Tramwayforum
Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien => Sonstiges => Thema gestartet von: Wagenbeweger am 15. März 2014, 11:14:51
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,,Ein Video, das während einer Fahrscheinkontrolle in der U-Bahn-Station Landstraße aufgenommen worden ist, sorgt seit Donnerstag für Wirbel. Es zeigt Mitarbeiter der Wiener Linien, die eine ertappte Schwarzfahrerin an der "Flucht" hindern wollen. Was bei vielen für Empörung sorgt, ist den Kontrolleuren jedoch eigentlich erlaubt"
http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,993344 (http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,993344)
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,,Ein Video, das während einer Fahrscheinkontrolle in der U-Bahn-Station Landstraße aufgenommen worden ist, sorgt seit Donnerstag für Wirbel. Es zeigt Mitarbeiter der Wiener Linien, die eine ertappte Schwarzfahrerin an der "Flucht" hindern wollen. Was bei vielen für Empörung sorgt, ist den Kontrolleuren jedoch eigentlich erlaubt"
http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,993344 (http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,993344)
Was sind den das für Methoden? Was kommt als nächstes? Stehn,s dann mit dem Gewehr dort? Fürchterlich. Da darf man sich über die Agression mancher "Fahrgäste" nicht wundern!
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Was bei vielen für Empörung sorgt, ist den Kontrolleuren jedoch eigentlich erlaubt"
Schwachsinn, das ist den Kontrolleuren natürlich nicht erlaubt.
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Was bei vielen für Empörung sorgt, ist den Kontrolleuren jedoch eigentlich erlaubt
Naja, so sicher ist das ganze nicht. Das damalige OGH-Urteil wurde natürlich (vor allem von den Verkehrsbetrieben) in die Richtung interpretiert, es gab aber auch fundierte Gegenstimmen: http://derstandard.at/3155727 (http://derstandard.at/3155727)
Schwarzfahren ist nur eine Verwaltungsübertretung und die wiegt eben weit weniger schlimm als der Freiheitsentzug.
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@13er: In dem Artikel auf derstandard.at ging es um Polizisten – Schwarzkappler sind aber keine Polizisten und dürfen das erst recht nicht.
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@13er: In dem Artikel auf derstandard.at ging es um Polizisten – Schwarzkappler sind aber keine Polizisten und dürfen das erst recht nicht.
Ja, eben. Wenns nicht mal der Polizei erlaubt ist, dann erst recht nicht irgendeinem Privatmenschen (mehr sind Schwarzkappler für das Gesetz nicht).
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Und die Festnahmeberechtigungen von Eisenbahnaufsichtsorganen sind im EisBG §30 Abs. 3 genau geregelt.
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Ein Fahrscheinprüfer ist kein EAO ;) Das sind z.B. Revisoren.
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Ein Fahrscheinprüfer ist kein EAO ;) Das sind z.B. Revisoren.
Ja, aber es kann durchaus sein, daß bei der Truppe ein EAO dabei ist.
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Ein Fahrscheinprüfer ist kein EAO ;) Das sind z.B. Revisoren.
Ja, aber es kann durchaus sein, daß bei der Truppe ein EAO dabei ist.
Ist aber auch egal, weil die Fahrpreishinterziehung nicht unter das Festnahmerecht von Eisenbahnaufsichtsorganen fällt (aus dem Kopf: keine Störung oder Behinderung des Eisenbahnverkehrs).
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Das Festnahmerecht der Eisenbahnaufsichtsorgane beschränkt sich auf Fälle, wo jemand gegen die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes verstößt und gegenwärtig keine Organe der öffentlichen Sicherheit unmittelbar beigezogen werden können. Und zeitlich auch nur bis zum nächstmöglichen Punkt, wo ein Einschreiten der Polizei möglich ist. Alles andere fällt unter das "private Festhalterecht", das jedermann im Anlassfall zusteht und wofür man sich gegebenenfalls auch verantworten muss.
Die WiLi sollten sich endlich einmal besinnen und statt dieser "Wegelagerei" in den U-Bahn-Stationen (Schwerpunktkontrollen) in den U-Bahn-Zügen kontrollieren. Das stößt auf hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, während die Abpasserei und Aufhalterei bei den Ausgängen fast ausschließlich als lästig und zumindest zeitraubend empfunden wird! Außerdem sind da schon viele (eigentlich) unschuldig zum Handkuss gekommen, was sie plus ihre Freunde und Verwandten sicher nicht zu zufriedenen Fahrgästen der WiLi gemacht hat.
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1. Bei Kontrollen an den Zugängen kann niemand nachweisen, dass ich mit der Ubahn gefahren bin.
2. Der Polizist hat kein Recht, meine Personalien zu kontrollieren.
3. Die Wiener Linien werden sich hüten, in diesem Fall die 100 EUR einzuklagen, weil sie wissen, dass sie mit guter Wahrscheinlichkeit einfahren
4. Ein Richter hat inzwischen die Höhe des Betrages in Zweifel gezogen und die Wiener Linien abblitzen lassen.
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1. Bei Kontrollen an den Zugängen kann niemand nachweisen, dass ich mit der Ubahn gefahren bin.
Du hast nur gegen die Hausordnung verstoßen und das ist sicher nicht strafbar, da kannst du maximal des Hauses verwiesen werden oder ein Betretungsverbot bekommen! ;)
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2. Der Polizist hat kein Recht, meine Personalien zu kontrollieren.
Der Polizist hat jedes Recht deine Identität festzustellen.
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2. Der Polizist hat kein Recht, meine Personalien zu kontrollieren.
Der Polizist hat jedes Recht deine Identität festzustellen.
Echt?
§ 35. VStG: Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn
1.
der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist oder
2.
begründeter Verdacht besteht, daß er sich der Strafverfolgung zu entziehen suchen werde, oder
3.
der Betretene trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht.
Das Betreten auf frischer Tat fehlt!!!
Die sogenannten "Anschriftenfeststellungen" sprich Schwarzkapller steigt mit Schwarzfahrer ohne Ausweis aus der Bim, Polizei wird gerufen und die macht Meldeauskunft, nunja, grau ist die Maus.
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2. Der Polizist hat kein Recht, meine Personalien zu kontrollieren.
Der Polizist hat jedes Recht deine Identität festzustellen.
§ 35. VStG: Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn ...
