Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: 95B am 23. Dezember 2013, 13:15:51
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Jetzt Bügelschaden Nordbahnstr Linie 2!
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Jetzt Bügelschaden Nordbahnstr Linie 2!
Es wird auch von Fahrleitungsschaden gesprochenchrieben.
2 beide FR über 31/1
5 Westbhf - Wallensteinplatz kurz
NSA rückt aus ^-^
Edit: 656 hat seinen Bügel abgeworfen, der liegt auf der STraße und wird von der Polizei umstellt gesichert. Kenn ma doch schon...
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Und während alles steht, tönt die Schneiderin, die Linie 2 könne derzeit in baiden Fahrtrichtungen nur unregelmäßig fahrön. ::)
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Edit: 656 hat seinen Bügel abgeworfen, der liegt auf der STraße und wird von der Polizei umstellt gesichert. Kenn ma doch schon...
Naja, bevor irgendeine Metalldiebesbande das Ding im Kleintransporter abschleppt, ist der Polizeibewacher wahrscheinlich günstiger. ;D
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Edit: 656 hat seinen Bügel abgeworfen, der liegt auf der STraße und wird von der Polizei umstellt gesichert. Kenn ma doch schon...
Naja, bevor irgendeine Metalldiebesbande das Ding im Kleintransporter abschleppt, ist der Polizeibewacher wahrscheinlich günstiger. ;D
Für jeden Stromabnehmer gibts zwei Polizisten. Einer der den Bügel bewacht und der andere der seinen Kollegen dabei sichert. 8)
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Edit: 656 hat seinen Bügel abgeworfen, der liegt auf der STraße und wird von der Polizei umstellt gesichert. Kenn ma doch schon...
Jetzt habens die Bügel doch schon mit so Bandln gesichert - na gut, die schmalen Dinger haben max. 300 daN.
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Für jeden Stromabnehmer gibts zwei Polizisten. Einer der den Bügel bewacht und der andere der seinen Kollegen dabei sichert. 8)
Ja, aber sobald es ein Pantograph ist .... C:-) >:D
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*schlepp*
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Bitte seien Sie achtsam, zwischen ULF und Fahrleitung ist kein Stromabnehmer!
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LH zuhülf!
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Und ab geht's nach Floridsdorf...
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An der Vorfallstelle in der Nordbahnstraße.
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Der Bügel hat in eine Querverspannung eingefädelt und diese sowie sich selber abgerissen.
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Die Reste des abgeworfenen Geweihs.
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Bitte seien Sie achtsam, zwischen Rüstwagen und ULF ist eine Notkuppelstange.
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Abschleppfahrt über Taborstraße, ...
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... Heinestraße, Praterstern, schließlich über 5 zurück zum Tabor, wo er hinter dem wegen der Oberleitungsabschaltung gestrandeten B 661 pausieren muss. Glücklicherweise ergibt das ein nettes Fotomotiv.
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Das gibt Gelegenheit, dem Zug vorauszugehen und ihn am Rabbiner-Schneerson-Platz nochmals zu erwischen, bevor er über 5 und Klosterneuburger Straße nach BRG enteilte, wo ihn 13er "übernahm". ;)
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Himmel Arsch und Bügelbruch! >:D
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wo ihn 13er "übernahm". ;)
Ja, das ist Teamwork! ;)
Hier noch ein umgeleiteter 2er am Carl-Friedrich-Gauß-Platz:
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Es gab keine Ansagen in den Zügen und auch keine Anzeige der nächsten Haltestelle. Nur das "Wagen hält" hielt mich davon ab, die Anzeigen überhaupt für tot zu halten :D
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Also da kann man ja auch wieder von Glück sprechen das niemand verletzt wurde, wenn der Bügel jemanden trifft, na danke. Warum ist man denn nicht wieder über die Heinestraße- Dresdnerstraße zurück gefahren? Wollte man mit dem LH erst ab Bhf Brigittenau ziehen? In diesem Fall hat man nicht viel rangieren müssen, wäre aber anders etwas kürzer gewesen, es wäre auch der reguläre Verkehr nicht so viel behindert worden.
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Da der LH aus bremstechnischen Gründen an sich keinen B-ULF ziehen darf, andererseits der Rüstwagen den Vignolgleisabschnitt auf der Floridsdorfer Brücke nicht befahren kann, hat man eben zu diesem Kompromiß gegriffen und den ULF nur zwischen den Bahnhöfen BRG und FLOR mit dem LH befördert.
