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Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: Schienenchaos am 10. Februar 2017, 20:04:34

Titel: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Schienenchaos am 10. Februar 2017, 20:04:34
Gibt's für Baumängel nicht üblicherweise eine entsprechende Garantie, die beim neuen 26er mit Sicherheit noch nicht abgelaufen ist?

PS: es handelt sich nicht zufällig um jene Schweißnähte, die HLS damals beim Bau schon zerpflückt hat?  ;D
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Tatra83 am 10. Februar 2017, 20:12:58
Gibt's für Baumängel nicht üblicherweise eine entsprechende Garantie, die beim neuen 26er mit Sicherheit noch nicht abgelaufen ist?
Bei unbeweglichen Sachen, also Bauwerken, beträgt die Gewährleistungsfrist drei Jahre. Hier noch was Nettes zum Thema Betonschädel und Linie 26: http://www.zement.at/downloads/update1_14.pdf  :ugvm:
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: oldtimer am 10. Februar 2017, 20:55:53
Ob man da auf die Umsetzung stolz ist?

Aber das konnte man wohl nicht umsetzen weil die Station im Linksverkehr befahren wird...
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 10. Februar 2017, 21:03:30
Ob man da auf die Umsetzung stolz ist?

Aber das konnte man wohl nicht umsetzen weil die Station im Linksverkehr befahren wird...

Die ursprüngliche Version hat man nach meinen Informationen u.A. nicht umgesetzt, da man sonst bei dieser Station dank Behindertengesetz 4 (in Worten VIER) Aufzüge verbauen hätte müssen.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 95B am 10. Februar 2017, 21:19:29
Die ursprüngliche Version hat man nach meinen Informationen u.A. nicht umgesetzt, da man sonst bei dieser Station dank Behindertengesetz 4 (in Worten VIER) Aufzüge verbauen hätte müssen.

Was ist teurer? 2 Aufzüge oder 2 Kreuzungen (samt Fahrzeitverlust durch Langsamfahrt)? Ich weiß es nicht.

Seit wann ist dieses Gesetz in Kraft?
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: hema am 10. Februar 2017, 21:44:21

Die ursprüngliche Version hat man nach meinen Informationen u.A. nicht umgesetzt  . . . . .
Weil sich jener Linksverkehrs-Fuzzi schlussendlich durchgesetzt hat, von dem man heute angeblich gar nicht (mehr) weiß, wer das eigentlich war.

"irgendwann war des auf einmal in da Planung drin und dann woar's z'pät, des no zum ändern!". Echt hab ich so gehört! Und zu einer Schleife auf der Strecke: "Wia ma dann do eine machen wollten, ham ma kane Grunstücke mehr kriegt, weil die Preise auf amal astronomisch war'n. Und Häuserblockschleifen  macht ma kane auf aner modernen Neubaustrecke!".




Seit wann ist dieses Gesetz in Kraft?
Musst in den Satzungen von Bizeps und Co. schauen, dort wirst du das "Gesetz" schon finden!   ;)
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: T1 am 11. Februar 2017, 01:01:35
Ob man da auf die Umsetzung stolz ist?

Aber das konnte man wohl nicht umsetzen weil die Station im Linksverkehr befahren wird...

Die ursprüngliche Version hat man nach meinen Informationen u.A. nicht umgesetzt, da man sonst bei dieser Station dank Behindertengesetz 4 (in Worten VIER) Aufzüge verbauen hätte müssen.
Tut leid, aber die vier Aufzüge sind eine WL-interne Erfindung, dem Gesetz nach würden zwei reichen.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 11. Februar 2017, 08:16:50
Ob man da auf die Umsetzung stolz ist?

Aber das konnte man wohl nicht umsetzen weil die Station im Linksverkehr befahren wird...

Die ursprüngliche Version hat man nach meinen Informationen u.A. nicht umgesetzt, da man sonst bei dieser Station dank Behindertengesetz 4 (in Worten VIER) Aufzüge verbauen hätte müssen.
Tut leid, aber die vier Aufzüge sind eine WL-interne Erfindung, dem Gesetz nach würden zwei reichen.

Aber pro Bahnsteig und bei 2 seitenbahnsteige sind das nach meiner Rechnung 4 Stück.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Hauptbahnhof am 11. Februar 2017, 09:14:00
Dieses Gesetz würde mich auch interessieren - schließen reicht bei den ÖBB auch ein Aufzug pro Bahnsteig. :o
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 11. Februar 2017, 09:38:08
Dieses Gesetz würde mich auch interessieren - schließen reicht bei den ÖBB auch ein Aufzug pro Bahnsteig. :o

Da ist immer die Frage, wann der Bahnsteig, bzw auch die Aufzüge errichtet wurden. Denn für die Anzahl der Aufzüge ist auch immer das Errichtungsdatum relevant. Wenn nachgerüstet wird, dann gelten andere Bestimmungen.

Schießlich gibt es viele U-Bahn Stationen mit nur einem Aufzug pro Bahnsteig
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Linie 360 am 11. Februar 2017, 09:45:11
@ Klingelfee->Ja, dein Kommentar ist zwar logisch, beantwortet jedoch nicht usere Frage!!
UNS INTERESSIERT DER GESETZESTEXT DAZU!!
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 95B am 11. Februar 2017, 09:56:04
Tut leid, aber die vier Aufzüge sind eine WL-interne Erfindung, dem Gesetz nach würden zwei reichen.

Welches Gesetz ist das?

Immer nur von "Gesetzen" zu reden, ohne konkret zu werden, ist nicht sonderlich hilfreich.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 11. Februar 2017, 09:59:01
@ Klingelfee->Ja, dein Kommentar ist zwar logisch, beantwortet jedoch usere Frage!!
UNS INTERESSIERT DER GESETZTESTEXT DAZU!!

Und wenn du noch so schreist. Ich habe nur damals die Erklärung des Linksverkehres mit Berufung auf das Behindertengesetzes (Oder wie das auch immer heißt) bekommen.

Die Gesetzesstelle kenne ich auch nicht. Ich habe gehofft, dass den Text irgendwer von euch hat und dann hätte ich auch nichts dagegen, wenn mir jemand mit dem Verweis das Gegenteil beweist.

Mir wurde nur erklärt, dass deshalb 2 Aufzüge pro Bahnsteig vorhanden sein müssen, dass bei einem Ausfall eines Aufzuges noch immer gewährleistet ist, dass mobilitäts eingeschränkte Personen immer noch den Bahnsteig verlassen können
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Hauptbahnhof am 11. Februar 2017, 09:59:38
@ Klingelfee:
Tullnerfeld wurde im Dezember 2012 eröffnet, mit einem Aufzug pro (Mittel-)Bahnsteig.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 95B am 11. Februar 2017, 10:01:58
Mir wurde nur erklärt, dass deshalb 2 Aufzüge pro Bahnsteig vorhanden sein müssen, dass bei einem Ausfall eines Aufzuges noch immer gewährleistet ist, dass mobilitäts eingeschränkte Personen immer noch den Bahnsteig verlassen können

Verlassen können sie in so einem Fall den Bahnsteig auch mittels Straßenbahn.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 11. Februar 2017, 10:07:29
@ Klingelfee:
Tullnerfeld wurde im Dezember 2012 eröffnet, mit einem Aufzug pro (Mittel-)Bahnsteig.

Auch wenn ihr mir 100 andere Beispiel aufzählt.

Nochmals für alle. Ich habe nur eine mündliche Erklärung bekommen.
Und die ersten Pläne, die ich damals gesehen hatte, waren Seitenbahnsteige vorgesehen. Deshalb habe ich mir auch abgewöhnt, Pläne von irgendwelchen Projekten, solange sie nicht aus einer öffentlich zugänglichen Quelle kommen zu veröffentlichen.

Und hätte ich den Gesetzestext, dann hätte ich ihn entweder zitiert oder verlinkt.

Ich habe auch versucht, den Text im Internet zu finden. Das Einzige, was ich raus gefunden habe ist die Tatsache, das das Behindertengesetz kein Bundes-, sondern ein Landesgesetz ist. Bedeutet mMn, auch wenn es in Niederösterreich reicht, dass ein Aufzug pro Bahnsteig errichtet wird, muss es in Wien noch lange nicht reichen.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 95B am 11. Februar 2017, 10:26:58
Ich habe auch versucht, den Text im Internet zu finden. Das Einzige, was ich raus gefunden habe ist die Tatsache, das das Behindertengesetz kein Bundes-, sondern ein Landesgesetz ist. Bedeutet mMn, auch wenn es in Niederösterreich reicht, dass ein Aufzug pro Bahnsteig errichtet wird, muss es in Wien noch lange nicht reichen.

Stimmt. Aber im Behindertengesetz (in Wien heißt es umständlich, aber dafür sicher politisch ganz korrekt "Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien") geht es um ganz andere Dinge wie Förderung, Assistenz und Behinderteneinrichtungen.

Näher kommen wir der Sache im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), dessen Ziel es ist, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. (§ 1).

§ 6 BGStG (5) Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Über die Anzahl der Aufzüge steht hier nichts.