Ich rede nicht gleich von festnehmen. Aber der Polizist hat - soweit ich zumindest weiß - jedes Recht meine Identität festzustellen. Dass er mich deswegen nicht gleich ohne weiteres festnehmen darf, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt. Dafür kenne ich aber auch die einschlägigen Rechtsvorschriften zu schlecht.
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In Österreich muss man sich gar nicht ausweisen können. Natürlich kann man notfalls auf die Wache mitgenommen werden, um die Identität festzustellen, aber ich rede von der Praxis ;)
Die Wegelagerei außerhalb des Zuges ist m.E. auch noch nicht juristisch geklärt. Aus der Tatsache, dass ich die Sperre durchschritten habe, kann man mir noch nicht nachweisen, dass ich das Verkehrsmittel tatsächlich genutzt habe.
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Ein Fahrscheinprüfer ist kein EAO ;) Das sind z.B. Revisoren.
Also ich weiß nicht, ob die Vorschriften geändert wurden, ich habe meinen EAO-Ausweis seinerzeit bereits NACH der Prüfung zum Fahrscheinprüfer bekommen.
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Also ich weiß nicht, ob die Vorschriften geändert wurden, ich habe meinen EAO-Ausweis seinerzeit bereits NACH der Prüfung zum Fahrscheinprüfer bekommen.
Da warst du aber schon im höheren Dienst, oder? Nur die allerwenigsten normalen Fahrscheinprüfer sind auch EAO.
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Also ich weiß nicht, ob die Vorschriften geändert wurden, ich habe meinen EAO-Ausweis seinerzeit bereits NACH der Prüfung zum Fahrscheinprüfer bekommen.
Da warst du aber schon im höheren Dienst, oder? Nur die allerwenigsten normalen Fahrscheinprüfer sind auch EAO.
Ich hatte zwar die Meldung für den Höheren Dienst abgegeben, jedoch wie ich dann zum Revisor ausgebildet wurde, bekam ich einen Neuen. Der als Fahrscheinprüfer war eingeschränkt, ich weiß jedoch nicht mehr in was. Das die Fahrscheinprüfer bereits EAO sind hat eben mit dem Anhalterecht zu tun, was genau, weis ich jetzt jedoch auch nicht. Was ich definitiv weis ist, dass ein Fahrgast, der gegen einen Fahrscheinprüfer tätlich wird und ihn verletzt, bedingt durch den EAO-Ausweis unabhängig von der schwere der Verletzung automatisch eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung bekommt. Auch wenn diese dann bei einem eventuellen späteren Strafverfahren auf leicht, bzw fahrlässige Körperverletzung herabgestuft wird.
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Ein Eisenbahnaufsichtsorgan kann einschreiten und im Notfall (und falls die Polizei nicht rasch genug vor Ort sein kann) innerhalb von Eisenbahnanlagen wen festnehmen, wenn der die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes gefährdet! In allen anderen Fällen gilt auch für Eisenbahner nur das private Festhalterecht, wie für jedermann. Und da muss das Einschreiten überlegt und begründbar sein, will man nicht selber eine Bestrafung riskieren.
Das ist alles eine ganz andere rechtliche Größenordnung als Schwarzfahren. Will man ganz sicher gehen, müsste jeder Fahrscheinkontrollor bei seiner Tätigkeit von einem Polizisten begleitet werden, der den Übeltäter damit bei begangener Tat betritt und dann auch amtshandeln kann. Wäre natürlich personalaufwendig und schwierig, aber dafür effizient! C:-)
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Alle Fahrscheinprüfer sind als EAO vereidigt. Allerdings dürfen sie in den Eisenbahnverkehr nicht regelnd eingreifen.
Weiterführende Information zum Thema:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2008/11_12/files/OBERSTER_GERICHTSHOF.pdf (http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2008/11_12/files/OBERSTER_GERICHTSHOF.pdf)
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Will man ganz sicher gehen, müsste jeder Fahrscheinkontrollor bei seiner Tätigkeit von einem Polizisten begleitet werden, der den Übeltäter damit bei begangener Tat betritt und dann auch amtshandeln kann.
Oder man ändert die rechtlichen Rahmenbedingungen, dann könnte man Schwarzfahren auch nachhaltiger ahnden. Beispielsweise erhöht sich die Strafe in der Schweiz mit jedem Mal. Ob es dort deshalb allerdings weniger Schwarzfahrer gibt, ist mir nicht bekannt. In Deutschland hat Schwarzfahren mittlerweile ja auch eine andere Wertigkeit.
Aber was erwartet man sich in einem Land, in dem diejenigen, die die Regeln nicht befolgen immer als "arme Opfer" dargestellt werden bzw. deren Verfolgung "von oben" nicht gewollt wird. (Stichwort: Raser, Falschparker)
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Oder man ändert die rechtlichen Rahmenbedingungen . . . .
Und wie? Willst du die Fahrscheinprüfer mit Polizeibefugnissen ausstatten und natürlich auch bewaffnen, damit sie ihre Absichten auf jeden Fall durchsetzen können? ::)
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Will man ganz sicher gehen, müsste jeder Fahrscheinkontrollor bei seiner Tätigkeit von einem Polizisten begleitet werden, der den Übeltäter damit bei begangener Tat betritt und dann auch amtshandeln kann.
Oder man ändert die rechtlichen Rahmenbedingungen, dann könnte man Schwarzfahren auch nachhaltiger ahnden. Beispielsweise erhöht sich die Strafe in der Schweiz mit jedem Mal. Ob es dort deshalb allerdings weniger Schwarzfahrer gibt, ist mir nicht bekannt. In Deutschland hat Schwarzfahren mittlerweile ja auch eine andere Wertigkeit.
Aber was erwartet man sich in einem Land, in dem diejenigen, die die Regeln nicht befolgen immer als "arme Opfer" dargestellt werden bzw. deren Verfolgung "von oben" nicht gewollt wird. (Stichwort: Raser, Falschparker)
:up:Danke. Dafür bezahlen wir ja brav Steuer um Asoziale zu erhalten und die werden leider meistens als arme Opfer dargestellt. Für was haben wir Fahrscheinprüfer wen sie nichts tun dürfen, außer de eskalieren zu Agieren.
Schön reden ist in und wir bezahlen das Management dafür. Diesen Herrschaften sollten Änderungen im Gesetz beantragen, oder Freifahrten einführen. Personaleinsparung bei der Kontrolle, sowie Einsparungen bei den FSA und FSE.
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Dafür bezahlen wir ja brav Steuer um Asoziale zu erhalten und die werden leider meistens als arme Opfer dargestellt.
