Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: 13er am 31. August 2012, 12:57:04
-
Wegen des schlechten Schienenzustands im Bereich des Gleisbogens Gumpendorfer Gürtel - Linke Wienzeile (beide Fahrtrichtungen) gilt dort seit ein paar Tagen eine 25 km/h-Beschränkung.
-
Naja. 25 km/h gehen eh. ;) Find ich jetzt nicht so schlimm!
Viel schneller kann/sollte man an dieser Stelle eh nicht fahren, sonst haut's einem vom Sitz. 8)
Außerdem denke ich grad: Eigentlich dürfte man dort ja ohnehin nur 15 km/h fahren, da es sich um eine Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich handelt. :lamp:
Oder ist das strenggenommen doch keine Abbiegefahrt? Die Strab-VLSA zeigt frei in der Geraden und eigentlich folgt man ja dem Straßenverlauf des Gürtels...
-
. . . . . im Kreuzungsbereich . . . .
Im Gleiskreuzungsbereich! Was mit der Autofahrbahn ist, kann der Straßenbahn wohl wurscht sein.
-
Auch bei Straßenkreuzungen wo z.B die Bim rechts abbiegt gilt "Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich"! :lamp:
-
Auch bei Straßenkreuzungen wo z.B die Bim rechts abbiegt gilt "Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich"! :lamp:
Wo hast du das wieder her? Ich weiß schon, es ist die gängige (aber sinnfreie) Interpretation der Angaben im einschlägigen Vorschriften-Heftl (erlaubte Höchstgeschwindigkeiten). ::)
-
Auch bei Straßenkreuzungen wo z.B die Bim rechts abbiegt gilt "Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich"! :lamp:
Ich habe es seinerzeit anders gehört. Die Beschränkung besteht ja hauptsächlich wegen der höheren Entgleisungsgefahr im Gleiskreuzungsbereich. Gibt es eine solche Kreuzung nicht, besteht auch keine (höhere) Entgleisungsgefahr und gibt es auch keinen Grund für eine Geschwindigkeitsbeschränkung (zumindest nicht für eine aus diesem Grund).
-
Früher (schon etliche Jährchen her) gab es eine Beschränkung auf 15 km/h für enge Gleisbögen.
Für Gleiskreuzungen gilt:
- rechtwinkelige Kreuzung - 25 km/h
- schiefwinkelige Kreuzung - 20 km/h
- ist das kreuzende Gleis gebogen - 15 km/h (-> "Abbiegefahrt")
-
Auch bei Straßenkreuzungen wo z.B die Bim rechts abbiegt gilt "Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich"! :lamp:
Wo hast du das wieder her? Ich weiß schon, es ist die gängige (aber sinnfreie) Interpretation der Angaben im einschlägigen Vorschriften-Heftl (erlaubte Höchstgeschwindigkeiten). ::)
Also ich hätte auch gedacht, dass die 15km/h für alle Abbiegefahrten in Kreuzungsbereich gelten und nicht nur für[ b]Gleis[/b]kreuzungen.
Aber man lernt nie aus. ;)
-
. . . . 15km/h für alle Abbiegefahrten in Kreuzungsbereich . . . .
Dann müsste z.B. auch der 60er auf der Kreuzung Speisinger Straße - Rosenhügelstraße/Wittgensteingasse 15 fahren statt der üblichen (mind.) 50 km/h. ;)
-
Meiner ganz bescheidenen Meinung nach gilt für Gleisbögen ohne Kreuzungen und Weichen ausschließlich folgender Passus der "Richtlinien betreffend höchstzulässige Fahrgeschwindigkeiten im Straßenbahnbetrieb":
Die Fahrgeschwindigkeit in Gleisbögen ist unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse und des Fahrverhaltens der jeweiligen Wagentypen so zu wählen, daß ein ruck- und stoßloses Befahren gewährleistet ist.
-
. . . . ganz bescheidenen Meinung nach . . . .
Stell dein Licht nicht unter den Scheffel! ;)
Die Fahrgeschwindigkeit in Gleisbögen ist unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse und des Fahrverhaltens der jeweiligen Wagentypen so zu wählen, daß ein ruck- und stoßloses Befahren gewährleistet ist.
Bingo! So ist es. Auch wenn ein beträchtlicher Teil der "Gewichtigen" gewisse Probleme mit Lesen, Verstehen und Logik haben dürfte! :-\
-
Auch bei Straßenkreuzungen wo z.B die Bim rechts abbiegt gilt "Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich"! :lamp:
Wo hast du das wieder her? Ich weiß schon, es ist die gängige (aber sinnfreie) Interpretation der Angaben im einschlägigen Vorschriften-Heftl (erlaubte Höchstgeschwindigkeiten). ::)
Ich habe das allerdings auch immer so interpretiert und wurde auch, bei meiner Fahrerfachprüfungsfahrt, mir nochmal so in Erinnerungs gerufen (Ausfahrt aus der HST Hernals FR Dornbach).
Meiner ganz bescheidenen Meinung nach gilt für Gleisbögen ohne Kreuzungen und Weichen ausschließlich folgender Passus der "Richtlinien betreffend höchstzulässige Fahrgeschwindigkeiten im Straßenbahnbetrieb":
Die Fahrgeschwindigkeit in Gleisbögen ist unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse und des Fahrverhaltens der jeweiligen Wagentypen so zu wählen, daß ein ruck- und stoßloses Befahren gewährleistet ist.
Dieser Passus wurde uns so interpretiert, dass es für alle Stellen ohne Kreuzung und Gleiskreuzungen gilt.
Macht aber bei genauerem drüber nachdenken natürlich keinen Sinn.
Die ganzen Vorschriften sind sowieso zum Teil komisch und unerklärend geschrieben. Da kommt man leider immer in den Interpretationsmodus und weil das so ist, könnte ein Richter es genauso falsch verstehen.
-
. . . . bei meiner Fahrerfachprüfungsfahrt, mir nochmal so in Erinnerungs gerufen . . . .
Jaja, das Schulbüro. Der Club der Dichter und "Denker"! :D 8)