Tramwayforum

Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: 13er am 15. April 2014, 21:55:48

Titel: Zwangshalt
Beitrag von: 13er am 15. April 2014, 21:55:48
Es gibt ein neues Signal:

[attach=1]

Dazu eine womöglich naive Frage: Wenn es dieselbe Bedeutung wie Sicherheitshalt hat, warum dann das neue Signal?
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: Linie 41 am 15. April 2014, 21:57:29
Und wofür braucht man dazu ein eigenes Signal? Die Intention ist mir schon klar: Statt Sicherheitshaltestelle kommt Bedarfshaltestelle + Zwangshalt, aber das hätte die Kombination Bedarfshaltestelle + Sicherheitshalt genauso erfüllen könnnen (noch dazu, wo explizit dabei steht, daß es exakt die gleiche Bedeutung hat). ::)
Da hat wohl wieder einmal jemand unbedingt seine Reviermarkierung hinterlassen müssen.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: hema am 15. April 2014, 22:19:43
Das alte Signal "Sicherheitshalt" wird halt bald auslaufen und wegfallen, weil es in der StrabVO unter neuem Namen und anderer Farbgebung festgelegt ist!
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: haidi am 15. April 2014, 22:21:16
Jetzt einmal abgesehen davon, ob das Signal weiß-rot-weiß oder gelb-grün-gelb ist, warum steht da "Vorrangverzicht" dabei? Der Vorrangverzicht hängt nicht von diesem Signal ab, sondern davon, ob der Straßenbahnfahrer an einer Haltestelle oder an einer anderen Stelle anhält.
Wenn in Hinkunft das gelb-grün-gelbe Signal bei Haltestellen angebracht wird, dann gibt es dort keinen Vorrangverzicht.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: hema am 15. April 2014, 22:24:22
Vermutlich, weil das schon beim Signal "Sicherheitshalt" so steht. Da hat halt damals wer nicht anders können, als das dazuzuschreiben und man hat nun das ung'schauter und ohne denken übernommen!
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: Linie 41 am 15. April 2014, 22:31:41
@hema: Sprich Zwangshalt ist Sicherheitshalt neu?
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: haidi am 16. April 2014, 00:44:42
Vermutlich, weil das schon beim Signal "Sicherheitshalt" so steht. Da hat halt damals wer nicht anders können, als das dazuzuschreiben und man hat nun das ung'schauter und ohne denken übernommen!
Beim damaligen Sicherheitshalt war das ja noch klar, der war sicher nicht an einer Haltestelle, da  hätte man einfach eine rote Haltestelle gemacht.
Der neue Zwangshalt soll ja (nachdem die Sicherheitshaltestellen abgeschafft werden), sowohl bei Haltestellen als auch an anderen Stellen angebracht werden.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: hema am 16. April 2014, 00:56:03
@hema: Sprich Zwangshalt ist Sicherheitshalt neu?
Bingo!




Der neue Zwangshalt soll ja (nachdem die Sicherheitshaltestellen abgeschafft werden), sowohl bei Haltestellen als auch an anderen Stellen angebracht werden.
Für Autofahrer ist eh nur maßgeblich, ob die Straßenbahn in oder außerhalb einer Haltestelle anhält, der tiefere Grund ist irrelevant. Und im Zweifelsfall, also wenn sie nicht eindeutig wahrnehmen können, ob sich am Ort eine Haltestelle(ntafel) befindet, müssen sie ohnedies vom Vorrang der Straßenbahn ausgehen!
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: abraham am 17. April 2014, 08:17:30
Wo gibt es im Netz noch das Signal "Sicherheitshalt" in der alten Form (weiß-rot-weiß)?
Mir war zuletzt nur Eines geläufig: In Kagran (Dr.-Adolf-Schärf-Platz) für die Linie 26 mit alter Linienführung über die Wagramer Straße Richtung Floridsdorf unter dem U-Bahn-Tragwerk.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: Klingelfee am 17. April 2014, 08:26:34
Eines hängt Man noch in der Sanettystraße vor Lerchenfelder Gürtel
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: 4777 am 17. April 2014, 08:32:57
Wo gibt es im Netz noch das Signal "Sicherheitshalt" in der alten Form (weiß-rot-weiß)?
Mir war zuletzt nur Eines geläufig: In Kagran (Dr.-Adolf-Schärf-Platz) für die Linie 26 mit alter Linienführung über die Wagramer Straße Richtung Floridsdorf unter dem U-Bahn-Tragwerk.
In der Lothringerstraße vor dem Schwarzenbergplatz gibt es noch eines.
Bei der Ausfahrt Donauspital in Richtung Aspern (Linie 25, vor der Gleiskreuzung) war glaube ich auch einmal eines angebracht, ich weiß aber nicht, ob das noch hängt.