Ich wünsch' Dir, daß Du mit 45 arbeitslos wirst (zu spät um nochmal einen Job zu finden, zu früh für die "geschützte-Werkstätten-Frühpension"). Bis dahin habe ich dann mein Managergehalt bereits in die Schweiz geschoben. ::)
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Oder man ändert die rechtlichen Rahmenbedingungen, dann könnte man Schwarzfahren auch nachhaltiger ahnden. Beispielsweise erhöht sich die Strafe in der Schweiz mit jedem Mal. Ob es dort deshalb allerdings weniger Schwarzfahrer gibt, ist mir nicht bekannt.
In Zürich fahren rund 1,5% schwarz. Bei uns sind es ca. 2,5%. Also sooo dramatisch ist der Unterschied auch nicht. Vor allem sollte man hier ehrlich den Aufwand dem Nutzen gegenüberstellen (wie viele zusätzliche Fahrscheinprüfer führen zu welcher Verringerung der Verwaltungsübertretung und ist das finanziell vertretbar). 100 € fürs Schwarzfahren ist für mich übrigens Wucher und steht in keinem Verhältnis zum Preis eines Einzelfahrscheins. Damit trifft man genauso die alleinerziehende Mutter dreier Kinder, die ihren Fahrschein aus Stress zu entwerten vergessen hat, und sowieso schon jeden Euro umdrehen muss. Ich bin da kein Anhänger von Law and Order.
Wenn die WL die Fahrgastmilliarde bis 2020 tatsächlich erreichen wollen (halte ich ohne statistische Trickserei unter normalen Umständen nicht für möglich), dann müssten wir sowieso zu einem anderen Modell finden: Eine generelle ÖV-Steuer und dafür Gratis-Öffis.
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100 € fürs Schwarzfahren ist für mich übrigens Wucher und steht in keinem Verhältnis zum Preis eines Einzelfahrscheins. Damit trifft man genauso die alleinerziehende Mutter dreier Kinder, die ihren Fahrschein aus Stress zu entwerten vergessen hat, und sowieso schon jeden Euro umdrehen muss. Ich bin da kein Anhänger von Law and Order.
Sorry, aber das ist eine lächerliche Ausrede – da müßte man ja jeder gestressten alleinerziehenden Dreikindermutter auch den Führerschein wegnehmen, weil ihr dann auch sichtlich die Konzentration für's Autofahren fehlt. 99% der "Vergesser" sind echte Schwarzfahrer – auch unter alleinerziehenden Müttern. Das Markieren eines Fahrscheins stellt keine derartig schwierige Gedächtnisleistung dar, daß es zu entschuldigen wäre. Abgesehen davon sind 100 EUR bei den momentanen Fahrkartenpreisen die untere Grenze, welche wahrscheinlichkeitstheoretisches Schwarzfahren halbwegs unrentabel macht. Du würdest ja auch nicht etwa bei einer Single-Choice-Prüfung mit zwei Antwortmöglichkeiten die Grenze zum Vierer bei 50% ansetzen.
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Oder man ändert die rechtlichen Rahmenbedingungen, dann könnte man Schwarzfahren auch nachhaltiger ahnden. Beispielsweise erhöht sich die Strafe in der Schweiz mit jedem Mal. Ob es dort deshalb allerdings weniger Schwarzfahrer gibt, ist mir nicht bekannt.
In Zürich fahren rund 1,5% schwarz. Bei uns sind es ca. 2,5%. Also sooo dramatisch ist der Unterschied auch nicht. Vor allem sollte man hier ehrlich den Aufwand dem Nutzen gegenüberstellen (wie viele zusätzliche Fahrscheinprüfer führen zu welcher Verringerung der Verwaltungsübertretung und ist das finanziell vertretbar). 100 € fürs Schwarzfahren ist für mich übrigens Wucher und steht in keinem Verhältnis zum Preis eines Einzelfahrscheins. Damit trifft man genauso die alleinerziehende Mutter dreier Kinder, die ihren Fahrschein aus Stress zu entwerten vergessen hat, und sowieso schon jeden Euro umdrehen muss. Ich bin da kein Anhänger von Law and Order.
Wenn die WL die Fahrgastmilliarde bis 2020 tatsächlich erreichen wollen (halte ich ohne statistische Trickserei unter normalen Umständen nicht für möglich), dann müssten wir sowieso zu einem anderen Modell finden: Eine generelle ÖV-Steuer und dafür Gratis-Öffis.
Vorerst einmal eine Bitte, könnte man die Ganze Diskussion über die Fahrscheinkontrolle abtrennen?
Aber jetzt zu meinen Standpunkt
Solange der ÖV kostet, brauchst du auch eine Kontrolle. Und auch bei einen Nulltarif brauchst du eine Kontrolle, denn wie willst du sonst die werten Fahrgäste daran hindern, sich daneben zu benehmen, bzw dann diese Fahrgäste aus den Fahrzeug zu entfernen.
Generelle Öffi-Steuer? Die Partei, die das umsetzt ist in Wien dann die längste Zeit in der Politik gewesen. Ganz zu schweigen von den beiden Autofahrerclub. Meiner Meinung nach, bei dem heutigen Sozialdenken nicht umsetzbar.
Die 1 Milliarde Fahrgäste bis 2020 halte ich sehr wohl realistisch, da immer mehr auf das Auto pfeifen, bzw sich es nicht mehr leisten können und auf die Öffis umsteigen. Und weil viele auf die 1 Million weniger Fahrgäste herumreiten. Ich behaupte nach wie vor, es sind nicht weniger Fahrgäste geworden, sondern die Fahrausweise haben sich Anteilsmässig wesentlich zu den Jahreskarten genähert und da sich die Fahrgastzahlen nur errechnet werden kommt es zu dieser Differenz. Denn bei dieser Größenordnung kann man mMn kein genaue Zahl erstellen. Selbst wenn man wirklich alle einsteigende Fahrgäste zählen würde, hätte man keine genauen Zahlen, da man nie weis, ob ein Fahrgast von einer Linie von einer anderen Linie umsteigt, oder ob der Fahrgast beim Einsteigen erst seine fahr beginnt.
Und die 100 Euro, für eine Mutti, die nur vergessen hat, ist das viel Geld. Nur solange es immer noch Fahrgäste gibt, die die 100 Euro ohne eine Miene zu verziehen bezahlen, kann die Strafe nicht zu hoch sein. Man müsste eventuell das Fahren ohne gültigen Fahrausweis aus dem Verwaltungsvergehen in ein Strafvergehen umwandeln. Dann könnte man die Strafen für Wiederholungstäter staffeln.