§ 111 der Wiener Bauordnung meint zu Aufzügen: (1) In Gebäuden mit mehr als zwei Hauptgeschoßen mit Ausnahme von Häusern mit nur einer Wohnung, Kleinhäusern und Reihenhäusern müssen alle Geschoße, auch Kellergeschoße und Geschoße, die Garagen enthalten, sowie Dachgeschoße, wenn in ihnen der einzige Zugang zu Wohnungen vorgesehen ist, miteinander durch Personenaufzüge verbunden sein; diese müssen ständig benützbar und über die notwendigen Verbindungswege auch für Rollstuhlfahrer erreichbar sein. Jeder notwendigen Stiege muss mindestens ein eigener Personenaufzug zugeordnet sein. Die Aufzugsstationen müssen in der Ebene des jeweiligen Geschoßes angeordnet sein. Stationen von Personenaufzügen, die zu Garagen oder brandgefährdeten Räumen führen, müssen direkt mit einem notwendigen Verbindungsweg verbunden sein, der, ohne durch diese Räume zu führen, eine Fluchtmöglichkeit ins Freie bietet. (Hervorhebung durch 95B)

Über das Ausmaß von ständig benützbar schweigt sich die Bauordnung aus. Ich gehe aber nicht davon aus, dass nur noch Doppelaufzüge errichtet werden.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: T1 am 11. Februar 2017, 11:41:19
Grundlage für das alles ist – wie von 95B zitiert – das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz:

§ 5

(2) Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sowie Merkmale gestalteter Lebensbereiche Menschen mit Behinderungen gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sowie Merkmale gestalteter Lebensbereiche sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich.

§ 6

(4) Bei der Beurteilung des Vorliegens einer mittelbaren Diskriminierung durch Barrieren ist auch zu prüfen, ob einschlägige auf den gegenständlichen Fall anwendbare Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit vorliegen und ob und inwieweit diese eingehalten wurden.

(5) Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Kurz gesagt heißt das: Es dürfen keine nicht-barrierefreien öffentliche Gebäude, insbesondere Verkehrsbauten, errichtet werden. Oder konkreter: Die für Bauwerke zugrundeliegenden rechtlichen Vorschriften müssen Barrierfreiheit garantieren. Genauere Angaben finden sich in den jeweils relevanten Materiengesetzen bzw. Normen, diese müssen eben nach §5 (2) diskriminierungsfrei sein.

Im Eisenbahnsektor ist das in der TSI-PRM definiert – nach der ist aber ein Aufzug ausreichend.

Dann gibt es noch 3 ÖNORMEN:
 - ÖNORM B 1600 - Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen
 - ÖNORM B 4970 – Anlagen für den öffentlichen Personennahverkehr - Planung
 - ÖNORM EN 81-70 – Zugängigkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen

In denen findet sich mWn auch keine Verpflichtung für zwei Aufzüge (nachdem ich daheim kein Flash installiert habe, kann ich zzt nicht nochmals nachschlagen).

Die Verpflichtung von zwei Aufzügen pro Bahnsteig ist vielmehr eine WL-eigene, man beruft sich halt da gerne auf das Gesetz und interpretiert es halt so, dass 2 Aufzüge für einen ständig benützbaren barrierefreien Zugang notwendig sind. Das ist ganz freiwillig (kommt aus der Barrierefrei-Ecke des Unternehmens, die ziemlich stur ist), man gibt es aber augenscheinlich nicht so gern zu (es könnte ja sonst wohl weggespart werden, oder irgendwer könnte den hohen Standard für Barrierefreiheit, den die WL anlegen – im Grunde nichts schlechtes, nur dann, wenn es zu Krampflösungen kommt, nur weil man sich keinen cm bewegen will! – , ja in Frage stellen). Und so kommt es, dass dann auch unternehmensintern Nachfrager, wie die Klingelfee, einfach so abgeschasselt werden, die dann diese Lügen fröhlich weitererzählen. :down:

Rechtlich wäre es auf jeden Fall nicht notwendig, das sieht man nicht nur an den ÖBB-Bahnsteigen, sondern auch bei anderen Straßenbahnbetrieben wie in Graz, dort gibt es bei der unlängst errichteten Nahverkehrsdrehscheibe am Hauptbahnhof auch nur einen Lift pro Bahnsteig.

Ob man da auf die Umsetzung stolz ist?

Aber das konnte man wohl nicht umsetzen weil die Station im Linksverkehr befahren wird...

Die ursprüngliche Version hat man nach meinen Informationen u.A. nicht umgesetzt, da man sonst bei dieser Station dank Behindertengesetz 4 (in Worten VIER) Aufzüge verbauen hätte müssen.
Tut leid, aber die vier Aufzüge sind eine WL-interne Erfindung, dem Gesetz nach würden zwei reichen.

Aber pro Bahnsteig und bei 2 seitenbahnsteige sind das nach meiner Rechnung 4 Stück.
Hast du in dem Ursprungspost etwas von pro Bahnsteig geschrieben? Habe ich was von pro Bahnsteig geschrieben? :bh: Nein, es ging immer um die Haltestelle als Ganzes, und da würden 2 (= einer pro Bahnsteig) reichen.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: petestoeb am 11. Februar 2017, 12:00:05
Ganz ehrlich finde ich eure Diskussion absurd. Ich bin sicher keiner, der die Gleichstellung von Personen mit besonderen Bedürfnissen um jeden Preis befürwortet. So bin ich durchaus der Ansicht, dass mit einem eigenen Beförderungsdienst der Gleichstellung im öffentlichen Verkehr genüge getan ist.

Aber

Wenn der Gesetzestext vorschreibt, dass eine Einrichtung (wie etwa ein Bahnsteig) UNUNTERBROCHEN durch einen Aufzug erreichbar ist, ergibt sich schon aus der Logik heraus, dass Aufzüge gewartet werden müssen (geschweige denn von Defekten ausgehend) pro Bahnsteig mindestens ZWEI Aufzüge errichtet werden müssen. Damit sind zumindest die planbaren Ausfälle (Wartung) abgedeckt.

Also wenn ich auch der Meinung bin, dass Rollstuhlfahrer besser mit einem eigenen Transportdienst befördert werden, sehen das die Gesetze anders vor. Und deshalb finde ich die Erklärung mit den 2 Aufzügen durchaus als logisch. Und deshalb müssen nach meinem Verständnis 2 Aufzüge pro Bahnsteig gebaut werden.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: T1 am 11. Februar 2017, 12:18:18
Ganz ehrlich finde ich eure Diskussion absurd. Ich bin sicher keiner, der die Gleichstellung von Personen mit besonderen Bedürfnissen um jeden Preis befürwortet. So bin ich durchaus der Ansicht, dass mit einem eigenen Beförderungsdienst der Gleichstellung im öffentlichen Verkehr genüge getan ist.
[…]
Also wenn ich auch der Meinung bin, dass Rollstuhlfahrer besser mit einem eigenen Transportdienst befördert werden, sehen das die Gesetze anders vor.
Ja, und wieso sperren wir diese Behinderten nicht gleich weg?! :fp:

Wenn der Gesetzestext vorschreibt, dass eine Einrichtung (wie etwa ein Bahnsteig) UNUNTERBROCHEN durch einen Aufzug erreichbar ist, ergibt sich schon aus der Logik heraus, dass Aufzüge gewartet werden müssen (geschweige denn von Defekten ausgehend) pro Bahnsteig mindestens ZWEI Aufzüge errichtet werden müssen. Damit sind zumindest die planbaren Ausfälle (Wartung) abgedeckt.
[…]
Und deshalb finde ich die Erklärung mit den 2 Aufzügen durchaus als logisch. Und deshalb müssen nach meinem Verständnis 2 Aufzüge pro Bahnsteig gebaut werden.
Es steht nirgendswo ununterbrochen, sondern ständig. :lamp: Und ständig heißt nicht zwingend dauerhaft, sondern kann auch sehr häufig bedeuten: http://www.duden.de/rechtschreibung/staendig
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: haidi am 11. Februar 2017, 12:49:09
Wenn der Gesetzestext vorschreibt, dass eine Einrichtung (wie etwa ein Bahnsteig) UNUNTERBROCHEN durch einen Aufzug erreichbar ist, ergibt sich schon aus der Logik heraus, dass Aufzüge gewartet werden müssen (geschweige denn von Defekten ausgehend) pro Bahnsteig mindestens ZWEI Aufzüge errichtet werden müssen. Damit sind zumindest die planbaren Ausfälle (Wartung) abgedeckt.
Es steht nichts von "ununterbrochen", sondern "ständig":
Stimmt. Aber im Behindertengesetz (in Wien heißt es umständlich, aber dafür sicher politisch ganz korrekt "Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien") geht es um ganz andere Dinge wie Förderung, Assistenz und Behinderteneinrichtungen.
§ 111 der Wiener Bauordnung meint zu Aufzügen: (1) In Gebäuden mit mehr als zwei Hauptgeschoßen mit Ausnahme von Häusern mit nur einer Wohnung, Kleinhäusern und Reihenhäusern müssen alle Geschoße, auch Kellergeschoße und Geschoße, die Garagen enthalten, sowie Dachgeschoße, wenn in ihnen der einzige Zugang zu Wohnungen vorgesehen ist, miteinander durch Personenaufzüge verbunden sein; diese müssen ständig benützbar und über die notwendigen Verbindungswege auch für Rollstuhlfahrer erreichbar sein. Jeder notwendigen Stiege muss mindestens ein eigener Personenaufzug zugeordnet sein. Die Aufzugsstationen müssen in der Ebene des jeweiligen Geschoßes angeordnet sein. Stationen von Personenaufzügen, die zu Garagen oder brandgefährdeten Räumen führen, müssen direkt mit einem notwendigen Verbindungsweg verbunden sein, der, ohne durch diese Räume zu führen, eine Fluchtmöglichkeit ins Freie bietet. (Hervorhebung durch 95B)

Über das Ausmaß von ständig benützbar schweigt sich die Bauordnung aus. Ich gehe aber nicht davon aus, dass nur noch Doppelaufzüge errichtet werden.
In unserer Dienststelle gab es einen Personenaufzug und zwei oder drei Bedienstete, die die zugehörige Aufzugsführerprüfung hatten. War keine dieser Personen anwesend, hätte auf Grund der Gesetzeslage der Aufzug gesperrt werden müssen (hat aber niemand getan). Dieser Aufzug war also nicht ständig benutzbar.