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Da der LH aus bremstechnischen Gründen an sich keinen B-ULF ziehen darf, andererseits der Rüstwagen den Vignolgleisabschnitt auf der Floridsdorfer Brücke nicht befahren kann, hat man eben zu diesem Kompromiß gegriffen und den ULF nur zwischen den Bahnhöfen BRG und FLOR mit dem LH befördert.
Warum darf der Rüstwagen den Abschnitt auf der Floridsdorfer Brücke nicht befahren, andere Vignolabschnitte aber schon?
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Warum darf der Rüstwagen den Abschnitt auf der Floridsdorfer Brücke nicht befahren
Dürfen tut er eh (zumindest einmal), aber ob er weiter kommt als die PKWs, die in die Ustrab einfahren? :D
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Dürfen tut er eh (zumindest einmal), aber ob er weiter kommt als die PKWs, die in die Ustrab einfahren? :D
Sorry, ich habe an den Unimog gedacht.
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Warum darf der Rüstwagen den Abschnitt auf der Floridsdorfer Brücke nicht befahren, andere Vignolabschnitte aber schon?
Siehst du an dem Rüstwagen irgendwelche Spurführungseinrichtungen?
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Da der LH aus bremstechnischen Gründen an sich keinen B-ULF ziehen darf, andererseits der Rüstwagen den Vignolgleisabschnitt auf der Floridsdorfer Brücke nicht befahren kann, hat man eben zu diesem Kompromiß gegriffen und den ULF nur zwischen den Bahnhöfen BRG und FLOR mit dem LH befördert.
Man hätte aber den B mit dem 33er-Reserve-A ziehen können, der ohnehin ständig in BRG herumsteht. >:D
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Des geht net, wäu in der BRE gibts dafia ka Personäu und da hättn die Flodurfer min Linienzug hifoarn, dann den Reserve-Ulf wieda zruckbringa und dann wieda min Turenzug hamfoarn miassn und des warat sie bis zuim Schichtend net ausganga. Host mi?
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Sorry, ich habe an den Unimog gedacht.
Mit einem Unimog 43 ungebremste Tonnen zu befördern, das machen nur ganz kühne Recken. Fahren geht ja (solange es nicht zu steil bergauf geht), aber das Bremsen dürfte recht abenteuerlich sein, besonders mit den Gummireifen auf Vignolgleis! :o
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Da der LH aus bremstechnischen Gründen an sich keinen B-ULF ziehen darf, andererseits der Rüstwagen den Vignolgleisabschnitt auf der Floridsdorfer Brücke nicht befahren kann, hat man eben zu diesem Kompromiß gegriffen und den ULF nur zwischen den Bahnhöfen BRG und FLOR mit dem LH befördert.
Und von wo hast du die Info? Und wieso hat man dann den ULF mit einem LH dann über die Donau ziehen dürfen? Entweder ganz oder gar nicht. Und den schadhaften ULF mit dem in BRG angestellten A halte ich nur als zynische Bemerkung. Denn ich persönlich würde diese Fahrt nie anordnen.
Und ansonsten bitte ich euch nochmals eure unqualifizierten und völlig deplatzierten Kommentar zu unterlassen. Einzig die Bermerkung von HEMA ist völlig schlüssig. Das einzige, was man machen hätte können, wäre einen LH am Höchstättplatz bereitstellen, so dass man sich die Fahrt Höchstättplatz - Brg - Höchstättplatz erspart hätte.
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Man hätte aber den B mit dem 33er-Reserve-A ziehen können, der ohnehin ständig in BRG herumsteht. >:D
Das geht ja nicht, es muss ja sichergestellt sein, dass immer mindestens ein Reserve-A in BRG herumsteht, da müsste man zuerst einen A einziehen, damit die Reserve sichergestellt ist ;-)
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Und von wo hast du die Info? Und wieso hat man dann den ULF mit einem LH dann über die Donau ziehen dürfen? Entweder ganz oder gar nicht. Und den schadhaften ULF mit dem in BRG angestellten A halte ich nur als zynische Bemerkung. Denn ich persönlich würde diese Fahrt nie anordnen.
Wie hättest du den Wagen denn von BRG nach FLOR gebracht? Wenn du auch noch dagegen bist, dass er von einem anderen ULF gezogen wird, was bleibt dann noch übrig an Transportmöglichkeiten?