Und nur zur Info, die ÖBB verlangt schon wesentlich länger für das Fahren ohne gültigen Fahrausweis 100,- Euro. Und da regt sich komischer weise niemand auf.
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Solange der ÖV kostet, brauchst du auch eine Kontrolle. Und auch bei einen Nulltarif brauchst du eine Kontrolle, denn wie willst du sonst die werten Fahrgäste daran hindern, sich daneben zu benehmen, bzw dann diese Fahrgäste aus den Fahrzeug zu entfernen.
Natürlich sollte es dann auch weiterhin so etwas wie ein Linienservice geben.
Generelle Öffi-Steuer? Die Partei, die das umsetzt ist in Wien dann die längste Zeit in der Politik gewesen. Ganz zu schweigen von den beiden Autofahrerclub. Meiner Meinung nach, bei dem heutigen Sozialdenken nicht umsetzbar.
Eh nicht, die Zeit ist noch lange nicht reif (falls sie es jemals wird). Aber Massen an zusätzlichen Fahrgästen wird es anders einfach nicht geben. Ein paar Mio. wird man schon noch dazubekommen, allein durch das normale Wachstum. Aber 100 Mio. in 7 Jahren? Die U1 ist die einzige U-Bahn-Verlängerung bis 2020 und die ersetzt nur den 67er. Wenn wir mal großzügig von einem 50%-Zuwachs an Fahrgästen ausgehen, wo auch immer die herkommen, sind das nur 8 Mio. plus. Straßenbahnverlängerung wird es nur in homöopathischen Mengen geben. Von mir aus insgesamt 40-50 Mio. plus bis 2020 halt ich für realistisch.
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Dafür bezahlen wir ja brav Steuer um Asoziale zu erhalten und die werden leider meistens als arme Opfer dargestellt.
Ich wünsch' Dir, daß Du mit 45 arbeitslos wirst (zu spät um nochmal einen Job zu finden, zu früh für die "geschützte-Werkstätten-Frühpension"). Bis dahin habe ich dann mein Managergehalt bereits in die Schweiz geschoben. ::)
Hier sind nicht die Arbeitslosen sondern Schwarzfahrer gemeint.
Aber auch bei der Generation 45+ wären politische Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung notwendig.
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Hier sind nicht die Arbeitslosen sondern Schwarzfahrer gemeint.
Aber auch bei der Generation 45+ wären politische Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung notwendig.
OK, sorry kleines Mißverständnis. Schwarzfahren ist natürlich asozial (auch wenn ich manchmal durchaus verstehen kann, daß man für das Service der Wiener Linien nicht zahlen will 8)).
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Solange der ÖV kostet, brauchst du auch eine Kontrolle. Und auch bei einen Nulltarif brauchst du eine Kontrolle, denn wie willst du sonst die werten Fahrgäste daran hindern, sich daneben zu benehmen, bzw dann diese Fahrgäste aus den Fahrzeug zu entfernen.
Sei mir nicht böse, aber eine brauchbare Kontrolle, die Fahrgäste daran hindert, sich daneben zu benehmen, bzw dann diese Fahrgäste aus den Fahrzeugen entfernt, gibt es nicht. Wenn man Glück hat, dann greift einmal ein Fahrer ein, die meisten schauen in solchen Fällen intensiv durch die Windschutzscheibe und trauen sich auchnicht, den Finger inRichtung Funktaste auszustrecken.
Und die 100 Euro, für eine Mutti, die nur vergessen hat, ist das viel Geld. Nur solange es immer noch Fahrgäste gibt, die die 100 Euro ohne eine Miene zu verziehen bezahlen, kann die Strafe nicht zu hoch sein. Man müsste eventuell das Fahren ohne gültigen Fahrausweis aus dem Verwaltungsvergehen in ein Strafvergehen umwandeln. Dann könnte man die Strafen für Wiederholungstäter staffeln.
Willst den Armen das Geld abnehmen, dass sie für Lebensmittel für 2, 3 oder 4 Wochen haben, nur damit finanziell leistungsfähigere das vielleicht ein bisschen spüren? So kann es sicher nicht sein und wie schon gesagt, den ersten Richter hat es schon gegeben, der das nicht hingenommen hat. Ich nehme an, dass die WL das nicht durchjudizieren werden, weil sie Angst vor einem OGH-Urteil haben werden.
Und nur zur Info, die ÖBB verlangt schon wesentlich länger für das Fahren ohne gültigen Fahrausweis 100,- Euro. Und da regt sich komischer weise niemand auf.
Stimmt nicht, laut ÖBB (http://www.oebb.at/de/Services/Fahrgeldnachforderung/index.jsp) sind das 70 Euro. Von den Fahrgastzahlen sind da potentiell weniger betroffen als bei den WL, abgesehen davon stehen die 70 Euro in einer anderen Relation als die 2,10 Euro oder weniger, die die Wiener Linien für eine Fahrt verlangen.
Edit: bei einem Fahrpreis im Regionalverkehr von angenomm durchschnittlich 5-10 Euro sind das 1400 - 700 %, bei den Wiener Linien sind das 4762 %!
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Willst den Armen das Geld abnehmen, dass sie für Lebensmittel für 2, 3 oder 4 Wochen haben, nur damit finanziell leistungsfähigere das vielleicht ein bisschen spüren?
Und nur weil ich arm bin, darf ich dann machen, was ich will? Nein, so geht's nicht! Es gibt Regeln an die man sich zu halten hat oder man muß die Konsequenzen tragen– und das gilt für alle. Von mir aus kann man gerne bei Wiederholungstätern die Strafen staffeln (also die Wiederholung noch teurer machen) – aber der Basissatz von 100 Euro ist schon OK. Bei der vorliegenden Kontrollfrequenz ist jeder niedrigere Betrag sinnlos, weil er de facto das Schwarzfahren fördert.
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5000% sind nicht ok und asozial. Wenn die Kontrolldichte zu gering ist, dann ist das einzig und allein Angelegenheit der Wiener Linien.
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Hier sind nicht die Arbeitslosen sondern Schwarzfahrer gemeint.
Aber auch bei der Generation 45+ wären politische Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung notwendig.
OK, sorry kleines Mißverständnis. Schwarzfahren ist natürlich asozial (auch wenn ich manchmal durchaus verstehen kann, daß man für das Service der Wiener Linien nicht zahlen will 8)).