Wenn wir deiner Auffassung folgen, dann sind 2 Aufzüge nicht genug, es könnte während einer größeren Wartung oder Reparatur des einen Aufzuges der andere eine Störung haben, wir brauchen also einen dritten Aufzug!
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: hema am 11. Februar 2017, 16:16:07

Mir wurde nur erklärt, dass deshalb 2 Aufzüge pro Bahnsteig vorhanden sein müssen, dass bei einem Ausfall eines Aufzuges noch immer gewährleistet ist, dass mobilitäts eingeschränkte Personen immer noch den Bahnsteig verlassen können
Na, wenn du alles glaubst, was sie dir den ganzen langen Tag sagen . . . .     ;D
 
Wie viele Aufzüge haben sie denn in der Haltestelle Breitenfurter Straße (60er) eingebaut? Und wie viele in den Ustrab-Haltestellen?
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Linie 360 am 11. Februar 2017, 16:19:40
@ hema-> Gut, daß Du mit der Haltestelle Breitenfurter Straße vom 60er kommst, denn dort ist exakt EIN Aufzug-für beide Fahrtrichtungen!
Und diese Haltestelle wurde erst nach der 26er Verlängerung umgebaut!
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: T1 am 11. Februar 2017, 16:23:14
@ hema-> Gut, daß Du mit der Haltestelle Breitenfurter Straße vom 60er kommst, denn dort ist exakt EIN Aufzug-für beide Fahrtrichtungen!
Und diese Haltestelle wurde erst nach der 26er Verlängerung umgebaut!
Bestandsnachrüstungen und Neubauten lassen sich aber oftmals auch von den rechtlichen Vorschriften nicht vergleichen, das muss also nichts heißen.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: hema am 11. Februar 2017, 16:30:53

Bestandsnachrüstungen und Neubauten lassen sich aber oftmals auch von den rechtlichen Vorschriften nicht vergleichen, das muss also nichts heißen.
Und wo findest du diese Ausnahme im "Behindertengesetz" (Bund, Land)?


Wenn ein Geschäft, eine Arztpraxis usw. ersichtlich nicht barrierefrei erreichbar ist, kannst du (als Betroffener) das anzeigen und es wird ein Umbau vorgeschrieben!
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Vento66 am 11. Februar 2017, 17:00:32
Wenn ein 2. Aufzug so wichtig wäre, hätte man sicher auch schon einen Weg gefunden den Stephansplatz mit einem 2. Lift auszurüsten.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: T1 am 11. Februar 2017, 17:08:20

Bestandsnachrüstungen und Neubauten lassen sich aber oftmals auch von den rechtlichen Vorschriften nicht vergleichen, das muss also nichts heißen.
Und wo findest du diese Ausnahme im "Behindertengesetz" (Bund, Land)?
Das war, wie erkennbar, allgemein formuliert und vor allem dazu gedacht, um darauf aufmerksam zu machen, dass ein Analogieschluss beim Vergleich Bestandsbauten und Neubauten nicht unbedingt hilfreich ist.

In dem Falle ist das aber sowieso egal, weil diese 2-Aufzugs-Regel keine Rechtsgrundlage hat.

Wenn ein Geschäft, eine Arztpraxis usw. ersichtlich nicht barrierefrei erreichbar ist, kannst du (als Betroffener) das anzeigen und es wird ein Umbau vorgeschrieben!
Und wo steht das?

Das gilt für Neuerrichtungen, aber nicht für den Bestand, Bestandsumbauten sind nur für staatliche Bauten vorgeschrieben.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: hema am 11. Februar 2017, 19:10:35

Wenn ein Geschäft, eine Arztpraxis usw. ersichtlich nicht barrierefrei erreichbar ist, kannst du (als Betroffener) das anzeigen und es wird ein Umbau vorgeschrieben!
Und wo steht das?

Das gilt für Neuerrichtungen, aber nicht für den Bestand, Bestandsumbauten sind nur für staatliche Bauten vorgeschrieben.
Dazu wurde (von der Gemeinde Wien) im Radio aufgerufen. Bei bestehenden Bauten wird der Magistrat nicht von selber aktiv, stört sich aber ein Behinderter an der Situation, soll er das anzeigen, dann kriegt das Geschäft, der Bau, das Büro usw. die Vorschreibung zur Anpassung.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 158er am 11. Februar 2017, 20:10:06
Ein barrierefreier Umbau im Bestand wird bei Bundesbauten und Verkehrseinrichtungen vorgeschrieben. Hier müssen Etappenpläne erstellt und umgesetzt werden, ansonsten kann (auf Herstellung der Barrierefreiheit) geklagt werden. Die Herstellungspflicht gilt auch für Diskriminierung durch nicht barrierefreie Gestaltung am Arbeitsplatz.

Nicht gilt sie für andere Dienstleister, also zB für Geschäfte und Arztpraxen. Bei Beschwerden hinsichtlich der mangelnden Barrierefreiheit wird zunächst eine Schlichtungsstelle angerufen und erst, wenn das nichts bringt, kann aufgrund Diskriminierung (die muss aber auch erst bewiesen werden und va muss die Herstellung der Barrierefreiheit zur Vermeidung von Härtefällen zumutbar sein!) auf Schadenersatz (nicht auf Herstellung der Barrierefreiheit!) geklagt werden.

Infos hier: https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/5/4/1/CH3434/CMS1452277797496/service-medien_faqs_barrierefreiheit.pdf
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: hema am 11. Februar 2017, 20:39:19

Nicht gilt sie für andere Dienstleister, also zB für Geschäfte und Arztpraxen. Bei Beschwerden hinsichtlich der mangelnden Barrierefreiheit wird zunächst eine Schlichtungsstelle angerufen und erst, wenn das nichts bringt, kann aufgrund Diskriminierung (die muss aber auch erst bewiesen werden und va muss die Herstellung der Barrierefreiheit zur Vermeidung von Härtefällen zumutbar sein!) auf Schadenersatz (nicht auf Herstellung der Barrierefreiheit!) geklagt werden.

Wo liest du das aus dem von dir verlinkten Text heraus? Der einzige Grund bei Altbauten nicht zum Umbau (Aufzugseinbau) verpflichtet werden zu können sind eventuelle baurechtliche oder Gründe bzgl. Denkmalschutz. So steht es zumindest dort.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Valentin04 am 11. Februar 2017, 22:30:24
Mir wurde nur erklärt, dass deshalb 2 Aufzüge pro Bahnsteig vorhanden sein müssen, dass bei einem Ausfall eines Aufzuges noch immer gewährleistet ist, dass mobilitäts eingeschränkte Personen immer noch den Bahnsteig verlassen können

Verlassen können sie in so einem Fall den Bahnsteig auch mittels Straßenbahn.

Wenn das dann auch die Zielgruppe wüßte:

https://www.tz.de/muenchen/stadt/schwabing-freimann-ort43408/rentner-am-bahnsteig-gefangen-mvg-mann-hilft-ihm-bis-nach-hause-7248845.html

(München: Rollstuhlfahrer ist wegen eines defekten Aufzuges auf einem Bahnsteig gefangen, wird durch Weiterfahrt und Rückfahrt "befreit"

Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Tatra83 am 12. Februar 2017, 16:32:28
Der Bauabschnitt 2, also jener der Linksverkehrsstrecke, wurde von der Abteilung B61 verantwortet. Der Linksverkehr wurde erst nach Übergabe des generellen Projekts Linie 26 an die Wiener Linien "hineingeplant" und vermutlich aller gestalterischer Anspruch an die Strecke und den öffentlichen Raum ebenfalls über Bord geworfen. Man erinnere sich nur an den Bau der U2, in dessen Rahmen ein weitestgehend begrünter Praterstern und Olympiaplatz vorgesehen war. :ugvm:
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: haidi am 12. Februar 2017, 17:09:20
Der Olympiaplatz hat doch mindestens 10% Grün und da dürften nicht einmal Autos drauf parken im Gegensatz zum Pierre-de-Coubertin-Platz
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 4463 am 25. Februar 2017, 01:48:10
Man hätte doch einfach Seitenbahnsteige mit je einem Aufzug bauen können, dazu eine im Normalfall versperrte, schienengleiche Kreuzung, die im Falle des Ausfalls eines Aufzuges geöffnet werden kann. Eventuell signalgesichert, damit parteinahe Unternehmen auch am Kuchen mitnaschen können.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 95B am 25. Februar 2017, 09:36:11
Man hätte auch zusätzlich zu den Gleisen einen Fuß- und Radweg mitplanen können. Hätte man diese Wege beidseits angelegt (Fuß auf der einen, Rad auf der anderen) und die Aufzüge auch für Fußgänger und Radfahrer gewidmet, wäre es möglich gewesen, deren Instandhaltung (wie bei anderen Fußgängerbrücken) der Gemeinde umzuhängen. 8)
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 4463 am 25. Februar 2017, 12:17:10
Anscheinend wurde die gesamte "Kreativität", was die Verwendung der Finanzierung betraf, bei der U-Bahn verbraucht. Für die Bim war dann nix mehr davon übrig. ::)
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Katana am 27. Februar 2017, 22:21:16
Ich kenne zwar die Anlage nicht, aber ich glaube, dass die vorliegende Lösung hauptsächlich Vorteile hat:
Der Mittelbahnsteig bietet auch beim Ausfall eines der beiden Aufzüge die uneingeschränkte Benutzung durch die Rollstuhlfahrer und Gehbehinderten. Bei Seitenbahnsteigen bräuchte man für die gleiche Verfügbarkeit vier Aufzüge. Sinngemäß das Gleiche gilt für die (Roll-)Treppen.