Und ansonsten bitte ich euch nochmals eure unqualifizierten und völlig deplatzierten Kommentar zu unterlassen.
Der Kommentar von Revisor fällt weder in die eine noch in die andere Kategorie.
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Wenn der LH den ULF nicht schleppen dürfte , hätten sie es nicht getan. ;)
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Wenn der LH den ULF nicht schleppen dürfte , hätten sie es nicht getan. ;)
Und die Erde ist eine Scheibe und die Sonne geht im Westen auf. >:D
@ Klingelfee: Nicht alles, was du nicht weißt, gibt es nicht. :lamp: Erkundige dich einmal bei der zuständigen Fachabteilung F5 und dann reden wir weiter. Natürlich kann dieses Verbot unter bestimmten Voraussetzungen und mit Genehmigung des Beeitschaftsingenieurs für einen speziellen Einsatz aufgehoben werden.
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. . . . was bleibt dann noch übrig an Transportmöglichkeiten?
Man hätte ihn natürlich am Praterstern an jeden x-beliebigen Zug hängen können, der hätte dann aber im Planverkehr gefehlt. Warum ein LH plötzlich keinen anderen Zug mehr abschleppen dürfte, ist mir auch nicht ganz klar!? Hat halt irgendein Kompetenzler wieder einmal eine "Idee" gehabt. Ein Problem wären für den LH gewiss größere Steigungen (z.B. Reinlgasse), da das sicher den Motoren nicht gut tut und er beim Anfahren, besonders bei schlechtem Schienenzustand, grobe Schwierigkeiten hätte - falls er überhaupt weg kommt.
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Nein, es geht nicht um die Zugkraft, sondern um das Bremsvermögen. 14,3 t gebremste gegen 43 t ungebremste Masse
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Nein, es geht nicht um die Zugkraft, sondern um das Bremsvermögen. 14,3 t gebremste gegen 43 t ungebremste Masse
Was ist da beim Rüstwagen anders? Speziell beim Unimog, mit dem sie auch schon ULFs geschleppt haben.
Dass der LH logischerweise nur recht langsam fahren dürfte ist klar, speziell im Gefälle (höchstens 5 km/h)!
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Ich mache die Vorschriften nicht, ich gebe sie nur wieder. Außerdem bezieht sich das Verbot auf allgemeine Überstellfahrten, z. B in die HW. Bei außergewöhnlichen Ereignissen finden derartige Bestimmungen ohnehin nur eingeschränkt Anwendung.
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Ich mache die Vorschriften nicht, ich gebe sie nur wieder. Außerdem bezieht sich das Verbot auf allgemeine Überstellfahrten, z. B in die HW. Bei außergewöhnlichen Ereignissen finden derartige Bestimmungen ohnehin nur eingeschränkt Anwendung.
Siehe ÖBB, Abtransport eines verunfallten 4030 mit ausgemusterten, nicht mehr zugelassenen Tragtaschenwagen (soweit ok.) Und dann noch eine Entgleisung dieses Wagens mit dem Wrack drauf.
Aber grundsätzlich meine Meinung: Egal wie, weg mit dem Dreck. Planverkehr hat Vorrang. Es darf natürlich nicht so weit gehen, dass dadurch eine Gefährdung eintritt. Ergo LH schleppt ULF - so what? (ungeachtet etwaiger Vorschriften). Zu wos hamma denn die dann (die LH)?
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Ich mache die Vorschriften nicht, ich gebe sie nur wieder. Außerdem bezieht sich das Verbot auf allgemeine Überstellfahrten, z. B in die HW. Bei außergewöhnlichen Ereignissen finden derartige Bestimmungen ohnehin nur eingeschränkt Anwendung.
Mir ist diese Schleppverbot nicht bekannt.
Daher beantworte mir doch die Frage, wie man dann einen ULF von Floridsdorf in die ZW schleppentweder darf.
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Ich mache die Vorschriften nicht, ich gebe sie nur wieder. Außerdem bezieht sich das Verbot auf allgemeine Überstellfahrten, z. B in die HW. Bei außergewöhnlichen Ereignissen finden derartige Bestimmungen ohnehin nur eingeschränkt Anwendung.
Mir ist diese Schleppverbot nicht bekannt.
Daher beantworte mir doch die Frage, wie man dann einen ULF von Floridsdorf in die ZW schleppentweder darf.
Liebe Klingelfee, auch wenn Dir dieses Verbot nicht bekannt ist, kann es es geben (und gibt es auch).