EDIT: Am Leopold-Gratz-Platz (Einmündung Betriebsstrecke Reichsratsstraße in die Strecke 46) ist auch eines angebracht.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: h 3004 am 17. April 2014, 08:57:52
Hängt nicht auch noch eines in der Schlachthausgasse beim Gleisbogen Richtung Museum (# Erdbergstr)?
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: nord22 am 17. April 2014, 09:14:18
Am Referat Nord gibt es das Signal "Sicherheitshalt" an drei Stellen:
* Ausfahrt Donauspital in Richtung Aspern (Linie 25, vor der Gleiskreuzung)
* Ausfahrt Schleife Franz Jonas Platz - Linksbogen Richtung Schöpfleuthnergasse (Betriebsgleis, zusätzlich gesichert mit selbsttätigem Lichtsignal)
* Ausfahrt Bahnhof Floridsdorf Halle I in die Gebauergasse Richtung Prager Straße

nord22
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: hema am 17. April 2014, 09:45:40
In der Schleife in Dornbach ist ein Sicherheitshalt für Rechtseinbieger in die Hernalser Hauptstraße. Der Sicherheitshalt in der Sanettystraße ist besonders blöd, weil dort eh ein Straßenbahn-Verkehrslichtsignal ist!


Übrigens gibt es neuerdings eine Direktionsverfügung, die meint, dass die Weiterfahrt bei einem Zwangs- oder Sicherheitshalt nur nach Aufforderung gestattet ist! Ob da schon wer angefunkt hat?  ;D
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: 13er am 17. April 2014, 09:53:15
EDIT: Am Leopold-Gratz-Platz (Einmündung Betriebsstrecke Reichsratsstraße in die Strecke 46) ist auch eines angebracht.
Am Anfang wurde das noch von so gut wie allen Fahrern ignoriert :D Mittlerweile (zumindest beim VCM hab ich das beobachtet) wird es aber eingehalten. Es gibt wohl kaum ein sinnloseres Signal in ganz Wien.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: schaffnerlos am 18. April 2014, 09:29:15
Wo gibt es im Netz noch das Signal "Sicherheitshalt" in der alten Form (weiß-rot-weiß)?
Schottentor beim Einbiegen in den Innenring.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: Karbei am 18. April 2014, 09:43:18
Wo gibt es im Netz noch das Signal "Sicherheitshalt" in der alten Form (weiß-rot-weiß)?
Bösendorferstraße/Akademiestraße
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: Ferry am 18. April 2014, 11:22:45
Bei der Ausfahrt Donauspital in Richtung Aspern (Linie 25, vor der Gleiskreuzung) war glaube ich auch einmal eines angebracht, ich weiß aber nicht, ob das noch hängt.
Doch, tut es, und auch unterhalb der U-Bahn-Trasse des 25ers FR Aspern hängt eines.

@h3004: Ja, dort hängt auch eines, wobei mir dessen Sinn aber nicht klar ist. Das heißt, klar ist mir der ursprüngliche Sinn schon: man muss anhalten und es kommt dadurch zum Vorrangverzicht gegenüber einem aus der Erdbergstraße ausfahrenden 18er. Aber das hätte man erstens mit den Erinnerungssignalen "Örtliche Ausnahme der Vorrangbestimmungen" verständlicher lösen können und zweitens ist die Schlachthasse ja ohnehin gesperrt, wenn ein 18er aus der Erdbergstraße in die Schlachthausgasse einbiegt. Das Signal hat also überhaupt nur dann einen Sinn, wenn die VLSA außer Betrieb ist.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: 95B am 18. April 2014, 11:35:41
Das Signal hat also überhaupt nur dann einen Sinn, wenn die VLSA außer Betrieb ist.

Aber einhalten muss man es auch, wenn das Signal einen Freibegriff zeigt.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: schaffnerlos am 18. April 2014, 11:38:24
Das Signal hat also überhaupt nur dann einen Sinn, wenn die VLSA außer Betrieb ist.

Aber einhalten muss man es auch, wenn das Signal einen Freibegriff zeigt.