Was ist teurer? 2 Aufzüge oder 2 Kreuzungen (samt Fahrzeitverlust durch Langsamfahrt)? Ich weiß es nicht.
Spätestens wenn ich die Wartung und Vandalismus dazurechne, habe ich einen Verdacht.

Man hätte doch einfach Seitenbahnsteige mit je einem Aufzug bauen können, dazu eine im Normalfall versperrte, schienengleiche Kreuzung, die im Falle des Ausfalls eines Aufzuges geöffnet werden kann. Eventuell signalgesichert, damit parteinahe Unternehmen auch am Kuchen mitnaschen können.
Und wer sperrt sie auf? Und die Signalsicherung kostet nichts?

Man hätte auch zusätzlich zu den Gleisen einen Fuß- und Radweg mitplanen können. Hätte man diese Wege beidseits angelegt (Fuß auf der einen, Rad auf der anderen) und die Aufzüge auch für Fußgänger und Radfahrer gewidmet, wäre es möglich gewesen, deren Instandhaltung (wie bei anderen Fußgängerbrücken) der Gemeinde umzuhängen. 8)
Und die Gemeinde hätte das akzeptiert?
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 4463 am 27. Februar 2017, 23:41:42
Man hätte doch einfach Seitenbahnsteige mit je einem Aufzug bauen können, dazu eine im Normalfall versperrte, schienengleiche Kreuzung, die im Falle des Ausfalls eines Aufzuges geöffnet werden kann. Eventuell signalgesichert, damit parteinahe Unternehmen auch am Kuchen mitnaschen können.
Und wer sperrt sie auf? Und die Signalsicherung kostet nichts?
Aufsperren könnte sie der nächstbeste vorbeikommende Fahrer mit seinem Vierkant, sobald die Störung gemeldet wird.
Die Signalsicherung (einer?) der beiden Gleiskreuzungen war sicher auch nicht gratis, ebenso die wesentlich breitere Brückenkonstruktion durch den Mittelbahnsteig. :lamp:
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 4498 am 28. Februar 2017, 06:41:04
Man hätte doch einfach Seitenbahnsteige mit je einem Aufzug bauen können, dazu eine im Normalfall versperrte, schienengleiche Kreuzung, die im Falle des Ausfalls eines Aufzuges geöffnet werden kann. Eventuell signalgesichert, damit parteinahe Unternehmen auch am Kuchen mitnaschen können.

Passt nur halb zum Thema: Beim 64er in Alt-Erlaa wurden ja auch die Gleise auseinandergezogen. Für die Straßenbahn gab es Seitenbahnsteige, die immer irgendwie provisorisch wirkten.

Ich hätte an Hand der Gleislage gewettet, dass die U6 einen Mittelbahnsteig bekommt ...
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 28. Februar 2017, 06:52:57
Man hätte auch zusätzlich zu den Gleisen einen Fuß- und Radweg mitplanen können. Hätte man diese Wege beidseits angelegt (Fuß auf der einen, Rad auf der anderen) und die Aufzüge auch für Fußgänger und Radfahrer gewidmet, wäre es möglich gewesen, deren Instandhaltung (wie bei anderen Fußgängerbrücken) der Gemeinde umzuhängen. 8)

War ursprünglich auch geplant. ist aber dann wieder einmal am lieben Geld gescheitert. Haben wollten die anderen einen Geh und Radweg parallel dazu, nur die Mehrkosten für die Brücke wollte niemand zahlen. Und das die WL das nicht mitfinanzieren wollten/konnten sollte auch jedem klar sein.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: coolharry am 28. Februar 2017, 07:23:55
War ursprünglich auch geplant. ist aber dann wieder einmal am lieben Geld gescheitert. Haben wollten die anderen einen Geh und Radweg parallel dazu, nur die Mehrkosten für die Brücke wollte niemand zahlen. Und das die WL das nicht mitfinanzieren wollten/konnten sollte auch jedem klar sein.

Das bei der Gewerbeparkbrücke kein Fußweg ist, hab ich auch nie als Schuld der WL gesehen.
Ist nur ein Schildbürgerstreich erster Klasse das die Gemeinde bzw. der Bezirk hier nicht mitgemacht hat. Die Umwege sind ja teilweise beachtlich.

Ich kenne zwar die Anlage nicht, aber ich glaube, dass die vorliegende Lösung hauptsächlich Vorteile hat:
Der Mittelbahnsteig bietet auch beim Ausfall eines der beiden Aufzüge die uneingeschränkte Benutzung durch die Rollstuhlfahrer und Gehbehinderten. Bei Seitenbahnsteigen bräuchte man für die gleiche Verfügbarkeit vier Aufzüge. Sinngemäß das Gleiche gilt für die (Roll-)Treppen.

Der Mittelbahnsteig war eine Lösung. Aber sicher nicht die beste und sicher nicht die einzig mögliche. Wenn man sich andere Länder in der EU anschaut, was da alles auf Brücken möglich ist, fragt man sich, warum es bei anderen möglich bei uns aber immer alles unmöglich ist.

Was ist teurer? 2 Aufzüge oder 2 Kreuzungen (samt Fahrzeitverlust durch Langsamfahrt)? Ich weiß es nicht.
Spätestens wenn ich die Wartung und Vandalismus dazurechne, habe ich einen Verdacht.

Ein Aufzug soll ja in erster Linie funktionieren. Bei Vandalismus können auch beide Aufzüge gleichzeitig ausfallen. Weil wer sagt, dass Deppen nach einem aufhören?

Man hätte doch einfach Seitenbahnsteige mit je einem Aufzug bauen können, dazu eine im Normalfall versperrte, schienengleiche Kreuzung, die im Falle des Ausfalls eines Aufzuges geöffnet werden kann. Eventuell signalgesichert, damit parteinahe Unternehmen auch am Kuchen mitnaschen können.
Und wer sperrt sie auf? Und die Signalsicherung kostet nichts?

Elektronische Steuerungen, Fernsteuerungen, Fernwartungen und sonstige Dinge sind längst erfunden. Und da Aufzüge sowieso ein Fernwartungs bzw. Meldesystem brauchen wäre das sicher keine Hexerei gewesen. Wobei es einfach gewesen wäre, einfach den gesamten Gleisbereich auszubetonieren und am Ende einfach eine Rampe ohne irgendwelche hinweise zu machen. Somit muss jeder Querende selber aufpassen.
Ja ich weiß Eigenverantwortung ist pfui bäh. Blindemüssen halt Treppen steigen. Weiters wäre es ja durchaus möglich einen Hinweis anzubringen, dass man eine Station weiter in die Gegenrichtung umsteigen soll um auf den anderen Bahnsteig zu kommen. Wurde ja bei der U-Bahn monatelang gemacht. Da wäre es bei der Tram für ein zwei Tage oder Stunden doch auch durchaus vertretbar. Wäre eine Lösung ganz ohne Querung.

Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 28. Februar 2017, 07:54:01
War ursprünglich auch geplant. ist aber dann wieder einmal am lieben Geld gescheitert. Haben wollten die anderen einen Geh und Radweg parallel dazu, nur die Mehrkosten für die Brücke wollte niemand zahlen. Und das die WL das nicht mitfinanzieren wollten/konnten sollte auch jedem klar sein.

Das bei der Gewerbeparkbrücke kein Fußweg ist, hab ich auch nie als Schuld der WL gesehen.
Ist nur ein Schildbürgerstreich erster Kalsse das die Gemeinde bzw. der Bezirk hier nicht mitgemacht hat. Die Umwege sind ja teilweise beachtlich.


Das Ganze sollte nur eine Feststellung sein. Denn leider sehen einige IMMER bei Planungsfehler das Verschulden bei den WL

Ein Aufzug soll ja in erster Linie funktionieren. Bei Vandalismus können auch beide Aufzüge gleichzeitig ausfallen. Weil wer sagt, dass Deppen nach einem aufhören?

Das erkläre einmal den Behindertenvertreter.

Man hätte doch einfach Seitenbahnsteige mit je einem Aufzug bauen können, dazu eine im Normalfall versperrte, schienengleiche Kreuzung, die im Falle des Ausfalls eines Aufzuges geöffnet werden kann. Eventuell signalgesichert, damit parteinahe Unternehmen auch am Kuchen mitnaschen können.
Und wer sperrt sie auf? Und die Signalsicherung kostet nichts?

Elektronische Steuerungen, Fernsteuerungen, Fernwartungen und sonstige Dinge sind längst erfunden. Und da Aufzüge sowieso ein Fernwartungs bzw. Meldesystem brauchen wäre das sicher keine Hexerei gewesen. Wobei es einfach gewesen wäre, einfach den gesamten Gleisbereich auszubetonieren und am Ende einfach eine Rampe ohne irgendwelche hinweise zu machen. Somit muss jeder Querende selber aufpassen.
Ja ich weiß Eigenverantwortung ist pfui bäh. Blindemüssen halt Treppen steigen. Weiters wäre es ja durchaus möglich einen Hinweis anzubringen, dass man eine Station weiter in die Gegenrichtung umsteigen soll um auf den anderen Bahnsteig zu kommen. Wurde ja bei der U-Bahn monatelang gemacht. Da wäre es bei der Tram für ein zwei Tage oder Stunden doch auch durchaus vertretbar. Wäre eine Lösung ganz ohne Querung.