Das verstehe ich auch.
Darum gibts ja Foren und man hofft dass die Verantwortlichen so manches als positive Kritik aufnehmen oder so mancher damit befasster Bedienstete das Umsetzt.
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5000% sind nicht ok und asozial. Wenn die Kontrolldichte zu gering ist, dann ist das einzig und allein Angelegenheit der Wiener Linien.
Die Kontrolldichte – und das traue ich sogar den Wiener Linien zu – ist in etwa so gewählt, daß zwischen Schwarzfahrerquote, Personaleinsatzkosten und Einnahmen optimiert wird. Alles andere wäre auch völlig blödsinnig. Ein Verkehrsunternehmen hat weder die Aufgaben des Sozialamtes zu übernehmen noch die Vergeßlichkeit/Dummheit der Bevölkerung auszugleichen.
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Ich denke, der Ansatz, das Schwarzfahren bei Wiederholungen teurer zu machen, ist ein guter Ansatz. So könnte man das erste Vergehen auch günstiger machen, um die berühmte Mutter mit 3 Kindern zu entlasten. Ein anderer Ansatz wäre, die Strafe zu mindern, wenn sich der Schwarzfahrer z.B. binnen einer Woche nach dem (ersten) Vergehen eine Jahreskarte kauft. Allerdings müsste das Schwarzfahren ab dem zweiten Mal dann deutlich teurer werden (z.B. Verdoppelung der Strafe bei jeder weiteren negativen Kontrolle binnen eines gewissen Zeitraumes, also zuerst 100 EUR, dann 200 EUR, dann 400 EUR, dann 800 EUR etc.).
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Ein anderer Ansatz wäre, die Strafe zu mindern, wenn sich der Schwarzfahrer z.B. binnen einer Woche nach dem (ersten) Vergehen eine Jahreskarte kauft.
So eine Art € 70,- Gutschein für eine Jahreskarte, 1 Woche gültig, zur € 100,- Strafe dazu. Das könnte was, da haben alle was davon ;-)
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Ein anderer Ansatz wäre, die Strafe zu mindern, wenn sich der Schwarzfahrer z.B. binnen einer Woche nach dem (ersten) Vergehen eine Jahreskarte kauft.
So eine Art € 70,- Gutschein für eine Jahreskarte, 1 Woche gültig, zur € 100,- Strafe dazu. Das könnte was, da haben alle was davon ;-)
Das finde ich eher kontraproduktiv. Dann kaufe ich mir als Dauerfahrgast einfach keine Jahreskarte und warte darauf, dass ich erwischt werde. Wenn das Hasardspiel einen Monat gut geht, habe ich bereits gewonnen, wenn nicht, kaum was verloren.
Das Problem mit fixen Bußgeldern ist (man sieht es ja auch bei den Verkehrsstrafen), den einen kratzen 100 Euro gar nicht, den anderen treiben selbst 30 Euro schon fast in den Ruin. Besser wäre es, die Strafen an das Einkommen zu koppeln.
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Heute beim Heimfahren am D-Wagen erlebt: Bei der Börse schleppt sich ein altes Muaterl mit drei Einkaufssackerln in den E2 und mit letzter Kraft zum ersten Quersitz und lässt sich kurz zum Verschnaufen und um ihren Fahrschein zu suchen niederfallen.
Kaum fährt der Zug an, steht vorne auf der Längsbank ein Kontrollor auf "Die Fahrscheine bitte". Meine Jahreskarte (ich stand beim Fenster bei Sitz 1) und die Fahrscheine der anderen 2-3 Leute rundherum wollte er kaum sehen und steuerte sofort auf das Muaterl zu. Natürlich hat sie noch nicht entwertet. Sie hat dann eh gesagt, dass sie das gerade machen wollte und bekam fast einen Herzinfarkt, als er nur sagte "Das macht dann 103 Euro, wollsn glei zohln oder später"; er ließ sich bis zum Schottentor nicht erweichen. Das war sicher ein nicht geringer Teil der Pension und die Dame sah mir keinesfalls danach aus, dass sie ein unehrlicher Rowdy wäre.
Menschlichkeit ist halt leider out, da könnt ihr mit Law & Order sagen was ihr wollt, so was muss einfach nicht sein. Er hätte wenigstens ihren Fahrschein nehmen können und ihn für sie entwerten.
Auch die anderen Fahrgäste haben nur den Kopf geschüttelt und eine Mutter zu ihrem kleinen Kind gesagt: "Das ist aber ein sehr strenger Kontrollor!"
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Ein anderer Ansatz wäre, die Strafe zu mindern, wenn sich der Schwarzfahrer z.B. binnen einer Woche nach dem (ersten) Vergehen eine Jahreskarte kauft.
So eine Art € 70,- Gutschein für eine Jahreskarte, 1 Woche gültig, zur € 100,- Strafe dazu. Das könnte was, da haben alle was davon ;-)
Das finde ich eher kontraproduktiv. Dann kaufe ich mir als Dauerfahrgast einfach keine Jahreskarte und warte darauf, dass ich erwischt werde. Wenn das Hasardspiel einen Monat gut geht, habe ich bereits gewonnen, wenn nicht, kaum was verloren.
Das Problem mit fixen Bußgeldern ist (man sieht es ja auch bei den Verkehrsstrafen), den einen kratzen 100 Euro gar nicht, den anderen treiben selbst 30 Euro schon fast in den Ruin. Besser wäre es, die Strafen an das Einkommen zu koppeln.
So etwas gibt es mWn in ein oder zwei nordeuropäischen Ländern. Da wird das Bußgeld nach dem Einkommen berechnet.
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Heute beim Heimfahren am D-Wagen erlebt: Bei der Börse schleppt sich ein altes Muaterl mit drei Einkaufssackerln in den E2 und mit letzter Kraft zum ersten Quersitz und lässt sich kurz zum Verschnaufen und um ihren Fahrschein zu suchen niederfallen.
Kaum fährt der Zug an, steht vorne auf der Längsbank ein Kontrollor auf "Die Fahrscheine bitte". Meine Jahreskarte (ich stand beim Fenster bei Sitz 1) und die Fahrscheine der anderen 2-3 Leute rundherum wollte er kaum sehen und steuerte sofort auf das Muaterl zu. Natürlich hat sie noch nicht entwertet. Sie hat dann eh gesagt, dass sie das gerade machen wollte und bekam fast einen Herzinfarkt, als er nur sagte "Das macht dann 103 Euro, wollsn glei zohln oder später"; er ließ sich bis zum Schottentor nicht erweichen. Das war sicher ein nicht geringer Teil der Pension und die Dame sah mir keinesfalls danach aus, dass sie ein unehrlicher Rowdy wäre.