Sicher? Wenn die Ampel grün zeigt, muss ja die Stopp-Tafel auch nicht beachten. Ok, das eine ist die StrabVO, das andere die StVO.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: hema am 18. April 2014, 11:45:03
Natürlich gilt ein Zwangshalt/Sicherheitshalt immer! Bei einem Signal ist es natürlich sinnbefreit, weil wenn man will dass dort jeder Straßenbahnzug anhalten muss, braucht man ja nur das Signal so schalten, dass es "Halt" als Grundstellung hat.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: Ferry am 18. April 2014, 11:46:41
Sicher? Wenn die Ampel grün zeigt, muss ja die Stopp-Tafel auch nicht beachten. Ok, das eine ist die StrabVO, das andere die StVO.
Und genau das ist der Grund. Ein Signal "Sicherheitshalt" ist laut SV-Strab immer zu befolgen.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: Hubi am 22. April 2014, 13:48:26
Zusätzlich wäre noch zu erwähnen, dass das Signal Zwangshalt künftig bei allen Baustellen verpflichtend ist!
D.h. das jeder Zug vor einer Baustelle anhalten muss und erst nach Freigabe der Baustelle durch einen Aufsichtsmitarbeiter der Baustelle/Baufirma befahren werden darf! :bh:
Quelle: Eisnbahnschutzverordnung
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: haidi am 22. April 2014, 15:37:26
Ich hab da nur die EisenbahnSchutzvorschriften von 2012 (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_219/BGBLA_2012_II_219.html) gefunden und da steht nichts darüber.
Allerdings hab ich da wieder eine idiotische Vorschrift gefunden:

Zitat
§ 6 (4):
Insbesondere ist verboten,
......
b) auf Bahnsteigen von Haupt- und Nebenbahnen, die über keinen durch Bodenmarkierungen (Warnstreifen) gekennzeichneten Gefahrenraum verfügen aufzuhalten, soweit dies nicht nach dem Anhalten von Zügen und vor dem Türschließwarnsignal oder der Abfertigungsansage für das Aus- und Einsteigen notwendig ist;

Edit: LInk repariert
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: hema am 22. April 2014, 15:52:45
Ich hab da nur die EisenbahnSchutzvorschriften von 2012 (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_219/BGBLA_2012_II_219.html) gefunden und da steht nichts darüber.

Dort wirst du das auch nicht finden, denn diese Verordnung befasst sich nur mit der Betretungsbefugnis und dem Verhalten innerhalb von Eisenbahnanlagen.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: haidi am 22. April 2014, 15:58:35
Das war aber das einzige, was ich zu Eisenbahnschutzverordnung gefunden habe, wäre schön, wenn Hubi die Quelle dazu verlinkte
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: hema am 22. April 2014, 16:41:09
Das dürften die WiLi aus der EisbAV ( Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung) abgeleitet haben.


Zitat
§ 26. Sicherungsmaßnahmen
(1) Bei der Festlegung der Sicherungsmaßnahmen für Bauarbeiten im Gefahrenraum von
Gleisen müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass entweder Fahrten von Schienenfahrzeugen nicht
zugelassen werden oder der Gefahrenraum der Gleise vor Fahrten von Schienenfahrzeugen rechtzeitig
geräumt wird.
(2) Grundsätzlich sind Fahrten von Schienenfahrzeugen bei Bauarbeiten im Gefahrenraum von
Gleisen in diesem Bereich nicht zulässig. Sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, ist dies durch
technische Maßnahmen sicherzustellen, ansonsten sind betriebliche Maßnahmen vorzusehen. Für Fahrten
im Zusammenhang mit den Bauarbeiten sind die dafür erforderlichen zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen
festzulegen.
(3) Sind Maßnahmen gemäß Abs. 2 nicht möglich, so ist durch den Einsatz dauernd installierter
technischer Einrichtungen vorzusorgen, dass die Annäherung eines Schienenfahrzeuges rechtzeitig
wahrgenommen wird. Erforderlichenfalls sind zusätzlich betriebliche Maßnahmen vorzusehen.
(4) Sind Maßnahmen gemäß Abs. 2 und 3 nicht möglich, so ist durch mobile technische
Einrichtungen vorzusorgen, dass die Annäherung eines Schienenfahrzeuges rechtzeitig wahrgenommen
wird. Erforderlichenfalls sind zusätzlich betriebliche Maßnahmen vorzusehen.
(5) Sind Maßnahmen gemäß Abs. 2 bis 4 nicht möglich, so ist durch Sicherungsposten vorzusorgen,
dass die Annäherung eines Schienenfahrzeuges rechtzeitig wahrgenommen wird.
Erforderlichenfalls sind zusätzliche betriebliche Maßnahmen vorzusehen.
(6) Sind Maßnahmen gemäß Abs. 2 bis 5 nicht möglich, so darf die Fahrt eines Schienenfahrzeuges
erst nach Räumung des Gefahrenraumes des Gleises zugelassen werden.

