Autor Thema: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor  (Gelesen 21581 mal)

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Klingelfee

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Re: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor
« Antwort #30 am: 24. Dezember 2013, 21:26:27 »
Ich mache die Vorschriften nicht, ich gebe sie nur wieder. Außerdem bezieht sich das Verbot auf allgemeine Überstellfahrten, z. B in die HW. Bei außergewöhnlichen Ereignissen finden derartige Bestimmungen ohnehin nur eingeschränkt Anwendung.

Mir ist diese Schleppverbot nicht bekannt.
Daher beantworte mir doch die Frage, wie man dann einen ULF von Floridsdorf in die ZW schleppentweder darf.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

luki32

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Re: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor
« Antwort #31 am: 24. Dezember 2013, 21:38:34 »
Ich mache die Vorschriften nicht, ich gebe sie nur wieder. Außerdem bezieht sich das Verbot auf allgemeine Überstellfahrten, z. B in die HW. Bei außergewöhnlichen Ereignissen finden derartige Bestimmungen ohnehin nur eingeschränkt Anwendung.

Mir ist diese Schleppverbot nicht bekannt.
Daher beantworte mir doch die Frage, wie man dann einen ULF von Floridsdorf in die ZW schleppentweder darf.

Liebe Klingelfee, auch wenn Dir dieses Verbot nicht bekannt ist, kann es es geben (und gibt es auch).

Und wie man den ULF von Floridsdorf in die HW schleppen darf, solltest Du am besten in Deinem Betrieb nachfragen und nicht hier, Du sitzt ja an der Quelle.

mfG
Luki
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hema

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Re: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor
« Antwort #32 am: 24. Dezember 2013, 22:25:37 »
Soweit ein ULF noch aktivierbar ist, also Federspeicher- und Schienenbremsen im Notfall noch verwendet werden können, sollte es kein Problem sein. Ansonsten kann man ihn ja immer noch mit einem E1 oder E2 schleppen!  :lamp: 
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Klingelfee

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Re: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor
« Antwort #33 am: 25. Dezember 2013, 00:10:24 »
Ich mache die Vorschriften nicht, ich gebe sie nur wieder. Außerdem bezieht sich das Verbot auf allgemeine Überstellfahrten, z. B in die HW. Bei außergewöhnlichen Ereignissen finden derartige Bestimmungen ohnehin nur eingeschränkt Anwendung.

Mir ist diese Schleppverbot nicht bekannt.
Daher beantworte mir doch die Frage, wie man dann einen ULF von Floridsdorf in die ZW schleppentweder darf.

Liebe Klingelfee, auch wenn Dir dieses Verbot nicht bekannt ist, kann es es geben (und gibt es auch).

Und wie man den ULF von Floridsdorf in die HW schleppen darf, solltest Du am besten in Deinem Betrieb nachfragen und nicht hier, Du sitzt ja an der Quelle.

mfG
Luki

Lieber Luki. Und wieso kann ich nicht einmal eine vernünftige Antwort bekommen, wenn ich eine klare Frage stelle?
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HLS

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Re: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor
« Antwort #34 am: 25. Dezember 2013, 00:40:34 »
Lieber Luki. Und wieso kann ich nicht einmal eine vernünftige Antwort bekommen, wenn ich eine klare Frage stelle?
Das finde ich mittlerweile auch etwas komisch. Du stellst eine Frage und wirst eher aufgezogen.

Leute wir sind ein Forum und man kann nicht alles wissen, auch nicht wenn man an der Quelle sitz und arbeitet, außerdem ist es sicher auch für andere eine intressante Frage, wo man selber gern die Antwort erfahren würde.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Nightshift

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Re: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor
« Antwort #35 am: 25. Dezember 2013, 07:52:46 »

Das finde ich mittlerweile auch etwas komisch. Du stellst eine Frage und wirst eher aufgezogen.


Wie man(n) in den Wald hineinruft............ :-X

Klingelfee

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Re: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor
« Antwort #36 am: 25. Dezember 2013, 07:58:27 »

Das finde ich mittlerweile auch etwas komisch. Du stellst eine Frage und wirst eher aufgezogen.


Wie man(n) in den Wald hineinruft............ :-X
Ds kann ich , wenn schon auch MIT der Antwort. Nur was ich ihr immer mehr mitbekomme, das einige User generell meine Aussagen nur zerrissen werden.
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Hubi

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Re: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor
« Antwort #37 am: 25. Dezember 2013, 10:17:24 »
Vielleicht kann ich ja ein wenig zum Thema beitragen.
Ein ULF B darf mit einem LH keinesfalls geschleppt werden (wgen Bremsleistung).
Ein ULF B muss mit einem Triebwagen E1, E2, oder anderm Ulf geschleppt werden, wobei bei der Type A1,
oder B1der Überbrückungsschalter "Anfahrsperre" zur Erhöhung der Zugkraft zu drücken ist!
Quelle: F5

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Re: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor
« Antwort #38 am: 25. Dezember 2013, 13:41:34 »
Einen gibt es doch, den EH 6820 (E6 4920) in der ZW als Ersatz für den CH
Falsch, der EH ist der Ersatz für den BH 6371.

Schienenbremse

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Re: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor
« Antwort #39 am: 27. Dezember 2013, 10:03:33 »
Diskussion über die prinzipielle Eignung von Gelenkwagen als Hilfsfahrzeuge abgetrennt: http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=4410.0

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Re: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor
« Antwort #40 am: 27. Dezember 2013, 10:22:18 »
Wenn ich die Bilder richtig interpretiere ist der Geweihabwurf nicht in der Nordbahnstraße sondern noch auf der Dresdner Straße passiert.

95B

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Re: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor
« Antwort #41 am: 27. Dezember 2013, 10:27:05 »
Es handelt sich im wahrsten Sinn des Wortes um einen Grenzfall: Eingefädelt hat der Bügel in der Dresdner Straße, liegengeblieben sind die Überreste genau am "Eck" Dresdner Straße/Taborstraße und der Zug ist noch bis in die Nordbahnstraße gerollt.

Das alle drei Örtlichkeiten nicht zum (eigenartigen) Threadthema "Bügelschaden am Tabor" passen, passt auch schon wieder dazu.  8)
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Re: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor
« Antwort #42 am: 02. Januar 2014, 11:25:13 »
656 wurde übrigens heute von 4756 in die HW gebracht. :D
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HLS

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Re: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor
« Antwort #43 am: 02. Januar 2014, 19:18:45 »
656 wurde übrigens heute von 4756 in die HW gebracht. :D
Und wo ist das Süchtungsbild?
"Grüß Gott"

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Re: 23.12.2013: Bügelschaden am Tabor
« Antwort #44 am: 02. Januar 2014, 21:50:10 »
Und wo ist das Süchtungsbild?
Relata refero. ;)
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