezeifle, ob auch nur ein Kontrollor auf die doppelte oder gar die große Prämie bekommt.
Denn bei angenommenen 23 Schichten benötigt der Kontrollor für die doppelte Prämie im Schnitt 14 erfolgreiche Beanstandung (alle 30 min eine Beanstandung) und für die große Prämie 18 Beanstandung (alle 25 min). Und für diese Rechnung ist noch keine Vor-/Nachbereitungs, Pausen-, Fahrgastinformationszeit, Warten auf Kollegen mit eingerechnet.
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Für das sehe ich aber wenige Kontrollen... die Verdoppelung wäre ja ein Anreiz entsprechend mehr zu kontrollieren.
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Für das sehe ich aber wenige Kontrollen... die Verdoppelung wäre ja ein Anreiz entsprechend mehr zu kontrollieren.
Du bist haltimmer am falschen Platz. MAn darf nicht vergessen, dass wenn man zum Beispiele eine Zug der Type V oder X auf einmal kontrollieren will 12-15 mMitrabeiter benötigt. Für einen langen ULF oder Flexity brauchst du 5 Mitarbeiter
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Du bist haltimmer am falschen Platz. MAn darf nicht vergessen, dass wenn man zum Beispiele eine Zug der Type V oder X auf einmal kontrollieren will 12-15 mMitrabeiter benötigt. Für einen langen ULF oder Flexity brauchst du 5 Mitarbeiter
Bei der U-Bahn wird ohnehin meist in den Stationen kontrolliert und nicht im Zug.
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Auch in Strabzügen brauchst nicht mehr als 2 oder 3 Kontrollorinnen und Kontrollore ... 8)
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Auch in Strabzügen brauchst nicht mehr als 2 oder 3 Kontrollorinnen und Kontrollore ... 8)
Da werden wohl etliche flüchten können.
Du bist haltimmer am falschen Platz. MAn darf nicht vergessen, dass wenn man zum Beispiele eine Zug der Type V oder X auf einmal kontrollieren will 12-15 mMitrabeiter benötigt. Für einen langen ULF oder Flexity brauchst du 5 Mitarbeiter
Bei der U-Bahn wird ohnehin meist in den Stationen kontrolliert und nicht im Zug.
Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?
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Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?
Dazu reicht das Betreten des Bahnsteiges. Und bei diesen Schwerpunktkontrollen ist meist auch eine Polizeistreife dabei.
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Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?
Dazu reicht das Betreten des Bahnsteiges. Und bei diesen Schwerpunktkontrollen ist meist auch eine Polizeistreife dabei.
Im Verwaltungrecht ist das Benutzen strafbar.
Halten die Kontrollore mit zu Dritt auf, dann nehm ich mein Handy, dreh mich filmend damit im Kreis und sage vernehmlich, meine Herren, bitte lassen Sie mich durch, ihr Verhalten könnte gegen das Strafgesetz verstoßen.
Zum Polizisten sage ich, ich verweigere die Aufnahme der Personalien, dann müssens mich schlimmstenfalls auf die Wache mitnehmen, dort gebe ich sie dann an. Ich wäre nicht interessiert, dass die Polizisten mithören, wenn der Kontrollor sich nur den Namen dann aufschreiben kann, wenn er ihn sich dabei laut mitliest
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Auch in Strabzügen brauchst nicht mehr als 2 oder 3 Kontrollorinnen und Kontrollore ... 8)
Da werden wohl etliche flüchten können.
Wenn die Kontrollorinnen und Kontrollore gezielt stehen aber nicht - ;D
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Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?
Dazu reicht das Betreten des Bahnsteiges. Und bei diesen Schwerpunktkontrollen ist meist auch eine Polizeistreife dabei.
Im Verwaltungrecht ist das Benutzen strafbar.
Halten die Kontrollore mit zu Dritt auf, dann nehm ich mein Handy, dreh mich filmend damit im Kreis und sage vernehmlich, meine Herren, bitte lassen Sie mich durch, ihr Verhalten könnte gegen das Strafgesetz verstoßen.