Und wie man den ULF von Floridsdorf in die HW schleppen darf, solltest Du am besten in Deinem Betrieb nachfragen und nicht hier, Du sitzt ja an der Quelle.
mfG
Luki
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Soweit ein ULF noch aktivierbar ist, also Federspeicher- und Schienenbremsen im Notfall noch verwendet werden können, sollte es kein Problem sein. Ansonsten kann man ihn ja immer noch mit einem E1 oder E2 schleppen! :lamp:
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Ich mache die Vorschriften nicht, ich gebe sie nur wieder. Außerdem bezieht sich das Verbot auf allgemeine Überstellfahrten, z. B in die HW. Bei außergewöhnlichen Ereignissen finden derartige Bestimmungen ohnehin nur eingeschränkt Anwendung.
Mir ist diese Schleppverbot nicht bekannt.
Daher beantworte mir doch die Frage, wie man dann einen ULF von Floridsdorf in die ZW schleppentweder darf.
Liebe Klingelfee, auch wenn Dir dieses Verbot nicht bekannt ist, kann es es geben (und gibt es auch).
Und wie man den ULF von Floridsdorf in die HW schleppen darf, solltest Du am besten in Deinem Betrieb nachfragen und nicht hier, Du sitzt ja an der Quelle.
mfG
Luki
Lieber Luki. Und wieso kann ich nicht einmal eine vernünftige Antwort bekommen, wenn ich eine klare Frage stelle?
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Lieber Luki. Und wieso kann ich nicht einmal eine vernünftige Antwort bekommen, wenn ich eine klare Frage stelle?
Das finde ich mittlerweile auch etwas komisch. Du stellst eine Frage und wirst eher aufgezogen.
Leute wir sind ein Forum und man kann nicht alles wissen, auch nicht wenn man an der Quelle sitz und arbeitet, außerdem ist es sicher auch für andere eine intressante Frage, wo man selber gern die Antwort erfahren würde.
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Das finde ich mittlerweile auch etwas komisch. Du stellst eine Frage und wirst eher aufgezogen.
Wie man(n) in den Wald hineinruft............ :-X
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Das finde ich mittlerweile auch etwas komisch. Du stellst eine Frage und wirst eher aufgezogen.
Wie man(n) in den Wald hineinruft............ :-X
Ds kann ich , wenn schon auch MIT der Antwort. Nur was ich ihr immer mehr mitbekomme, das einige User generell meine Aussagen nur zerrissen werden.
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Vielleicht kann ich ja ein wenig zum Thema beitragen.
Ein ULF B darf mit einem LH keinesfalls geschleppt werden (wgen Bremsleistung).
Ein ULF B muss mit einem Triebwagen E1, E2, oder anderm Ulf geschleppt werden, wobei bei der Type A1,
oder B1der Überbrückungsschalter "Anfahrsperre" zur Erhöhung der Zugkraft zu drücken ist!
Quelle: F5
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Einen gibt es doch, den EH 6820 (E6 4920) in der ZW als Ersatz für den CH
Falsch, der EH ist der Ersatz für den BH 6371.
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Diskussion über die prinzipielle Eignung von Gelenkwagen als Hilfsfahrzeuge abgetrennt: http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=4410.0 (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=4410.0)
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Wenn ich die Bilder richtig interpretiere ist der Geweihabwurf nicht in der Nordbahnstraße sondern noch auf der Dresdner Straße passiert.
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Es handelt sich im wahrsten Sinn des Wortes um einen Grenzfall: Eingefädelt hat der Bügel in der Dresdner Straße, liegengeblieben sind die Überreste genau am "Eck" Dresdner Straße/Taborstraße und der Zug ist noch bis in die Nordbahnstraße gerollt.
Das alle drei Örtlichkeiten nicht zum (eigenartigen) Threadthema "Bügelschaden am Tabor" passen, passt auch schon wieder dazu. 8)
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656 wurde übrigens heute von 4756 in die HW gebracht. :D
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656 wurde übrigens heute von 4756 in die HW gebracht. :D
Und wo ist das Süchtungsbild?
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Und wo ist das Süchtungsbild?
Relata refero. ;)
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Relata refero. ;)
Achso die Stasi, NSA usw sind deine Informanten?! :D
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Achso die Stasi, NSA usw sind deine Informanten?! :D
Ich habe viel bessere Spitzel! 8)