Menschlichkeit ist halt leider out, da könnt ihr mit Law & Order sagen was ihr wollt, so was muss einfach nicht sein. Er hätte wenigstens ihren Fahrschein nehmen können und ihn für sie entwerten.
Auch die anderen Fahrgäste haben nur den Kopf geschüttelt und eine Mutter zu ihrem kleinen Kind gesagt: "Das ist aber ein sehr strenger Kontrollor!"
Und da hat sich keiner der Fahrgäste (inclusive dir) eingemischt? SPätstens nachdem sich 2 Fahrgäste eingemischt hätten, hätte der Kontrollor wahrscheinlich aufgegeben. Zumindest hätte man das Mutterl beruhigen können, sich den Papierfetzen vom Kontrollor nehmen können und ihn mit einem entsprechenden Schreiben an die Wiener Linien - oder besser noch - in Kopie auch an den Bürgermeister schicken können.
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Kaum fährt der Zug an, steht vorne auf der Längsbank ein Kontrollor auf "Die Fahrscheine bitte". Meine Jahreskarte (ich stand beim Fenster bei Sitz 1) und die Fahrscheine der anderen 2-3 Leute rundherum wollte er kaum sehen und steuerte sofort auf das Muaterl zu. Natürlich hat sie noch nicht entwertet. Sie hat dann eh gesagt, dass sie das gerade machen wollte und bekam fast einen Herzinfarkt, als er nur sagte "Das macht dann 103 Euro, wollsn glei zohln oder später"; er ließ sich bis zum Schottentor nicht erweichen. Das war sicher ein nicht geringer Teil der Pension und die Dame sah mir keinesfalls danach aus, dass sie ein unehrlicher Rowdy wäre.
Normalerweise sagt man den Kontrolloren, dass man jedem eine Haltestelle Zeit lassen muss (zumindest war das vor einiger Zeit noch so), ein Fahrgast könnte ja z.B. zu spät merken, dass er kein Geld bei sich hat und daher bei der nächsten Haltestelle wieder raus wollen bzw. müssen! Wieso bist du (Feigling) nicht eingeschritten? Ich habe das schon gemacht, der Fahrscheinprüfer war "not amused"! :o
Du solltest den Vorfall auf jeden Fall dem Kundendienst mitteilen!
Was der Wicht wohl getan hätte, wenn das ein zwei Meter großer Glatzkopf mit 140 Kilo gewesen wäre?
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Menschlichkeit ist halt leider out, da könnt ihr mit Law & Order sagen was ihr wollt, so was muss einfach nicht sein. Er hätte wenigstens ihren Fahrschein nehmen können und ihn für sie entwerten.
Das hat aber absolut nichts damit zu tun, daß eine Strafe von 100 Euro prinzipiell nicht gerechtfertigt sei. Das hat damit zu tun, daß der betreffende Kontrollor einfach ein Arschloch ist und/oder die Situation nicht einschätzen kann/will. Es gehört nämlich schon zu den Aufgaben eines Fahrscheinprüfers auch die Situation beim Einsteigen zu überblicken. Und mal ehrlich: Da hättest echt was sagen können, wenn Du das schon so detailliert schildern kannst. Unbeliebter kannst Dich bei dem Verein eh nicht mehr machen als auf der roten Liste zu stehen. ;)
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Keine Angst, ich hab mich dann nach dem Aussteigen eh auch über mich selbst geärgert, dass ich nur zugeschaut habe. Wenn mir das wieder passieren sollte, werde ich einschreiten. Noch mehr hassen können sie mich eh nicht, das stimmt :D
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Dann schreib das bitte den WL mit Datum, Uhrzeit und Linie damit das vielleicht doch noch ein gutes Ende hat.
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das Problem ist eher das die Leute von "Oben" einen ungeheueren Druck bekommen Meldungen zu bringen. Und was willst als Kollektivler, der jederzeit austauschbar ist, machen. Die werden praktisch dazu abgerichtet alles und jedes zu schreiben.
Ich würde sowas nicht mal im Ansatz schreiben.Wobei ich hab leicht reden als Beamter. Ich hab damals gelernt das ich alleine entscheide ob ich eine Mehrgebühr ausstelle oder nicht.
Nur was Heute abgeht hat damit nicht mehr viel zu tun. Daher wäre ich mal vorsichtig den Menschen, ohne ihm zu kennen, zu verurteilen. Da gibt es genug die schreiben einfach alles nur um ihren Job nicht zu verlieren.
Ich könnte euch genug Geschichten erzählen wie man mit Neuen umgeht. Die Menschlichkeit ist bei diesem Job, speziell für Neue schon lange in den Hintergrund verschwunden. Ich hab es selber schon erlebt das jemand ein altes Mutterl gestraft hat. Da ist auch mir das Grausen gekommen und ich hab mir gedacht "weit haben wir es schon gebracht".
Und das mit der Beschwerde. Da steht in der Meldung drin - sitzend angetroffen - und damit bist ein Treffer.
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Da gibt es genug die schreiben einfach alles nur um ihren Job nicht zu verlieren.
Da verliere ich lieber den Job und kann mir dafür noch im Spiegel ins Gesicht schauen! :(
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Wenn du Famiie hast, dann stellt sich die Frage, ob du dich in den Spiegel schauen kannst oder deinem Kind in die Augen schauen kannst, wenn es einen bescheidenen Wunsch hat, den du nicht erfüllen kannst.
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Ich habe in einem ähnlichen Fall, allerdings in einem DB-Zug, vom Kontrolleur seinen Ausweis verlangt, er kühlte da sichtlich ab.
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Da gibt es genug die schreiben einfach alles nur um ihren Job nicht zu verlieren.
Da verliere ich lieber den Job und kann mir dafür noch im Spiegel ins Gesicht schauen! :(
Da kannst aber keine Familie ernähren und hoffentlich wartet bald ein neuer Job auf dich, wo du keinen Druck ausgesetzt bist und der Gehalt stimmt. Also überlege bevor du "gute Ratschläge?" gibst.
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Da gibt es genug die schreiben einfach alles nur um ihren Job nicht zu verlieren.