Probiere es aus, dann wirst du auf die Seife steigen und noch dazu eine Anzeige wegen Verstoß der DSGVO. Weil du darfst niemanden ohne sein Einverständnis filmen. Und ein bloßes berühren der Kontrollorgane kann dir als versuchte Körperverletzung ausgelegt werden und dann sind die Kontrollore auch durch das Jedermannsrecht dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
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Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?
Dazu reicht das Betreten des Bahnsteiges. Und bei diesen Schwerpunktkontrollen ist meist auch eine Polizeistreife dabei.
Im Verwaltungrecht ist das Benutzen strafbar.
Halten die Kontrollore mit zu Dritt auf, dann nehm ich mein Handy, dreh mich filmend damit im Kreis und sage vernehmlich, meine Herren, bitte lassen Sie mich durch, ihr Verhalten könnte gegen das Strafgesetz verstoßen.
Probiere es aus, dann wirst du auf die Seife steigen und noch dazu eine Anzeige wegen Verstoß der DSGVO. Weil du darfst niemanden ohne sein Einverständnis filmen. Und ein bloßes berühren der Kontrollorgane kann dir als versuchte Körperverletzung ausgelegt werden und dann sind die Kontrollore auch durch das Jedermannsrecht dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Das mit dem Filmen stimmt so nicht ganz. Du darfst jeden Menschen Filmen, solange du es nicht öffentlich Postest oder das Gesicht der Person nicht klar erkennbar ist, also von hinten gefilmt bzw ohne Gesicht
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Stimmt so nicht ganz. Schmückendes Beiwerk, also z.B. Personen, die man auf einem Bild vom Rathaus sieht, oder die man auf einem Video bei einem Schwenk über den Rathausplatz aufnimmt, sind nicht verboten.
In meinem geschilderten Fall kann das ein Richter sehr wohl als Beweismittel zulassen.
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Stimmt so nicht ganz. Schmückendes Beiwerk, also z.B. Personen, die man auf einem Bild vom Rathaus sieht, oder die man auf einem Video bei einem Schwenk über den Rathausplatz aufnimmt, sind nicht verboten.
In meinem geschilderten Fall kann das ein Richter sehr wohl als Beweismittel zulassen.
Dann darfst Du aber während der Aufnahme nicht sagen, "Meine Herren, bitte lassen Sie mich durch, ihr Verhalten könnte gegen das Strafgesetz verstoßen.", da dadurch das Argument des "schmückenden Beiwerks" wegfällt.
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Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?
Dazu reicht das Betreten des Bahnsteiges. Und bei diesen Schwerpunktkontrollen ist meist auch eine Polizeistreife dabei.
Im Verwaltungrecht ist das Benutzen strafbar.
Halten die Kontrollore mit zu Dritt auf, dann nehm ich mein Handy, dreh mich filmend damit im Kreis und sage vernehmlich, meine Herren, bitte lassen Sie mich durch, ihr Verhalten könnte gegen das Strafgesetz verstoßen.
Probiere es aus, dann wirst du auf die Seife steigen und noch dazu eine Anzeige wegen Verstoß der DSGVO. Weil du darfst niemanden ohne sein Einverständnis filmen. Und ein bloßes berühren der Kontrollorgane kann dir als versuchte Körperverletzung ausgelegt werden und dann sind die Kontrollore auch durch das Jedermannsrecht dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Das mit dem Filmen stimmt so nicht ganz. Du darfst jeden Menschen Filmen, solange du es nicht öffentlich Postest oder das Gesicht der Person nicht klar erkennbar ist, also von hinten gefilmt bzw ohne Gesicht
Aber nicht, wenn du damit jemanden erpressne willst. Und die Ansage, dass man entweder gehen darf oder es kommt die Anzeige ist eine eindeutige Erpressung.
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§ 144 StGB Erpressung
(1) Wer jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist, wenn er mit dem Vorsatz gehandelt hat, durch das Verhalten des Genötigten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet.