Auch hier sag das mal den Behindertenvertreter. Ebenso die Möglichkeit, des Schienenübergang. Ich weis jetzt nicht, unter welchen Kriterien ein Übergang zulässig ist. Ich glaube aber, dass die Auflagen dafür nicht gerade ohne sind.

Und mit den U-Bahn Stationen kannst du es nicht vergleichen. Da hast du viele Stationen, wo die Aufzüge erst nachgerüstet wurden. Denn eben, weil man bei der U-bahn eine Station weiter fahren muss, um auf die andere Seite zu kommen, kommt auch die Auflage, dass 2 Aufzüge pro Bahnsteig vorhanden sein müssen.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 64/8 am 28. Februar 2017, 08:02:40
[...]Und mit den U-Bahn Stationen kannst du es nicht vergleichen. Da hast du viele Stationen, wo die Aufzüge erst nachgerüstet wurden. Denn eben, weil man bei der U-bahn eine Station weiter fahren muss, um auf die andere Seite zu kommen, kommt auch die Auflage, dass 2 Aufzüge pro Bahnsteig vorhanden sein müssen.
Sowas ähnliches dachte ich mir schon, dass das der Grund sein muss. Denn bei der U6 im Abschnitt "Tscherttegasse - Siebenhirten" habe ich schon oft genug Personen gesehen, die auf dem Bahnsteig "gefangen" waren, weil eben ein Aufzug außer Betrieb war. Bei Kinderwägen hilft man dann beim Tragen, aber bei einem Rollstuhl geht das nicht. Und gerade in Siebenhirten ist man dann entweder gefangen (bei Wende am Bahnsteig) oder man "traut" sich die Fahrt durch die Wendeanlage, wenn einem der Fahrer vorher nicht rauswirft.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Linie 360 am 28. Februar 2017, 08:05:38
@ Klingelfee-> Wenn tatsächlich alle Stationen mit 2 Aufzügen pro Fahrtrichtung ausgerüstet bzw. nachgerüstet werden müssen, warum reicht dann bei der Hst. Breitenfurter Straße vom 60er EIN einziger Aufzug für beide Fahrtrichtungen?

Zum Überqueren der Schienen:
Warum ist das bei der Haltestelle Breitenfurter Straße vom 60er möglich, nicht jedoch bei der Hst. Gewerbepark Stadlau vom 26er?
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 28. Februar 2017, 08:11:34
@ Klingelfee-> Wenn tatsächlich alle Stationen mit 2 Aufzügen pro Fahrtrichtung ausgerüstet bzw. nachgerüstet werden müssen, warum reicht dann bei der Hst. Breitenfurter Straße vom 60er EIN einziger Aufzug für beide Fahrtrichtungen?

Zum Überqueren der Schienen:
Warum ist das bei der Haltestelle Breitenfurter Straße vom 60er möglich, nicht jedoch bei der Hst. Gewerbepark Stadlau vom 26er?

Ich kenne die Bauvorschriften nicht. Aber vielleicht gibt es bei der Breitenfurter Straße eine Ausnahmegenehmigung, weil man dort auch eine wesentlich geringere Frequenz für den Aufzug angenommen hat, als beim Gewerbepark. Und die 2 Aufzüge gelten nur bei Neubauten, bei Bestandsbauten reicht ein Aufzug

Und bei der Breitenfurter Straße ist ja mWn auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung angebracht. Ich habe ja auch nie gesagt, dass es nicht möglich ist. Ich habe lediglich gesagt, mich würde interessieren, welche Auflagen erfüllt werden müssen, damit ein Übergang errichtet werden darf.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: coolharry am 28. Februar 2017, 08:26:52
@ Klingelfee-> Wenn tatsächlich alle Stationen mit 2 Aufzügen pro Fahrtrichtung ausgerüstet bzw. nachgerüstet werden müssen, warum reicht dann bei der Hst. Breitenfurter Straße vom 60er EIN einziger Aufzug für beide Fahrtrichtungen?

Zum Überqueren der Schienen:
Warum ist das bei der Haltestelle Breitenfurter Straße vom 60er möglich, nicht jedoch bei der Hst. Gewerbepark Stadlau vom 26er?

Das man bei Neubauten eher auf die Einhaltung der Forderungen pocht als bei Bestandsbauten sollte wohl auch jedem klar sein.
Bei der Breitenfurter Straße wäre die alternative kein Aufzug. Somit haben sich alle an den Tisch gesetzt und eine Lösung gesucht, die man umsetzen kann. Dies wird halt bei Neubauten weniger streng genommen, da es ja eh neu ist. Die Logik muss man jetzt nicht unbedingt verstehen.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: HLS am 28. Februar 2017, 11:23:57

Und bei der Breitenfurter Straße ist ja mWn auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung angebracht.
Wo sich bei mir der Sinn noch immer nicht erschlossen hat, zumindestens die Anbringung dieser.
15kmh FR Rodaun und 30kmh FR Hietzing. Wenn hätte ich es genau andersrum verstanden.

Der Übergang ist nämlich so positioniert, dass man ihn, FR Rodaun, schon lange im vorraus beobachten kann und entsprechend reagieren, FR Hietzing allerdings nicht wirklich gut einsieht, da er ja schon vor beginn des eigentlichen Haltestellenbereichs ist.
Weiteres kann man in den Meisten Fällen durch diese Haltestelle durchfahren, somit ist diese 15kmh nochmehr ein Hindernis.

Es hat alle jahre vorher funktioniert, dass man in den Nachtstunden mit 25kmh dort fährt und untertags trotzdem nicht beim bremsen die Haltstelle aufgelassen hat. Jetzt zwingt man aber einen schon viel viel früher den Bremspunkt zu setzen, damit man auch ja auf die 15kmh runter kommt. Durch diese stimmt auch die Fahrzeit zwischen Mauer und Rodaun nicht mehr, sie verlängert sich insgesamt um rund 30sec. Da man eben weniger lange beschleunigen kann, früher anfangen muß zu bremsen und dann auch noch "ewiglang" nach der Haltestelle auch noch 15kmh fahren muß. Alles in allem somit nicht ganz klar was da sich die Verantwortlichen bei gedacht haben.

Ich habe ja immer noch das Gefühl, dass man die 15 & 30kmh nur vertauscht aufgehangen hat.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: T1 am 28. Februar 2017, 17:27:49
@ Klingelfee-> Wenn tatsächlich alle Stationen mit 2 Aufzügen pro Fahrtrichtung ausgerüstet bzw. nachgerüstet werden müssen, warum reicht dann bei der Hst. Breitenfurter Straße vom 60er EIN einziger Aufzug für beide Fahrtrichtungen?
Noch einmal, zum x-ten Mal: Das ist eine WL-interne Auflage. Müssen ist also relativ.

Wenn man sich halt selbst im Weg steht, kommt so ein Pfusch wie am 26er raus.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 4498 am 28. Februar 2017, 21:50:12
Zum Überqueren der Schienen:
Warum ist das bei der Haltestelle Breitenfurter Straße vom 60er möglich, nicht jedoch bei der Hst. Gewerbepark Stadlau vom 26er?

Ich kenne die Bauvorschriften nicht. Aber vielleicht gibt es bei der Breitenfurter Straße eine Ausnahmegenehmigung, weil man dort auch eine wesentlich geringere Frequenz für den Aufzug angenommen hat, als beim Gewerbepark. Und die 2 Aufzüge gelten nur bei Neubauten, bei Bestandsbauten reicht ein Aufzug

Und bei der Breitenfurter Straße ist ja mWn auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung angebracht. Ich habe ja auch nie gesagt, dass es nicht möglich ist. Ich habe lediglich gesagt, mich würde interessieren, welche Auflagen erfüllt werden müssen, damit ein Übergang errichtet werden darf.

Dann würde mich echt interessieren, warum an einer Stelle, keine 200km weiter westlich vom Gewerbepark, etwas in Ebene -1 möglich ist, was beim Gewerbepark auf Ebene +1 angeblich nicht geht.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Linie 360 am 28. Februar 2017, 21:54:50
@ 4498-> Linz ist eben nicht Wien :-X
Wobei wenn, dann müsste man die Station "Plus City" der SL 3& 4 als Beispiel hernehmen, da diese Station in etwa gleichzeitig mit der Station "Gewerbepark Stadlau" errichtet wurde!
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: coolharry am 01. März 2017, 08:33:32
@ 4498-> Linz ist eben nicht Wien :-X
Wobei wenn, dann müsste man die Station "Plus City" der SL 3& 4 als Beispiel hernehmen, da diese Station in etwa gleichzeitig mit der Station "Gewerbepark Stadlau" errichtet wurde!