Da verliere ich lieber den Job und kann mir dafür noch im Spiegel ins Gesicht schauen! :(
Mit einem gewissen Alter und Kindern aus dem Haus läßt es sich leicht reden.
mfG
Luki
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Da gibt es genug die schreiben einfach alles nur um ihren Job nicht zu verlieren.
Da verliere ich lieber den Job und kann mir dafür noch im Spiegel ins Gesicht schauen! :(
Da kannst aber keine Familie ernähren und hoffentlich wartet bald ein neuer Job auf dich, wo du keinen Druck ausgesetzt bist und der Gehalt stimmt. Also überlege bevor du "gute Ratschläge?" gibst.
Naja eine Zeitlang gibt's auch noch AMS Geld. Also verhungern wird die Familie nicht gleich nur weil einer einen moralischen gekriegt hat.
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Dann schreib das bitte den WL mit Datum, Uhrzeit und Linie damit das vielleicht doch noch ein gutes Ende hat.
und Zugnummer. ;)
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Auch die WLB behaupten in einer Meldung (aus Jänner 2014) auf ihrer Website, dass das private Sicherheitspersonal, welches die Fahrscheine überprüft, berechtigt wäre, die Identität der Fahrgäste feststellen zu dürfen. Stimmt das?
http://www.wlb.at/eportal/ep/contentView.do/pageTypeId/11124/programId/65531/contentTypeId/1001/channelId/-46088/contentId/65501 (http://www.wlb.at/eportal/ep/contentView.do/pageTypeId/11124/programId/65531/contentTypeId/1001/channelId/-46088/contentId/65501)
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Diese Sicherheitsfirma ist berechtigt die Daten aufzunehmen. Nur wird es sicher nicht lange dauern bis es dann ordentliche Auseinandersetzungen geben wird. Gab es ja schon mit damaligen Sicherheitsfirmen bei den WLB.
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Aber du bist nicht verpflichtet, denen deine Daten zu anzugeben!
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Aber du bist nicht verpflichtet, denen deine Daten zu anzugeben!
Ja - berechtigt bin ich auch, irgendwen aufzufordern, mir irgendwelche Daten zu geben. Die Frage ist, was passiert, wenn er es nicht tut.
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Aber du bist nicht verpflichtet, denen deine Daten zu anzugeben!
Ja - berechtigt bin ich auch, irgendwen aufzufordern, mir irgendwelche Daten zu geben. Die Frage ist, was passiert, wenn er es nicht tut.
Na er wird die Polizei rufen, die dann deine Daten feststellt. Und wennst versuchst weg zu gehen wird er dir hinter her gehen oder versuchen dich fest zu halten (halt mit in den Weg stellen und dergleichen).
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Was schon für Kontrollore der WL zweifelhaft ist, ist für private Sicherheitsfirmen IMHO völlig ausgeschlossen.
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Bei unseren Gesetzen ist es leider so, daß jene, die auf Kosten anderer leben oder andere ausnutzen am besten durch die Gesetze geschützt sind, das fängt beim kleinen Schwarzfahrer an, geht über die, die nach mehrmaligen Führerscheinentzug wegen Saufens den Schein immer wieder zurückbekommen bis zu Grasser und Konsorten.
Kein Wunder, Gesetze werden auch von Politikern gemacht, und die gehören ja genau zu diesen Leuten.
mfG
Luki
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Aber du bist nicht verpflichtet, denen deine Daten zu anzugeben!
Ja - berechtigt bin ich auch, irgendwen aufzufordern, mir irgendwelche Daten zu geben. Die Frage ist, was passiert, wenn er es nicht tut.
Na er wird die Polizei rufen, die dann deine Daten feststellt. Und wennst versuchst weg zu gehen wird er dir hinter her gehen oder versuchen dich fest zu halten (halt mit in den Weg stellen und dergleichen).
Und was soll der Polizist machen? Verwaltungsübertretung - nicht direkt beobachtet.
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Aber du bist nicht verpflichtet, denen deine Daten zu anzugeben!
Ja - berechtigt bin ich auch, irgendwen aufzufordern, mir irgendwelche Daten zu geben. Die Frage ist, was passiert, wenn er es nicht tut.
Na er wird die Polizei rufen, die dann deine Daten feststellt. Und wennst versuchst weg zu gehen wird er dir hinter her gehen oder versuchen dich fest zu halten (halt mit in den Weg stellen und dergleichen).
Und was soll der Polizist machen? Verwaltungsübertretung - nicht direkt beobachtet.
Die Personalien feststellen sonst nix. Das darf man soweit ich weiß auch ohne jemanden auf frischer Tat ertappt zu haben, also auch auf verdacht.
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Aber du bist nicht verpflichtet, denen deine Daten zu anzugeben!
Ja - berechtigt bin ich auch, irgendwen aufzufordern, mir irgendwelche Daten zu geben. Die Frage ist, was passiert, wenn er es nicht tut.
Na er wird die Polizei rufen, die dann deine Daten feststellt. Und wennst versuchst weg zu gehen wird er dir hinter her gehen oder versuchen dich fest zu halten (halt mit in den Weg stellen und dergleichen).
Und was soll der Polizist machen? Verwaltungsübertretung - nicht direkt beobachtet.
Die Personalien feststellen sonst nix. Das darf man soweit ich weiß auch ohne jemanden auf frischer Tat ertappt zu haben, also auch auf verdacht.
Nicht bei einer reinen Verwaltungsübertretung, sondern nur bei strafrechtlichem Verdacht.
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100 € fürs Schwarzfahren ist für mich übrigens Wucher und steht in keinem Verhältnis zum Preis eines Einzelfahrscheins. Damit trifft man genauso die alleinerziehende Mutter dreier Kinder, die ihren Fahrschein aus Stress zu entwerten vergessen hat, und sowieso schon jeden Euro umdrehen muss. Ich bin da kein Anhänger von Law and Order.
Sorry, aber das ist eine lächerliche Ausrede – da müßte man ja jeder gestressten alleinerziehenden Dreikindermutter auch den Führerschein wegnehmen, weil ihr dann auch sichtlich die Konzentration für's Autofahren fehlt. 99% der "Vergesser" sind echte Schwarzfahrer – auch unter alleinerziehenden Müttern. Das Markieren eines Fahrscheins stellt keine derartig schwierige Gedächtnisleistung dar, daß es zu entschuldigen wäre. Abgesehen davon sind 100 EUR bei den momentanen Fahrkartenpreisen die untere Grenze, welche wahrscheinlichkeitstheoretisches Schwarzfahren halbwegs unrentabel macht. Du würdest ja auch nicht etwa bei einer Single-Choice-Prüfung mit zwei Antwortmöglichkeiten die Grenze zum Vierer bei 50% ansetzen.