§ 26a. Sicherungsmaßnahmen im Tunnel
(1) Bei der Festlegung von Sicherungsmaßnahmen für Bauarbeiten im Tunnel müssen
Arbeitgeber sicherstellen, dass entweder Fahrten von Schienenfahrzeugen nicht zugelassen werden oder
die Gleise im Tunnel vor Fahrten von Schienenfahrzeugen rechtzeitig geräumt sind.
(2) Grundsätzlich sind Fahrten von Schienenfahrzeugen bei Bauarbeiten im Tunnel in diesem
Bereich nicht zulässig. Sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, ist dies durch technische
Maßnahmen sicherzustellen, ansonsten sind betriebliche Maßnahmen vorzusehen. Für Fahrten in
Zusammenhang mit den Bauarbeiten sind die dafür erforderlichen zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen
festzulegen.
(3) Sind Maßnahmen gemäß Abs. 2 nicht möglich, so ist durch technische Einrichtungen
vorzusorgen, dass die Arbeitnehmer die Annäherung eines Schienenfahrzeuges rechtzeitig wahrnehmen
und bereitgestellte Fahrzeuge oder andere mobile Einrichtungen zum Schutz der Arbeitnehmer (z. B.
mobile Instandhaltungseinheit) rechtzeitig aufsuchen können. In diesem Fall ist die Geschwindigkeit für
Schienenfahrzeuge so weit zu beschränken, dass Arbeitnehmer in den bereitgestellten Fahrzeugen oder
anderen mobilen Einrichtungen zum Schutz der Arbeitnehmer nicht gefährdet werden können.
(4) Sind Maßnahmen gemäß Abs. 2 und Abs. 3 nicht möglich, so ist durch technische Einrichtungen
vorzusorgen, dass die Arbeitnehmer die Annäherung eines Schienenfahrzeuges rechtzeitig wahrnehmen
und die Rettungsnischen rechtzeitig aufsuchen können. In diesem Fall ist die Geschwindigkeit für
Schienenfahrzeuge auf höchstens 160 km/h zu beschränken.
(5) Sind Maßnahmen gemäß Abs. 2 bis Abs. 4 nicht möglich, so ist durch technische Einrichtungen
vorzusorgen, dass die Arbeitnehmer die Annäherung eines Schienenfahrzeuges rechtzeitig wahrnehmen
und rechtzeitig den Randweg (ebene Standfläche entlang der Tunnelwand) aufsuchen können. In diesem
Fall ist die Geschwindigkeit für Schienenfahrzeuge zu beschränken
a) bei zweigleisigen Tunneln bei einer Sperre des Arbeitsgleises und einem Aufenthalt des
Arbeitnehmers auf dem Randweg des Arbeitsgleises auf 40 km/h,
b) bei eingleisigen Tunneln und einem Abstand zwischen Gleisachse und Tunnelwand von
mindestens 2,5 m auf 10 km/h.
(6) In eingleisigen Tunneln, in denen zwischen Gleisachse und Tunnelwand ein Abstand von
mindestens 2,5 m nicht vorhanden ist, sind Maßnahmen gemäß Abs. 5 nicht zulässig.
(7) Bei Arbeiten im Tunnel im Arbeitskorb im Bereich der Tunneldecke
a) ist durch technische Einrichtungen vorzusorgen, dass die Arbeitnehmer die Annäherung eines
Schienenfahrzeuges rechtzeitig wahrnehmen und die Arbeiten rechtzeitig einstellen können und
b) ist die Geschwindigkeit für Schienenfahrzeuge auf höchstens 80 km/h zu beschränken.
(8) In zweigleisigen Tunneln, in denen zwischen der Gleisachse des Betriebsgleises und der
Tunnelwand neben dem Arbeitsgleis ein Abstand von mindestens 7,0 m vorhanden ist, ist abweichend
von Abs. 5 lit. a und Abs. 7 lit. b die Geschwindigkeit für Schienenfahrzeuge auf höchstens 100 km/h zu
beschränken.

§ 26b. Sicherungsmaßnahmen für Dritte
Werden im Gefahrenraum der Gleise Arbeitsvorgänge oder Bauarbeiten von Arbeitnehmern
anderer Arbeitgeber durchgeführt, so hat das Eisenbahnunternehmen für diese Arbeitnehmer
Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 26 und 26a vorzusehen.