Soweit ich das jetzt aus den Bildern im Linz Thread erkennen konnte, gibts dort einen Aufzug pro Bahnsteig. Obs dort einen Übergang gibt hab ich nicht erkennen können. Was aber Fakt ist, das das Queren der Gleise nicht grundsätzlich unterbunden ist. Allerdings ist die Kante mit rund 30cm zu hoch für Rollifahrer und ob es eben eine Absenkung gibt, konnte ich nicht erkennen.
Aber in Linz sind auch andere Behindertenverbandsmitglieder am werken als in Wien. Und wie sagt jemand immer: Ein Roter tut dem anderen Roten nicht weh. Was wohl auch heißt, was der eine will macht der andere ohne aufzumucken.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Linie 360 am 01. März 2017, 09:02:38
@ coolharry-> In der Hst. "Plus City" der Linzer Straßenbahn gibt es einen Aufzug pro Bahnsteig, das niveaugleiche Überqueren der Schienen ist verboten und es gibt auch keine Absenkung!

Fakt ist(und um das ging es ja ursprünglich)->
Es gibt dort keine 2 Aufzüge pro Fahrtrichtung und die Station ist, genauso wie die Station Gewerbepark Stadlau, ein kompletter Neubau(eröffnet am 25.02.2016)!
Somit existiert schon mal kein Bundesgesetz, in dem 2 Aufzüge pro Bahnsteig pro Station verpflichtend sind!
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Z-TW am 01. März 2017, 09:34:35
@ coolharry-> In der Hst. "Plus City" der Linzer Straßenbahn gibt es einen Aufzug pro Bahnsteig, das niveaugleiche Überqueren der Schienen ist verboten

Ui, dann habe ich dort das Verbot missachtet...
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: coolharry am 01. März 2017, 09:37:40
@ coolharry-> In der Hst. "Plus City" der Linzer Straßenbahn gibt es einen Aufzug pro Bahnsteig, das niveaugleiche Überqueren der Schienen ist verboten und es gibt auch keine Absenkung!

Verboten ja, aber hindert dich wer daran? Ist bei den übrigen Ustrab Stationen in Linz übrigens gleich.

Somit existiert schon mal kein Bundesgesetz, in dem 2 Aufzüge pro Bahnsteig pro Station verpflichtend sind!

Das sagt User T1 ja schon die ganze Zeit. Und es läuft halt darauf hinaus, das die WL als Errichter der Station entweder in vorauseilendem Gehorsam oder ein anderer Funktionär, in einer gewissen Freunderlwirtschaftsartigenstruktur, es ihnen auferlegt hat.
Die Station ist halt, wie soll es in Österreich anders sein, ein Kompromiss.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 01. März 2017, 09:48:02
@ coolharry-> In der Hst. "Plus City" der Linzer Straßenbahn gibt es einen Aufzug pro Bahnsteig, das niveaugleiche Überqueren der Schienen ist verboten und es gibt auch keine Absenkung!

Verboten ja, aber hindert dich wer daran? Ist bei den übrigen Ustrab Stationen in Linz übrigens gleich.


Nur bedenkt auch, dass die Behindertenvorschirften in Österreich unterschiedlich sind. Die sind in jeden Bundesland anders.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 4463 am 01. März 2017, 16:28:10
Nur bedenkt auch, dass die Behindertenvorschirften in Österreich unterschiedlich sind. Die sind in jeden Bundesland anders.
Und das ist das, was viel schlimmer ist, als alle Schildbürgerstreiche der WL zusammen.  :fp:
So etwas gehört EU-weit angeglichen! Die Verwaltungsebene der Bundesländer gehört endlich beseitigt, das ist nur ein Moloch!
EU-Bundesstaaten-Bezirke-Gemeinden-basta!
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: hema am 01. März 2017, 16:59:01

Nur bedenkt auch, dass die Behindertenvorschirften in Österreich unterschiedlich sind. Die sind in jeden Bundesland anders.
Na, dann zitier' mal die Wiener Behindertengesetze und Vorschriften, damit nicht jeder suchen muss!   :lamp:
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 01. März 2017, 17:14:01

Nur bedenkt auch, dass die Behindertenvorschirften in Österreich unterschiedlich sind. Die sind in jeden Bundesland anders.
Na, dann zitier' mal die Wiener Behindertengesetze und Vorschriften, damit nicht jeder suchen muss!   :lamp:

Wenn ich sie gefunden hätte, dann hätte ich sie schon lange zitiert. Mir wurde das nur als Begründung erklärt, wie ich nachgefragt habe, wieso das umgeplant wurde. Denn die ersten Pläne, die ich gesehen hatte, hatte noch Seitenbahnsteige. Und das habe ich schon vor einiger Zeit erklärt.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: hema am 01. März 2017, 17:28:05

Wenn ich sie gefunden hätte, dann hätte ich sie schon lange zitiert. Mir wurde das nur als Begründung erklärt, wie ich nachgefragt habe, wieso das umgeplant wurde.
Na, dann ist es ja eine einfache Übung, bei jenen Leuten nachzufragen, welche dir diese Vorschriften als Grund genannt haben. Die müssten ja eigentlich wissen, worüber sie gesprochen haben!
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: haidi am 01. März 2017, 17:31:10

Wenn ich sie gefunden hätte, dann hätte ich sie schon lange zitiert. Mir wurde das nur als Begründung erklärt, wie ich nachgefragt habe, wieso das umgeplant wurde.
Na, dann ist es ja eine einfache Übung, bei jenen Leuten nachzufragen, welche dir diese Vorschriften als Grund genannt haben. Die müssten ja eigentlich wissen, worüber sie gesprochen haben!
Antwort: Vassilakou und EU
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: schienenklaus am 02. März 2017, 09:00:41
@Mittelbahnsteig erforderlich, damit man einen Aufzug spart
Ich verstehe nicht ganz warum man nicht einfach Seitenbahnsteige und einen Übergang baut??
Die Straßenbahn fährt ja schließlich sonst auch in Gebieten wo dauernd die Straße überquert wird.
Man könnte evtl. ja noch eine Signalanlage bauen, die aufleuchtet, wenn eine Strab kommt und die Kanten am Übergang abflachen. Dann spart man sich Kreuzungen UND Aufzüge (es reicht dann ja einer).
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 60er am 02. März 2017, 09:39:22
Natürlich wäre das deutlich sinnvoller und kostengünstiger gewesen, als der Mittelbahnsteig mit Linksverkehr. Aber so etwas kommt halt heraus, wenn zu viele Leute bei der Planung mitreden. Da ein Behindertenvertreter, der sich profilieren will, dort ein Genosse Parteifreund, der sich wichtigmacht.

Ist ja genau das gleiche mit den völlig sinnfreien Blindenampeln in der Mahü-Begegnungszone. ::)
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 02. März 2017, 09:45:55
@Mittelbahnsteig erforderlich, damit man einen Aufzug spart
Ich verstehe nicht ganz warum man nicht einfach Seitenbahnsteige und einen Übergang baut??
Die Straßenbahn fährt ja schließlich sonst auch in Gebieten wo dauernd die Straße überquert wird.
Man könnte evtl. ja noch eine Signalanlage bauen, die aufleuchtet, wenn eine Strab kommt und die Kanten am Übergang abflachen. Dann spart man sich Kreuzungen UND Aufzüge (es reicht dann ja einer).

Offensichtlich hast du das Thema nicht von Anfang an verfolgt. Darüber diskutieren wir schon längere Zeit.

Das Problem der Querung ist nur, dass es sich bei der Station um einen eigenen Bahnkörper handelt und ich nicht weis unter welchen Auflagen, von wem auch immer, die WL dort einen Übergang errichten dürfen.

Was aber in der heutigen Zeit sicher nicht sinnvoll ist, auf eigener Strecke einen Übergang zu bauen, nur um sich einen Aufzug zu ersparen. Denn schau dir an, welche Probleme Mütter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder auch Personen mit Gehhilfen, bei der Überquerung von Gleisanlagen haben.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 60er am 02. März 2017, 09:51:09
Was aber in der heutigen Zeit sicher nicht sinnvoll ist, auf eigener Strecke einen Übergang zu bauen, nur um sich einen Aufzug zu ersparen. Denn schau dir an, welche Probleme Mütter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder auch Personen mit Gehhilfen, bei der Überquerung von Gleisanlagen haben.
Überhaupt keines! Bei der Haltestelle Breitenfurter Straße wird der Übergang tagtäglich benutzt. Die kleine Stufe bzw. der Spalt beim Einstieg in einen ULF ist ein wesentlich größeres Hindernis, als dieser Übergang.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: haidi am 02. März 2017, 10:04:25
Zeig mir eine Lösung und ich mach dir die Probleme  >:(

Den Übergang würde ich in einem Bereich an den Haltebereich anschließend machen mit einer kleinen, quer zum Bahnsteig liegenden Absenkung auf Schienenniveau, dann gibt es nicht einmal eine
Stufe. Außerdem wird dort nicht auf Signal, sondern auf Sicht gefahren und der eigene Bahnkörper ist nicht anders als am  60er bei der Breitenfurter Straße.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: schienenklaus am 02. März 2017, 10:09:45
Auch am 25er gibt es im Bereich Donauspital-Aspern eigenen Gleiskörper. Aber, Überraschung, MIT Übergängen ;)
Das wäre also beim Gewerbepark völlig problemlos gewesen... aber leider scheinbar doch nicht. :-\
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 68er am 02. März 2017, 10:24:02
Worin besteht jetzt eigentlich noch einmal das Problem mit dem Linksverkehr? Es wird über hunderte Postings diskutiert, was man alles an umständlichen und teuren Alternativen hätte bauen können, aber wo liegt eigentlich das Problem?

