Auch bei Straßenkreuzungen wo z.B die Bim rechts abbiegt gilt "Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich"! 
Wo hast du das wieder her? Ich weiß schon, es ist die gängige (aber sinnfreie) Interpretation der Angaben im einschlägigen Vorschriften-Heftl (erlaubte Höchstgeschwindigkeiten). 
Ich habe das allerdings auch immer so interpretiert und wurde auch, bei meiner Fahrerfachprüfungsfahrt, mir nochmal so in Erinnerungs gerufen (Ausfahrt aus der HST Hernals FR Dornbach).
Meiner ganz bescheidenen Meinung nach gilt für Gleisbögen ohne Kreuzungen und Weichen ausschließlich folgender Passus der "Richtlinien betreffend höchstzulässige Fahrgeschwindigkeiten im Straßenbahnbetrieb":
Die Fahrgeschwindigkeit in Gleisbögen ist unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse und des Fahrverhaltens der jeweiligen Wagentypen so zu wählen, daß ein ruck- und stoßloses Befahren gewährleistet ist.
Dieser Passus wurde uns so interpretiert, dass es für alle Stellen ohne Kreuzung und Gleiskreuzungen gilt.
Macht aber bei genauerem drüber nachdenken natürlich keinen Sinn.
Die ganzen Vorschriften sind sowieso zum Teil komisch und unerklärend geschrieben. Da kommt man leider immer in den Interpretationsmodus und weil das so ist, könnte ein Richter es genauso
falsch verstehen.