§ 27. Einsatz der Sicherungsaufsicht
(1) Für Bauarbeiten im Gefahrenraum von Gleisen hat das Eisenbahnunternehmen eine
geeignete Person mit der Aufsicht über die Durchführung und Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen
gemäß §§ 26, 26a und 26b zu beauftragen (Sicherungsaufsicht).
(2) Die Sicherungsaufsicht muß die erforderlichen Fachkenntnisse über die mit Tätigkeiten im
Gefahrenraum von Gleisen verbundenen Gefahren und spezifischen Arbeitsbedingungen und über die
hierfür erforderlichen Sicherungsmaßnahmen nachweisen.

§ 28. Aufgaben der Sicherungsaufsicht
(1) Die Aufgaben der Sicherungsaufsicht sind insbesondere:
1. Einweisung der Arbeitnehmer in die sicheren Bereiche, die die Arbeitnehmer bei Annäherung
eines Schienenfahrzeuges aufzusuchen haben,
2. Einweisung der Sicherungsposten,
3. Anordnung der Ablösung der Sicherungsposten und
4. Durchführung der Hörprobe.
(2) Bei der Durchführung der Hörprobe ist die Wahrnehmbarkeit der von den Sicherungsposten
gegebenen Warnsignale durch die im Gefahrenraum der Gleise und in dessen Nähe tätige Arbeitnehmer
1. täglich vor Aufnahme der Arbeiten und
2. bei einer Änderung der Betriebs- und Umgebungsbedingungen durch Proben festzustellen.
(3) Die bei der Durchführung der Hörprobe gegebenen Warnsignale müssen unter den zu
erwartenden ungünstigsten Betriebs- und Umgebungsbedingungen von den Arbeitnehmern
wahrgenommen werden können. Die ungünstigsten Betriebs- und Umgebungsbedingungen sind
hinsichtlich des Arbeitslärms, Verkehrslärms und Umgebungslärms sowie der Benutzung der
persönlichen Schutzausrüstung zu ermitteln.

§ 29. Einsatz von Sicherungsposten
Als Sicherungsposten dürfen Arbeitgeber nur Arbeitnehmer einsetzen, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben und die erforderlichen Fachkenntnisse über die mit den Tätigkeiten im Gefahrenraum
von Gleisen verbundenen Gefahren und spezifischen Arbeitsbedingungen und über die hierfür
erforderlichen Sicherungsmaßnahmen nachweisen.

§ 30. Aufgaben der Sicherungsposten
(1) Sicherungsposten müssen
1. den von der Sicherungsaufsicht zugewiesenen Standort einnehmen,
2. die Funktionsfähigkeit der Signalmittel vor Beginn der Bauarbeiten und wiederholt während der
Arbeiten prüfen,
3. Warnsignale geben, sobald die Annäherung eines Schienenfahrzeuges wahrgenommen wird,
4. die Warnsignale wiederholen, sobald sie feststellen, daß gegebene Warnsignale nicht
wahrgenommen wurden,
5. dem Triebfahrzeugführer Signale zum sofortigen Anhalten geben, sobald sie feststellen, daß der
Gefahrenraum des Gleises nicht rechtzeitig geräumt werden kann,
6. den Gefahrenraum der Gleise räumen lassen, sobald sie eine Unterbrechung der Sicht- oder
Hörverbindung feststellen.
(2) Sicherungsposten dürfen während des Einsatzes keine anderen Tätigkeiten ausüben.


§ 31. Ausrüstung der Sicherungsposten
Dem Sicherungsposten sind die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Arbeitsmittel zur
Verfügung zu stellen, insbesondere
1. die Signalmittel zur Abgabe der Warnsignale,
2. die Signalmittel zur Abgabe der Signale zum sofortigen Anhalten an den Triebfahrzeugführer
und
3. die schriftlichen betrieblichen Anweisungen für den betroffenen Streckenabschnitt.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: haidi am 22. April 2014, 16:50:22
Die Maßnahmen nach § 26 (2) - (4) sind bei Gleisarbeiten im Straßenbereich sicher nicht möglich, die Maßnahme nach § 26 (5) ist durchführbar, daher ist die Maßnahme nach § 26 (6) (Anhalten bis zur Gleisräumung) nicht zulässig, es muss die Sicherung nach § 26 (5) (Sicherungsposten) gemacht werden.
Aber die WL haben schon immer ihre eingenen Gesetze gemacht.  :bh:
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: Hubi am 23. April 2014, 10:17:31
Hier die Broschüre die zb. ab Seite 16 das verhalte bei Baustellen beschreibt.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: haidi am 23. April 2014, 11:49:20
Das dürften die WiLi aus der EisbAV ( Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung) abgeleitet haben.
Das steht aber im § 26 das gleiche drinnen wie im § 6 der Eisenbahnschutzverordnung

Hier die Broschüre die zb. ab Seite 16 das verhalte bei Baustellen beschreibt.