Dass man auf einer Strecke mit der Auslastung der Währinger Straße keine zwei vermeidbaren Eigenkreuzungen einbauen sollte, ist klar, aber der 26er ist davon sehr weit entfernt. Bei den Intervallen von 6-10 Minuten ist es schon ein großer Zufall, wenn sich mal zwei Züge bei der Kreuzung begegnen.
Und dann steht immer einer davon in der Haltestelle und verliert ein paar Sekunden.

Ich glaube, dass die Baukosten des Brückenbauwerks mit Mittelbahnsteig deutlich niedriger sind als mit Seitenbahnsteigen und dass die Redundanz der Aufzüge sinnvoll ist. Zwei Aufzüge für diese Haltestelle sind vertretbar, vier wären es nicht.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 02. März 2017, 10:38:47
Auch am 25er gibt es im Bereich Donauspital-Aspern eigenen Gleiskörper. Aber, Überraschung, MIT Übergängen ;)
Das wäre also beim Gewerbepark völlig problemlos gewesen... aber leider scheinbar doch nicht. :-\

Nur das es dort lt. Definition nur ein selbstständiger Gleiskörper. aber kein eigener Bahnkörper ist. Und da ist die Kruks begraben.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 95B am 02. März 2017, 10:42:54
Nur das es dort lt. Definition nur ein selbstständiger Gleiskörper. aber kein eigener Bahnkörper ist. Und da ist die Kruks begraben.

Wieso? Wo steht, dass ein eigener Bahnkörper nicht an hierfür vorgesehenen Stellen überquert werden darf?
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 02. März 2017, 11:07:18
Nur das es dort lt. Definition nur ein selbstständiger Gleiskörper. aber kein eigener Bahnkörper ist. Und da ist die Kruks begraben.

Wieso? Wo steht, dass ein eigener Bahnkörper nicht an hierfür vorgesehenen Stellen überquert werden darf?

Wenn ich das wüsste, dann hätte ich das sicherlich auch geschrieben. Irgendwo wird das sicherlich stehen. Und das war von mir nur eine mögliche Erklärung, wieso es zu ebener Erde geht und im ersten Stock uder auch im Keller nicht.

Irgendwo gibt es sicherlich eine Vorschrift dafür. Nur kenne ich sie nicht und habe auch keine Ahnung, wen ich dazu fragen könnte.

Bitte akzeptiert doch endlich, dass es Vorschriften gib, die für viele Menschen nicht logisch sind und ich sie nicht kenne. Ich muss mich auch auf Aussagen verlassen können. Und solange sie für mich schlüssig sind hinterfrage ich sie nicht bis auf den letzten Beistrich, sondern akzeptiere sie. irgendwer wird sich sicherlich dabei etwas gedacht haben.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Wiener Schwelle am 02. März 2017, 11:18:15
Es ist ein Trauerspiel, Klingelfee und die Rechtskenntnisse des WL-Managament.
So läuft es leider, tausende Ausreden, mit ich habe gehört, von wem und wo??????
Leider müssen wir mit solchen Sponbanadeln leben.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 95B am 02. März 2017, 11:22:55
Wenn ich das wüsste, dann hätte ich das sicherlich auch geschrieben. Irgendwo wird das sicherlich stehen. Und das war von mir nur eine mögliche Erklärung, wieso es zu ebener Erde geht und im ersten Stock uder auch im Keller nicht.

Ein eigener Bahnkörper zu ebener Erde unterscheidet sich rechtlich nicht von einem Bahnkörper ober- oder unterhalb des Niveaus. Nur im Tunnel gelten andere Vorschriften. Deshalb ist ja beispielsweise in der Grazer Bahnhofsustrab ein Loch in der Decke, weil sie dadurch nicht als Tunnel gilt, während hingegen die Linzer Ustrab sehr wohl rechtlich einen Tunnelbau darstellt.

Irgendwo gibt es sicherlich eine Vorschrift dafür. Nur kenne ich sie nicht und habe auch keine Ahnung, wen ich dazu fragen könnte.

Eisenbahnkreuzungsverordnung. ;) In der steht allerdings nicht drinnen, dass man einen eigenen Bahnkörper grundsätzlich nicht überqueren darf.

Bitte akzeptiert doch endlich, dass es Vorschriften gib, die für viele Menschen nicht logisch sind und ich sie nicht kenne. Ich muss mich auch auf Aussagen verlassen können. Und solange sie für mich schlüssig sind hinterfrage ich sie nicht bis auf den letzten Beistrich, sondern akzeptiere sie. irgendwer wird sich sicherlich dabei etwas gedacht haben.

Wieviele Jahrhunderte war es für die Menschheit schlüssig, dass sich die Sonne um die Erde dreht? ;) Und das Verlassen auf Aussagen anderer ist gerade in Erdberg eine äußerst zweischneidige Angelegenheit, da einem hier viel zu viele persönliche Ansichten und über Jahrzehnte gelebte Praktiken als "Vorschriften", "Gesetze" etc. aufgetischt werden. Natürlich kann auf Nachfrage niemand diese angeblichen Vorschriften benennen, weil es sie gar nicht gibt. Für einen, der in solchen Angelegenheiten zu intensiv nachbohrt und hinterfragt und sich nicht willenlos der herrschenden Meinung anpasst, können allerdings sehr schnell negative Konsequenzen entstehen, womit wiederum Vergleiche mit dem real existierenden Sozialismus legitim werden.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 02. März 2017, 11:52:06
ür einen, der in solchen Angelegenheiten zu intensiv nachbohrt und hinterfragt und sich nicht willenlos der herrschenden Meinung anpasst, können allerdings sehr schnell negative Konsequenzen entstehen, womit wiederum Vergleiche mit dem real existierenden Sozialismus legitim werden.

Aber wenn einmal die Antwort gegeben wurde, dann braucht ihr nicht nochmal die Frage auf eine andere Weise stellen.

Denn schön langsam solltet ihr wissen, wenn ich keine genaue Begründung geben kann/will, dann bringt es nicht, wenn ihr noch so auf mich losgeht, sonst bin ich der Nächste, der sich aus dem Forum verabschiedet.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: 60er am 02. März 2017, 12:03:03
Wenn es bei der Breitenfurter Straße rechtlich möglich ist, einen Übergang über die Gleise zu errichten, dann wäre das beim Gewerbepark wohl genauso möglich gewesen. Ja, sogar bei der großen Eisenbahn sind niveaugleiche Gleisübergänge zulässig!
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: schienenklaus am 02. März 2017, 12:15:37
@Klingelfee
Ich schätze und hoffe du hast den 26er nicht mitgeplant. Demnach ist meine Kritik bezüglich der Station nicht an dich, sondern an den Verantwortlichen gerichtet.
Natürlich gibt es verschiedenste Vorschriften, diese werden aber nach Bedarf sogar geändert wenn es gewünscht ist. Ich habe bisher keine plausibel praktische Erklärung für den Mittelbahnsteig gelesen, wenn man die Möglichkeit eines Übergangs in Betracht zieht.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: coolharry am 02. März 2017, 12:29:28
@Klingelfee
Ich schätze und hoffe du hast den 26er nicht mitgeplant. Demnach ist meine Kritik bezüglich der Station nicht an dich, sondern an den Verantwortlichen gerichtet.
Natürlich gibt es verschiedenste Vorschriften, diese werden aber nach Bedarf sogar geändert wenn es gewünscht ist. Ich habe bisher keine plausibel praktische Erklärung für den Mittelbahnsteig gelesen, wenn man die Möglichkeit eines Übergangs in Betracht zieht.

Es gibt auch keine. Zumindest auf rechtlicher Seite.
Es war halt eine, von vielen, Varianten die man bauen hat können.
Somit die Antwort auf die Frage:
Warum wurde in der Station Gewerbepark ein Mittelbahnsteig errichtet?
Weil es irgendwer entschieden hat.
Vielleicht gab es eine Begründung, vielleicht auch nicht.
Wirklich viel billiger wären Seitenbahnsteige, auch mit einem Aufzug, nicht gewesen. Beton kostet so gut wie nichts und den Platz hatte man sowieso.

@ Klingelfee: Auch wenn du es nicht weißt, lass doch andere darüber philosophieren. Du musst ja nicht mehr mitschreiben bei diesem Thema.

Edit: Da die Ursprungsformulierung anscheinend schon zu hart war.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 02. März 2017, 12:51:23
@Klingelfee
Ich schätze und hoffe du hast den 26er nicht mitgeplant. Demnach ist meine Kritik bezüglich der Station nicht an dich, sondern an den Verantwortlichen gerichtet.
Natürlich gibt es verschiedenste Vorschriften, diese werden aber nach Bedarf sogar geändert wenn es gewünscht ist. Ich habe bisher keine plausibel praktische Erklärung für den Mittelbahnsteig gelesen, wenn man die Möglichkeit eines Übergangs in Betracht zieht.

Nur wirst du nur unter ganz speziellen Gründen (zum x. Mal jetzt auch für dich), die unsereins nicht erfährt wieso es an dem einem Ort geht und an einem anderen Ort nicht.

Aber ich versuche es noch einmal logisch.

Wieso es zu Gunsten des Aufzuges keinen Übergang gibt, habe ich schon mehrmals versucht zu erklären. Nur das man Aufzüge mit Gewalt einsparst, wirst du diesbezüglich keine Betriebsbewilligung für einen Übergang bekommen. Und wenn du mit offenen Augen durch Wien gehen würdest, dann würdest du auch sehen, wie viele Personen schon bei der Überquerung von normalen Straßenbahnschienen haben. da wirst du von den Behindertenvertreter NIE die Bewilligung bekommen, am Gewerbepark einen Übergang zu errichten, damit die Fahrgäste dann ggf. den Aufzug auf der anderen Seite benutzen können.

