Autor Thema: Barrierefreiheit Hst. Gewerbepark Stadlau (war: Gleisschäden Straßenbahn)  (Gelesen 16269 mal)

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Schienenchaos

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Gibt's für Baumängel nicht üblicherweise eine entsprechende Garantie, die beim neuen 26er mit Sicherheit noch nicht abgelaufen ist?

PS: es handelt sich nicht zufällig um jene Schweißnähte, die HLS damals beim Bau schon zerpflückt hat?  ;D

Tatra83

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Gibt's für Baumängel nicht üblicherweise eine entsprechende Garantie, die beim neuen 26er mit Sicherheit noch nicht abgelaufen ist?
Bei unbeweglichen Sachen, also Bauwerken, beträgt die Gewährleistungsfrist drei Jahre. Hier noch was Nettes zum Thema Betonschädel und Linie 26: http://www.zement.at/downloads/update1_14.pdf  :ugvm:
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

oldtimer

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Ob man da auf die Umsetzung stolz ist?

Aber das konnte man wohl nicht umsetzen weil die Station im Linksverkehr befahren wird...
"Besetzt - bitte nicht mehr zusteigen, der Zug wird abgefertigt!"

Klingelfee

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Ob man da auf die Umsetzung stolz ist?

Aber das konnte man wohl nicht umsetzen weil die Station im Linksverkehr befahren wird...

Die ursprüngliche Version hat man nach meinen Informationen u.A. nicht umgesetzt, da man sonst bei dieser Station dank Behindertengesetz 4 (in Worten VIER) Aufzüge verbauen hätte müssen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

95B

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Die ursprüngliche Version hat man nach meinen Informationen u.A. nicht umgesetzt, da man sonst bei dieser Station dank Behindertengesetz 4 (in Worten VIER) Aufzüge verbauen hätte müssen.

Was ist teurer? 2 Aufzüge oder 2 Kreuzungen (samt Fahrzeitverlust durch Langsamfahrt)? Ich weiß es nicht.

Seit wann ist dieses Gesetz in Kraft?
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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hema

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Die ursprüngliche Version hat man nach meinen Informationen u.A. nicht umgesetzt  . . . . .
Weil sich jener Linksverkehrs-Fuzzi schlussendlich durchgesetzt hat, von dem man heute angeblich gar nicht (mehr) weiß, wer das eigentlich war.

"irgendwann war des auf einmal in da Planung drin und dann woar's z'pät, des no zum ändern!". Echt hab ich so gehört! Und zu einer Schleife auf der Strecke: "Wia ma dann do eine machen wollten, ham ma kane Grunstücke mehr kriegt, weil die Preise auf amal astronomisch war'n. Und Häuserblockschleifen  macht ma kane auf aner modernen Neubaustrecke!".




Seit wann ist dieses Gesetz in Kraft?
Musst in den Satzungen von Bizeps und Co. schauen, dort wirst du das "Gesetz" schon finden!   ;)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

T1

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Ob man da auf die Umsetzung stolz ist?

Aber das konnte man wohl nicht umsetzen weil die Station im Linksverkehr befahren wird...

Die ursprüngliche Version hat man nach meinen Informationen u.A. nicht umgesetzt, da man sonst bei dieser Station dank Behindertengesetz 4 (in Worten VIER) Aufzüge verbauen hätte müssen.
Tut leid, aber die vier Aufzüge sind eine WL-interne Erfindung, dem Gesetz nach würden zwei reichen.

Klingelfee

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Ob man da auf die Umsetzung stolz ist?

Aber das konnte man wohl nicht umsetzen weil die Station im Linksverkehr befahren wird...

Die ursprüngliche Version hat man nach meinen Informationen u.A. nicht umgesetzt, da man sonst bei dieser Station dank Behindertengesetz 4 (in Worten VIER) Aufzüge verbauen hätte müssen.
Tut leid, aber die vier Aufzüge sind eine WL-interne Erfindung, dem Gesetz nach würden zwei reichen.

Aber pro Bahnsteig und bei 2 seitenbahnsteige sind das nach meiner Rechnung 4 Stück.
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Hauptbahnhof

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Dieses Gesetz würde mich auch interessieren - schließen reicht bei den ÖBB auch ein Aufzug pro Bahnsteig. :o

Klingelfee

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Dieses Gesetz würde mich auch interessieren - schließen reicht bei den ÖBB auch ein Aufzug pro Bahnsteig. :o

Da ist immer die Frage, wann der Bahnsteig, bzw auch die Aufzüge errichtet wurden. Denn für die Anzahl der Aufzüge ist auch immer das Errichtungsdatum relevant. Wenn nachgerüstet wird, dann gelten andere Bestimmungen.

Schießlich gibt es viele U-Bahn Stationen mit nur einem Aufzug pro Bahnsteig
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Linie 360

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@ Klingelfee->Ja, dein Kommentar ist zwar logisch, beantwortet jedoch nicht usere Frage!!
UNS INTERESSIERT DER GESETZESTEXT DAZU!!

95B

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Tut leid, aber die vier Aufzüge sind eine WL-interne Erfindung, dem Gesetz nach würden zwei reichen.

Welches Gesetz ist das?

Immer nur von "Gesetzen" zu reden, ohne konkret zu werden, ist nicht sonderlich hilfreich.
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Klingelfee

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@ Klingelfee->Ja, dein Kommentar ist zwar logisch, beantwortet jedoch usere Frage!!
UNS INTERESSIERT DER GESETZTESTEXT DAZU!!

Und wenn du noch so schreist. Ich habe nur damals die Erklärung des Linksverkehres mit Berufung auf das Behindertengesetzes (Oder wie das auch immer heißt) bekommen.

Die Gesetzesstelle kenne ich auch nicht. Ich habe gehofft, dass den Text irgendwer von euch hat und dann hätte ich auch nichts dagegen, wenn mir jemand mit dem Verweis das Gegenteil beweist.

Mir wurde nur erklärt, dass deshalb 2 Aufzüge pro Bahnsteig vorhanden sein müssen, dass bei einem Ausfall eines Aufzuges noch immer gewährleistet ist, dass mobilitäts eingeschränkte Personen immer noch den Bahnsteig verlassen können
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Hauptbahnhof

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@ Klingelfee:
Tullnerfeld wurde im Dezember 2012 eröffnet, mit einem Aufzug pro (Mittel-)Bahnsteig.

95B

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Mir wurde nur erklärt, dass deshalb 2 Aufzüge pro Bahnsteig vorhanden sein müssen, dass bei einem Ausfall eines Aufzuges noch immer gewährleistet ist, dass mobilitäts eingeschränkte Personen immer noch den Bahnsteig verlassen können

Verlassen können sie in so einem Fall den Bahnsteig auch mittels Straßenbahn.
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