Die von dir angeführte Stelle verstößt somit gegen 2 Rechtsvorschriften (s.o.)


Anmerkung: Mir ist es ja egal wie die Sicherung der Arbeiter durchgeführt wird, solange sie Verletzungen oder Todesfälle verhindert, was mich halt stört ist, dass die WL sich ganz gerne nicht um Gesetze kümmern sondern ihr eigenes Süppchen kochen.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: Hubi am 23. April 2014, 18:00:40
Zitat
Die Maßnahmen nach § 26 (2) - (4) sind bei Gleisarbeiten im Straßenbereich sicher nicht möglich,

Was spricht da gegen $26 (2) ?

Zitat
Sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, ist dies durch
technische Maßnahmen sicherzustellen, ansonsten sind betriebliche Maßnahmen vorzusehen.

Genau das wäre ja mit dem Zwangshalt gegeben!?
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: haidi am 23. April 2014, 18:22:54
Gegen den § 26 (2) spricht, dass du ihn falsch verstanden hast:

Zitat
(2) Grundsätzlich sind Fahrten von Schienenfahrzeugen bei Bauarbeiten im Gefahrenraum von
Gleisen in diesem Bereich nicht zulässig. Sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, ist dies durch
technische Maßnahmen sicherzustellen, ansonsten sind betriebliche Maßnahmen vorzusehen.

Fahrten von Schienenfahrzeugen im Gerahrenraum sind grundsätzlich nicht zulässig. Das ist durch technische Maßnahmen sicherzustellen - also 10 m Gleis entfernen, damit der Zug nicht in die Baustelle kann :)
Wenn die Voraussetzungen für technische Maßnahmen nicht gegeben sind, dann ist das durch betriebliche Maßnahmen durchzusetzen, also z.B. Dienstanweisung.

Jetzt erst geht es weiter im Absatz 3: Wenn gefahren werden muss, dann....(3)....(4) usw.

LG
Hannes
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: HLS am 09. Juni 2015, 23:24:29
Heute hab ich erstmals das Zwangshalt im WL-Netz gesehen. Es wird zur Absicherung der Schweißarbeiten auf der Kennedybrücke verwendet. :up:
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: Ferry am 10. Juni 2015, 10:30:53
Heute hab ich erstmals das Zwangshalt im WL-Netz gesehen. Es wird zur Absicherung der Schweißarbeiten auf der Kennedybrücke verwendet. :up:

Interessant - bei der Baustelle in der Nordbahnstraße nächst des Pratersterns, bei der ich unlängst vorbeigekommen bin, wurde als Absicherung ein Sicherheitshalt verwendet.

M.M. nach übrigens in beiden Fällen ungültig, weil diese Signale als Erinnerungs- und nicht als Streckensignale auszuführen sind.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: 95B am 10. Juni 2015, 10:45:48
Der Zwangshalt und der Sicherheitshalt gehören zu den "sonstigen Signalen". Sonstige Signale sind entweder als Formsignale oder als Anstriche im Gleisbereich bzw. an Wänden oder Gegenständen ausgeführt.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: Ferry am 10. Juni 2015, 10:51:33
Der Zwangshalt und der Sicherheitshalt gehören zu den "sonstigen Signalen". Sonstige Signale sind entweder als Formsignale oder als Anstriche im Gleisbereich bzw. an Wänden oder Gegenständen ausgeführt.

OK, das ist dann in der neuen Signalvorschrift geändert worden. Jetzt kann scheinbar jedes Signal beliebig ausgeführt werden. Ob das der Übersicht besonders dienlich ist, darf hinterfragt werden.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: 95B am 10. Juni 2015, 10:55:00
Jetzt kann scheinbar jedes Signal beliebig ausgeführt werden. Ob das der Übersicht besonders dienlich ist, darf hinterfragt werden.