Ich würde bei den Strafgebühren zum Schwarzfahren die Regelung der Asfinag als Richtschnur sehen. Die doppelte Jahresgebühr und damit auch eine Jahreskarte. Bei € 365,– Strafe (der Rest ist ja der Fahrpreis für das ganze Jahr) wäre schon ein gewaltiger Anreiz, nicht ohne Fahrausweis zu fahren.
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Ich würde bei den Strafgebühren zum Schwarzfahren die Regelung der Asfinag als Richtschnur sehen. Die doppelte Jahresgebühr und damit auch eine Jahreskarte. Bei € 365,– Strafe (der Rest ist ja der Fahrpreis für das ganze Jahr) wäre schon ein gewaltiger Anreiz, nicht ohne Fahrausweis zu fahren.
Die Asfinag gibt dann keine Jahresvignette aus, sondern eine "Tagesvignette".
An deiner Stelle würde ich das fordern, was anscheinend einige Forenuser auch gerne hätte - Haftstrafen für SChwarzfahrer, wenn nicht gleich Auspeitschen oder Vierteilen
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Vierteilen
Ja, manche betrachten Schwarzfahren als regicide, dementsprechend sollte auch die Bestrafung ausfallen. Die Hand, mit der man normalerweise den Fahrschein entwertet, soll mit Schwefel abgebrannt werden usw. 8)
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Aber du bist nicht verpflichtet, denen deine Daten zu anzugeben!
So ist es. Ich würde einen Fantasienamen und eine Fantasieadresse angeben, und mit der kann er dann machen, was er will. Und zur Ausweisleistung bist du nicht verpflichtet.
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Ich würde bei den Strafgebühren zum Schwarzfahren die Regelung der Asfinag als Richtschnur sehen. Die doppelte Jahresgebühr und damit auch eine Jahreskarte. Bei € 365,– Strafe (der Rest ist ja der Fahrpreis für das ganze Jahr) wäre schon ein gewaltiger Anreiz, nicht ohne Fahrausweis zu fahren.
Die Asfinag gibt dann keine Jahresvignette aus, sondern eine "Tagesvignette".
An deiner Stelle würde ich das fordern, was anscheinend einige Forenuser auch gerne hätte - Haftstrafen für SChwarzfahrer, wenn nicht gleich Auspeitschen oder Vierteilen
Von Haftstrafen kann man erst bei Gewerbsmäßigkeit reden. Die würde ich sehen, wenn man 3,4 mal pro Jahr erwischt wird. Ich sehe Schwarzfahren durchaus als eine kriminelle Handlung an. Man konsumiert eine Leistung und bezahlt nicht dafür.
Grundsätzlich wäre ich für eine Steuerfinanzierung der Öffis, aber solange es das nicht gibt, ist der Fahrpreis zu entrichten und wer das nicht tut, der soll mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Die Idee, mit der doppelten Jahresgebühr (ich hab das von der Asfinag so verstanden) gleich eine Jahreskarte zu verkaufen, wäre sicher diskussionswürdig. Die Gebühr wäre doch sehr wirksam und der ertappte hatte das nächste Jahr dann auch den Fahrpreis bereits im vorhinein bezahlt.
Selbstverständlich sehe ich auch die Festhaltemöglichkeit von Kontrollorganen (durchaus auch mit Handschellen oder Kabelbindern, wenn nötig) bis zum Eintreffen der Polizei nicht als unverhältnismäßige Maßnahme.
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Und bevor wieder alle schreiben, wie die armen Sozialfälle ausgebeutet werden: Bei Härtefällen kann man ebensogut zinsenfreie Ratenzahlungen vorsehen.
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Da passt das hier ganz gut rein, wie ich finde: Schwarzfahrer- und andere Ausreden (http://www.strassenbahnjournal.at/sjneu/content.php?section=42)
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Und bevor wieder alle schreiben, wie die armen Sozialfälle ausgebeutet werden: Bei Härtefällen kann man ebensogut zinsenfreie Ratenzahlungen vorsehen.
Selbst die sonst im Straßenverkehr weitaus härter strafenden Engländer nehmen (bzw. nahme so gegen 2010) 20 Pfund von einem Schwarzfahrer, obwohl es auf der Ubahn doch einige "kriminelle" Energie benötigt, ohne Fahrausweis zu fahren. Gut, manchmal vollstrecken sie in solchen Fällen auch gleich die Todesstrafe ohne Anhörung.
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Selbstverständlich sehe ich auch die Festhaltemöglichkeit von Kontrollorganen (durchaus auch mit Handschellen oder Kabelbindern, wenn nötig) bis zum Eintreffen der Polizei nicht als unverhältnismäßige Maßnahme.
Du solltest in die USA auswandern. In der New Yorker U-Bahn das Drehkreuz überspringen –-> eine Nacht Häfen ::)
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Dann schreib das bitte den WL mit Datum, Uhrzeit und Linie damit das vielleicht doch noch ein gutes Ende hat.
Heute kam die Antwort:
Sehr geehrter Herr ...!
Da es sich bei der Fahrausweisüberprüfung um eine äußerst schwierige Aufgabe handelt, müssen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontrolle sehr sensibel handeln. Daher können diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Entscheidungen treffen, die für Außenstehende nicht nachvollziehbar sind.
Unser Mitarbeiter hat scheinbar streng nach Vorschrift gehandelt, da in den Beförderungsbedingungen unter Punkt F.3. festgehalten ist, dass Fahrkarten sofort zu entwerten sind.
Es tut uns leid, dass Sie mit der Entscheidung des Kontrollors nicht zufrieden waren.
Für uns ist vom Schreibtisch aus schwer zu beurteilen, ob der Mitarbeiter in diesem Fall zu streng war. Umgekehrt sind gerade die Kontrollorinnen und Kontrollore in Fällen, in welchen sie kulant sind, immer wieder mit Vorwürfen anderer – zahlender – Fahrgästen konfrontiert, die nicht einsehen, wenn ein „Schwarzfahrer“ nicht belangt wird.
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Laberlaberlaber...
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Dann schreib das bitte den WL mit Datum, Uhrzeit und Linie damit das vielleicht doch noch ein gutes Ende hat.
Heute kam die Antwort:
Ich würde mal den Ing. Karlheinz K. anrufen und sagen, dass es sooo nicht geht! :(