Wo siehst du bei dem geschilderten Fall eine "eindeutige Erpressung"?
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Probiere es aus, dann wirst du auf die Seife steigen und noch dazu eine Anzeige wegen Verstoß der DSGVO. Weil du darfst niemanden ohne sein Einverständnis filmen. Und ein bloßes berühren der Kontrollorgane kann dir als versuchte Körperverletzung ausgelegt werden und dann sind die Kontrollore auch durch das Jedermannsrecht dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Man kanns drauf anlegen. Schwarzfahren ist eine Verwaltungsübertretung, bei der du betreten werden musst und dazu zählt der Aufenthalt am Bahnsteig nicht. Die WL können dann das Hausrecht durchsetzen und einen der Station verweisen.
Zugerufene Polizei darf da ansich auch nix tun, da sie dich dabei sehen muss bei der Verwaltungsübertretung. Daher auch kein Anlass die Personalien aufzunehmen.
Einzig wenn die Kontrollore Eisenbahnaufsichtsorgane, dürfen sie auch bei Verwaltungsübertretungen die Personalien einfordern und bei Weigerung eine Festnahme vornehmen bis zum Eintreffen der Exekutive.
Aber aufpassen, zuerst Ja sagen und suchen bzw abgelaufene Fahrscheine herzeigen kann als Erschleichung einer Leistung ausgelegt werden, daher immer gleich "Nein,habe keinen" sagen.
Ist aber alles graue Theorie, denn der erfahrene Polizist bei den "Planquadraten" findet immer was um deine Personalien einzufordern.
Aber die Schwarzfahrprofis haben sowieso die 100€(?) einstecken und drücken die kommentarlos dem Schwarzkappler in die Hand (wenn sich wegrennen usw ned ergibt...zb 1 Cornetto stellt sich in den Weg...)
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Bei der U-Bahn wird ohnehin meist in den Stationen kontrolliert und nicht im Zug.
Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?
Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wien vom September 2015. Da ging es um Kontrollen der ÖBB beim Ausgang vom Bahnsteig der wiener S-Bahn. Das Gericht urteilte, dass, da es sich beim Fahrpreis um ein Beförderungs-Entgelt handelt, auch nur während der Beförderung kontrolliert werden darf. Dann wird ausdrücklich festgehalten: da es bei den ÖBB keine Bahnsteigsperren gibt, gilt das Aussteigen aus dem Zug als Ende der Beförderung. (Mit anderen Worten: Der ÖBB-Kontrollor auf dem Bahnsteig kann mir beim Aussteigen aus dem Zug zuschauen, und obwohl klar ist, dass ich den Zug benützt und noch keine Gelegenheit gehabt habe, einen Fahrschein loszuwerden, hat er kein Recht zu kontrollieren.)
Da die WiLi bei der U-Bahn überall Sperren haben und in den Beförderungsbedingungen auch steht, dass man innerhalb der Sperren einen Fahrausweis braucht, kann man aus dem Urteil schließen, dass erst das Durchschreiten der Sperre als Beendigung der Beförderung gilt. Innerhalb der Sperren und bis maximal bei diesen dürfen die WiLi also rechtmäßig kontrollieren. Wenn allerdings außerhalb der Sperren kontrolliert wird (z.B. in Michelbeuern oder bei der U4 Ausgang Landstraße - beides erlebt), können die Kontrollore "sich brausen gehen", auch wenn auch in diesem Fall klar ist, dass man die U-Bahn benützt hat.
Verurteilt wurde bei dem Verfahren vor rund 10 Jahren übrigens die Polizei, weil sie den vermeintlichen Schwarzfahrer karniefelt hat, statt ihn vor dem Übergriff zu schützen. Sie ist aber auf einen Juristen getroffen, der die Nerven gehabt hat, das vor Gericht auszufechten (und daher dankenswerter Weise Rechtsklarheit geschaffen hat). Er besaß übrigens sogar zwei gültige Fahrausweise: VOR-Jahreskarte Kernzone Wien und ÖBB Österreich-Karte 1. Klasse.