Tja, hoffentlich verläuft nirgends eine Tramwaystrecke entlang eines Wanderwegs, der durch weiß-rot-weiße Markierungen an Bäumen gekennzeichnet ist. ;D
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: hema am 10. Juni 2015, 11:15:46
. . . .  wurde als Absicherung ein Sicherheitshalt verwendet.

Was aber der "Schriftlichen Betriebsanweisung - Arbeitnehmerschutz für den Betrieb von Straßenbahnen" des Verkehrsarbeitsinspektorats vom 1. September 2013 (gültig für alle österreichischen Straßenbahnbetriebe) widerspricht, welche die Verwendung des Signals Zwangshalt plus Zusatztafel verordnet!
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: denond am 15. Juni 2015, 07:53:43
. . . .  wurde als Absicherung ein Sicherheitshalt verwendet.

Was aber der "Schriftlichen Betriebsanweisung - Arbeitnehmerschutz für den Betrieb von Straßenbahnen" des Verkehrsarbeitsinspektorats vom 1. September 2013 (gültig für alle österreichischen Straßenbahnbetriebe) widerspricht, welche die Verwendung des Signals Zwangshalt plus Zusatztafel verordnet!

Womit sich wieder einmal zeigt: Zwei Stellen bzw. Abteilungen, die Vorschriften für den Straßenbahnbetrieb ausarbeiten aber nicht miteinander reden. Dann kommt so ein Murx heraus, keiner kennt sich mehr aus. So unter dem Motto: foama irgendwie, irgendwo hi. Wiad scho funktioniern....   Das alles ist bezeichnend für den derzeitigen Zustand des Betriebes. 

Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: Nightshift am 15. Juni 2015, 10:30:08
Heute hab ich erstmals das Zwangshalt im WL-Netz gesehen. Es wird zur Absicherung der Schweißarbeiten auf der Kennedybrücke verwendet. :up:

Ja ich auch, haben von weitem gewunken dass man weiterfahren soll und waren dann richtig ungehalten wenn man vorm Zwangshalt stehen blieb.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: 95B am 15. Juni 2015, 10:34:16
Ja ich auch, haben von weitem gewunken dass man weiterfahren soll und waren dann richtig ungehalten wenn man vorm Zwangshalt stehen blieb.

Und wenn tatsächlich einer nicht stehenbleibt, steht sicher hinter einer Säule ein ZKler, der nur drauf gewartet hat. :D
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: Nightshift am 15. Juni 2015, 11:16:46

Und wenn tatsächlich einer nicht stehenbleibt, steht sicher hinter einer Säule ein ZKler, der nur drauf gewartet hat. :D

Worauf Du einen lassen kannst  >:D
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: HLS am 15. Juni 2015, 14:05:29
Heute hab ich erstmals das Zwangshalt im WL-Netz gesehen. Es wird zur Absicherung der Schweißarbeiten auf der Kennedybrücke verwendet. :up:

Ja ich auch, haben von weitem gewunken dass man weiterfahren soll und waren dann richtig ungehalten wenn man vorm Zwangshalt stehen blieb.
So gings mir mit Schüler am 2er, er hat schon lange vorm erreichen den Sicherheitshaltes gewunken und hat dann ganz wild mit den Armen gefuchtelt(ich hab nur drauf gewartet, dass er nem Kolibri nachmachen will und plötzlich abhebt ;D) , weil der Schüler richtigerweise trotzdem kurz anhielt. :D
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: hema am 15. Juni 2015, 18:18:52
Beim Signal "Zwangshalt" (gelb-grün-gelb) muss in jedem Fall angehalten werden. Beim Signal "Sicherheitshalt" (weiß-rot-weiß) muss jeder Zug anhalten, sofern das Signal sich nicht an einer geregelten Kreuzung befindet, also eine Regelung entweder durch Lichtzeichen oder ein befugtes Organ mit gegebenen Mitteln (Handzeichen, Signalfahne, Leuchte) erfolgt. Das zeigt auch die Schwäche des Signals Sicherheitshalt in der (ungesetzlichen) Verwendung zur Absicherung von Baustellen, befindet sich die Baustelle im Bereich einer geregelten Kreuzung, ist es wirkungslos, ist sie auf freier Strecke, muss man eigentlich trotz "Durchwinkens" anhalten (wie beim Zwangshalt).
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: Hubi am 15. Juni 2015, 19:15:48
Dazu gibt es einen Dienstauftrag, der besagt, dass das Signal Sicherheitshalt bei Baustellen dem Signal Zwangshalt gleichzusetzen ist.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: haidi am 15. Juni 2015, 19:17:58
Und warum gibt man keinen Zwangshalt hin?