Und wenn doch dann gäbe es sicherlich Auflagen, die die Fahrt mehr verzögern, als jetzt die beiden Gleiskreuzungen.

Bei der Breitenfurter Straße ist es baulich nur mit extremen Bauaufwand möglich auch auf der stadteinwärts führenden Seite einen Aufzug zu errichten. Mich wundert sowieso, dass bei dieser Schräglage überhaupt eine Haltestelle bewilligt wurde. Aber offensichtlich wohnen dort politisch sehr einflussreiche Personen. Sonst hätten wir dort weder eine Haltestelle und schon gar keinen Aufzug.

Da jetzt aber die Station gebaut ist, ist eigentlich jede weitere Diskussion sinnlos, da die Station sicher nicht so schnell umgebaut wird.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: schienenklaus am 02. März 2017, 13:36:53
Danke für deine schöne Zusammenfassung ich kann nun deine Punkte gut nachvollziehen :)
P.S. korrigieren evtl. deinen Beitrag zwecks Leserlichkeit ;)
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: haidi am 02. März 2017, 14:14:19
@ Klingelfee: Auch wenn du es nicht weißt, lass doch andere darüber philosophieren. Du musst ja nicht mehr mitschreiben.
Dieser Satz ist unangebracht, sollte es nur im Zusammenhang mit diesem Thread gemeint gewesen sein, hättest du das auch rüber bringen müssen.

Ich bin auch immer wieder mit Klingelfee nicht einverstanden, Kritik an ihm ist unangebracht, an seinen Posting-Inhalten sollte sie aber sachlich bleiben.

Nur wirst du nur unter ganz speziellen Gründen (zum x. Mal jetzt auch für dich), die unsereins nicht erfährt wieso es an dem einem Ort geht und an einem anderen Ort nicht.

Wobei die Gründe oft nicht gesetzlich bedingt sind, sondern objektiv nicht nachvollziehbar sind.

Zitat
Wieso es zu Gunsten des Aufzuges keinen Übergang gibt, habe ich schon mehrmals versucht zu erklären. Nur das man Aufzüge mit Gewalt einsparst, wirst du diesbezüglich keine Betriebsbewilligung für einen Übergang bekommen. Und wenn du mit offenen Augen durch Wien gehen würdest, dann würdest du auch sehen, wie viele Personen schon bei der Überquerung von normalen Straßenbahnschienen haben. da wirst du von den Behindertenvertreter NIE die Bewilligung bekommen, am Gewerbepark einen Übergang zu errichten, damit die Fahrgäste dann ggf. den Aufzug auf der anderen Seite benutzen können.
Die Behindertenvertreter können sicher nicht bewilligen, sie können beraten, sie werden bei nicht Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gegen die Bewilligung vorgehen können, aber sie werden sicher nicht "nicht genehmigen" können.
Wenn ich die gesetzlichen Vorschriften einhalte, dann kann der Behindertenvertreter Kopfstände machen wie er will.
Zitat
Und wenn doch dann gäbe es sicherlich Auflagen, die die Fahrt mehr verzögern, als jetzt die beiden Gleiskreuzungen.

Den Übergang mit der Zugspitze mit max. 15 km/h überqueren ist eine 15 - 20 m lange Langsamfahrstelle, die in der Zufahrt zur Haltestelle ein wenig Zeit kostet, beim Abfahren von der Haltestelle gar nichts. Wenn die Zugspitze einmal den Übergang blockiert, dann gibt es keinen Grund mehr für eine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Klingelfee am 02. März 2017, 14:42:11
Nur wirst du nur unter ganz speziellen Gründen (zum x. Mal jetzt auch für dich), die unsereins nicht erfährt wieso es an dem einem Ort geht und an einem anderen Ort nicht.

Wobei die Gründe oft nicht gesetzlich bedingt sind, sondern objektiv nicht nachvollziehbar sind.


Oder aber es sind Gesetze oder Bestimmungen, die niemand von kennt. Oder aber irgend ein Wichtiger einfach fordert und auch aus unerklärlichen Gründen bewilligt bekommt


Wieso es zu Gunsten des Aufzuges keinen Übergang gibt, habe ich schon mehrmals versucht zu erklären. Nur das man Aufzüge mit Gewalt einsparst, wirst du diesbezüglich keine Betriebsbewilligung für einen Übergang bekommen. Und wenn du mit offenen Augen durch Wien gehen würdest, dann würdest du auch sehen, wie viele Personen schon bei der Überquerung von normalen Straßenbahnschienen haben. da wirst du von den Behindertenvertreter NIE die Bewilligung bekommen, am Gewerbepark einen Übergang zu errichten, damit die Fahrgäste dann ggf. den Aufzug auf der anderen Seite benutzen können.
Die Behindertenvertreter können sicher nicht bewilligen, sie können beraten, sie werden bei nicht Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gegen die Bewilligung vorgehen können, aber sie werden sicher nicht "nicht genehmigen" können.
Wenn ich die gesetzlichen Vorschriften einhalte, dann kann der Behindertenvertreter Kopfstände machen wie er will.
Das stimmt, dass die Behindertenverteter selbst keine Einspruchsrecht haben, nur haben die mittlerweile so viel Macht und Beziehungen, dass sie dann hinter herum dir dann so viele Probleme machen, dass du freiwillig das machst, was sie wollen. Weil die verwickeln dich dann in einen jahrelangen Rechtsststreit, wo du dann womöglich noch das verfahren verlierst , weil du angeblich irgendwelche Auflagen lt. Behindertengleichstellungsgesetz nicht eingehalten hast.

Das Problem ist halt, dass schon im Vorfeld viel zu viele Leute mitreden dürfen und Bürgerinitiativen oft schon mehr macht haben, als die Politiker.

Zitat
Den Übergang mit der Zugspitze mit max. 15 km/h überqueren ist eine 15 - 20 m lange Langsamfahrstelle, die in der Zufahrt zur Haltestelle ein wenig Zeit kostet, beim Abfahren von der Haltestelle gar nichts. Wenn die Zugspitze einmal den Übergang blockiert, dann gibt es keinen Grund mehr für eine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Irgendeine Begründung lässt sich sicherlich finden. und sei es nur, die Gefahr, dass jemand gegen den ausfahrenden Zug laufen könnte. Auf alle Fälle ist die Langsamfahrstelle immer so lange, wie auch der Zug lang ist + einige Meter Sicherheitsabstand. Bedeutet, dass du höchstwahrscheinlich 5-10m vor der eigentlichen Berührungspunkt den Anfang hast und das Ende wirst du beim haltepukt haben. Denn es wäre auch von der Verkehrsischerheit nicht wirklich ratsam, wenn ich die Langsamfahrstelle 10-15m vor dem Haltepunkt wieder aufhebe. Selbst wenn, würde ich da sicher nicht nochmals beschleunigen, da ich so nur ein stürzen riskieren würd, da da binnen kürzersten Zeit, wenn auch nur geringe, gegenläufige Beschleunigungskräfte für die Fahrgäste auftreten, wenn sie zur Türe gehen, um dann bei der Haltestelle aussteigen zu können.

Ich habe nicht nur einen Unfall aufgenommen, weil ein Fahrer in der Haltestelle unmittelbar vor dem stehen bleiben nochmals leicht beschleunigt hat und Fahrgast dann gestürzt ist.
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: invisible am 03. März 2017, 22:14:01
Man hätte doch einfach Seitenbahnsteige mit je einem Aufzug bauen können, dazu eine im Normalfall versperrte, schienengleiche Kreuzung, die im Falle des Ausfalls eines Aufzuges geöffnet werden kann. Eventuell signalgesichert, damit parteinahe Unternehmen auch am Kuchen mitnaschen können.

Wozu versperrt? Die Strecke ist in beide Richtungen gut einsehbar und im Haltestellenbereich müssen die Züge ohnehin abbremsen. Einfach eine der mittlerweile eh oft verwendeten gelb-blink/rot-Ampeln hinhängen und gut is'.

(PS. sorry, wurde/wird ja eh schon diskutiert.)
Titel: Re: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)
Beitrag von: Katana am 04. März 2017, 05:13:39
Ich habe bisher keine plausibel praktische Erklärung für den Mittelbahnsteig gelesen, wenn man die Möglichkeit eines Übergangs in Betracht zieht.

Es gibt auch keine. Zumindest auf rechtlicher Seite.
Es war halt eine, von vielen, Varianten die man bauen hat können.
Somit die Antwort auf die Frage:
Warum wurde in der Station Gewerbepark ein Mittelbahnsteig errichtet?
Weil es irgendwer entschieden hat.
Vielleicht gab es eine Begründung, vielleicht auch nicht.
Wirklich viel billiger wären Seitenbahnsteige, auch mit einem Aufzug, nicht gewesen. Beton kostet so gut wie nichts und den Platz hatte man sowieso.
:up: Abgesehen davon, dass es sicher eine Begründung gibt. Und das hat auch sicher niemand alleine im stillen Kämmerchen entschieden.

Wie ich schon geschrieben habe, kann der Mittelbahnsteig mit nur zwei Aufzügen dank Redundanz eine hohe Verfügbarkeit bieten. Die gleiche Verfügbarkeit mittels eines Übergangs zu erreichen halte ich für wesentlich weniger elegant. Ich vermute den einzigen Vorteil der Seitenbahnsteige in der Ersparnis der beiden Kreuzungen.
Welche Aspekte sonst noch in die Entscheidungsfindung eingeflossen sind?