Demnächst wird mittels Dienstauftrag das Signalbild mit den zwei senkrechten Lichter in den Straßenbahnsignalen als Halt definiert...
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: hema am 15. Juni 2015, 21:25:44
Und warum gibt man keinen Zwangshalt hin?

Weils so vorgeschrieben wäre und das kann man dann auf keinen Fall (so) machen. Frühpubertäer Oppositionsgeist!  ;)
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: denond am 16. Juni 2015, 06:59:36
Dazu gibt es einen Dienstauftrag, der besagt, dass das Signal Sicherheitshalt bei Baustellen dem Signal Zwangshalt gleichzusetzen ist.

...ich warte nur darauf, daß auf jedem Fahrerstand in Zukunft ein Ringordner mit Dienstaufträgen sein muß, um im Zweifelsfall nachlesen zu können, wie ich mich als Fahrer im Zweifelsfall zu verhalten habe. Wozu zwei Signale? Ach so ja: bei einem darf ich, beim anderen nicht... :bh:
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: 4463 am 16. Juni 2015, 09:12:28
...ich warte nur darauf, daß auf jedem Fahrerstand in Zukunft ein Ringordner mit Dienstaufträgen sein muß, um im Zweifelsfall nachlesen zu können, wie ich mich als Fahrer im Zweifelsfall zu verhalten habe.
Checklisten gibt es ja im Flieger genauso. Fehlt nur noch ein Kopilot, der das im Fall des Falles auch vorliest und ein Autopilot und eine von außen nicht zu öffnende Cockpittüre gegen böse Menschen mit Mineralwasserflaschen im Handgepäck. ::)
Achja... und eine Saftschubse. 8)
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: Achter am 16. Juni 2015, 09:22:08
Das wäre die ideale Beschäftigung für Teamleiter!
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: 13er am 16. Juni 2015, 10:56:38
...ich warte nur darauf, daß auf jedem Fahrerstand in Zukunft ein Ringordner mit Dienstaufträgen sein muß, um im Zweifelsfall nachlesen zu können, wie ich mich als Fahrer im Zweifelsfall zu verhalten habe.
Checklisten gibt es ja im Flieger genauso. Fehlt nur noch ein Kopilot, der das im Fall des Falles auch vorliest und ein Autopilot und eine von außen nicht zu öffnende Cockpittüre gegen böse Menschen mit Mineralwasserflaschen im Handgepäck. ::)
Achja... und eine Saftschubse. 8)
Niemals! Dann darf ich ja auch kein Stativ mehr in die Tramway mitnehmen :D Zumindest im Handgepäck. Im Gepäcksanhänger gp, der an den ULF angehängt wird, hat jeder Fahrgast ein checked baggage frei.
Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: denond am 16. Juni 2015, 12:58:30
...ich warte nur darauf, daß auf jedem Fahrerstand in Zukunft ein Ringordner mit Dienstaufträgen sein muß, um im Zweifelsfall nachlesen zu können, wie ich mich als Fahrer im Zweifelsfall zu verhalten habe.
Checklisten gibt es ja im Flieger genauso. Fehlt nur noch ein Kopilot, der das im Fall des Falles auch vorliest und ein Autopilot und eine von außen nicht zu öffnende Cockpittüre gegen böse Menschen mit Mineralwasserflaschen im Handgepäck. ::)
Achja... und eine Saftschubse. 8)
Niemals! Dann darf ich ja auch kein Stativ mehr in die Tramway mitnehmen :D Zumindest im Handgepäck. Im Gepäcksanhänger gp, der an den ULF angehängt wird, hat jeder Fahrgast ein checked baggage frei.

Und seit neuestem: keine E-Zigaretten mehr im Koffer (wegen Brandgefahr), sondern nur mehr im Handgepäck...  Rauchen damit am Wagen wieder gestattet???

@13er  bezüglich gp:

Uhi, was machen dann diejenigen hier im Forum, denen jetzt schon die Abfertigung eines Zuges zu langsam geht und sie von der Haltestelle nicht wegkommen? Zeigt dann ein Begleiter - oder noch besser: die Saftschubse - ein Sicherheitshalt oder Zwangshalt?  ::)  Schnell in die Checkliste zum Nachlesen...

Titel: Re: Zwangshalt
Beitrag von: HLS am 16. Juni 2015, 18:51:54
Das wäre die ideale Beschäftigung für Teamleiter!
Was Saftschubse?